Drucksache - VIII-0105  

 
 
Betreff: Fahrradinfrastruktur in der Metzer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
23.03.2017 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne, 5 BVV am 01.03.2017
Beschlussempfehlung Ausschuss VerkOrd 6 BVV am 5.4.17
VzK§13 BA, ZB 9. BVV am 13.09.17
VzK§13BezVG. SB 16. BVV am 06.06.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0105

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Fahrradinfrastruktur in der Metzer Straße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 6. Sitzung am 05.04.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0105

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie in der Metzer Straße eine geeignete Infrastruktur für Radfahrerrinnen und Radfahrer geschaffen werden kann.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt.

Die Antwort liegt nun vor.
Im Folgenden wird daraus zitiert: „Bei der Metzer Straße handelt es sich um eine gepflasterte Nebenstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone, die in bezirklicher Zuständigkeit liegt. Wie von Ihnen richtig festgestellt, ist die Asphaltierung zumindest des vom Radverkehr befahrenen Fahrbahnbereichs hier die angemessene Lösung, wenn die Infrastruktur fahrradfreundlicher gemacht werden soll. Grundsätzlich stehen hierfür seit Verabschiedung des Nachtragshaushaltes finanzielle Mittel zur Verfügung. Da auch 2018/2019 und 2020/2021 von ausreichenden Mitteln ausgegangen werden kann, begrüße ich Ihre Absicht, im Bereich Metzer Straße aus Radverkehrsinfrastrukturmitteln die Bedingungen für den Radverkehr durch die Asphaltierung der Fahrbahn bzw. Fahrgasse zu verbessern.

Angesichts des erheblichen Umfangs der insgesamt in der Metzer Straße zu asphaltierenden Flächen und der Notwendigkeit, zur effizienten Ausnutzung der verfügbaren Finanzmittel des Radverkehrsinfrastrukturprogramms die Größe der einzelnen Vorhaben auf ein überschaubares und relativ rasch umzusetzendes Maß zu begrenzen, schlage ich vor, in diesem Fall die Asphaltierung im Rahmen von zwei Teilvorhaben umzusetzen.
Am dringlichsten für den Radverkehr ist die Asphaltierung im Bereich der Kreuzung der Metzer Straße mit der Kollwitzstraße, da hier die wichtige Ergänzungsroute vom Schönhauser Tor in die Kollwitzstraße kreuzt bzw. in einer Fahrtrichtung sogar kurz die Metzer Straße nutzt. Ich schlage daher vor, zunächst diesen relativ großflächigen Kreuzungsbereich einschließlich der noch gepflasterten Teile der Kollwitzstraße und der angrenzenden Abschnitte der Metzer Straße so zu asphaltieren, dass alle vom Radverkehr befahrenen Fahrbahnbereiche mit erfasst werden. Allein für diesen Bereich der Metzer Straße dürften sich Kosten in mittlerer sechsstelliger Größenordnung ergeben. Zudem dürfte vermutlich die Dauer der Bauarbeiten alleine in diesem Bereich einen ganzen Sommer umfassen.
Der östliche Bereich der Metzer Straße einschließlich der ebenfalls großflächigen Kreuzung mit der Straßburger Straße könnte dann ein oder zwei Jahre später mit einem zweiten Vorhaben realisiert werden und die Risiken, die Arbeiten vor Einbruch des Winters nicht abschließen zu können, werden reduziert.“

Sobald im Straßen- und Grünflächenamt Planungskapazitäten zur Vorbereitung der Beauftragung eines Ingenieurbüros frei sind, wird die Aufgabenstellung erarbeitet, dann kann die Einholung von Angeboten für die Planungsleistungen erfolgen.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Finanzierung der Maßnahme über das Infrastrukturprogramm für die Förderung des Fahrradverkehrs der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde zugesagt.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine










Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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