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Drucksache - VIII-0116
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Temporäre Lichtsignalanlage Hubertusdamm/Bahnhofstraße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 6. Sitzung am 05.04.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0116
“Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für die Zeit von Baumaßnahmen auf der S2 und den damit verbundenen Schienenersatzverkehren, welche den Knoten Hubertusdamm/Bahnhofstraße führen, jeweils für die Dauer des SEV eine temporäre Lichtsignalanlage an der genannten Einmündung installiert wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Staatssekretär, Herr Jens- Holger Kirchner, hat mit Schreiben vom 14.08.2017 wie folgt auf das Ersuchen geantwortet: „Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Juni 2017 und die Übersendung einer Drucksache (Nr. VIII-0116) Ihrer BVV. Sie bitten um eine Stellungnahme zur temporären Einrichtung einer Lichtsignalanlage an der Einmündung Bahnhofstraße Ecke Hubertusdamm im Pankower Ortsteil Karow. Zur Thematik des einzurichtenden Schienenersatzverkehrs (SEV) der S-Bahnlinie S2 werden zeitnah Gespräche zwischen der Deutschen Bahn als Auftraggeber und der für straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) aufgenommen. Im Rahmen des nach der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens werden anschließend alle zu beteiligten Stellen (Straßenbaulastträger, Polizei) in den Entscheidungsprozess über zu treffende verkehrssichernde Maßnahmen eingebunden und die erforderlichen Maßnahmen durch die VLB angeordnet. Auch über eine temporäre Ampelanlage an der von Ihnen benannten Örtlichkeit wird zu beraten sein. Alternativ käme eine Streckenführung des SEV, welche die Kreuzung Hubertusdamm/Bahnhofstraße nicht berührt, in Betracht. Ihre Anregung wird folglich in die Beratungen einfließen. Die Entscheidung steht aber noch aus.“ Wir bitten die Drucksache daher als erledigt zu betrachten, da bis zur Einführung des Schienensatzverkehrs sowie der Sperrung der S2 keine weiteren Ausführungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu diesem Thema zu erwarten sind. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn | Daniel Krüger |
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