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Drucksache - VIII-0105
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Fahrradinfrastruktur in der Metzer Straße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 6. Sitzung am 05.04.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0105
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie in der Metzer Straße eine geeignete Infrastruktur für Radfahrerrinnen und Radfahrer geschaffen werden kann.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt. Angesichts des erheblichen Umfangs der insgesamt in der Metzer Straße zu asphaltierenden Flächen und der Notwendigkeit, zur effizienten Ausnutzung der verfügbaren Finanzmittel des Radverkehrsinfrastrukturprogramms die Größe der einzelnen Vorhaben auf ein überschaubares und relativ rasch umzusetzendes Maß zu begrenzen, schlage ich vor, in diesem Fall die Asphaltierung im Rahmen von zwei Teilvorhaben umzusetzen. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Finanzierung der Maßnahme über das Infrastrukturprogramm für die Förderung des Fahrradverkehrs der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde zugesagt.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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