Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung (Unfallkommission) und der Polizei zu prüfen, an welchen Stellen im Bezirk eine besondere Gefährdung für Fußgänger beim Überqueren der Verkehrswege besteht und welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit existieren, die kurzfristig umgesetzt werden können.
Im Rahmen der Prüfung sind ggf. Anlieger (Schulen, Kitas, Seniorenstätten etc.) zu beteiligen.
Die Bezirksverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis, das in Form einer Auflistung mit Angabe von Umfang der Maßnahme und finanziellen Aufwendungen aufzustellen ist, zu unterrichten.