Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung probeweise für die Zeit vom 01.01.2014 - 31.12.2014 ökologische und soziale Kriterien, gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, auch bei der Vergabe von Aufträgen unter 10.000 Euro zu berücksichtigen. Zudem sollen fair gehandelte Produkte beim Kauf und der Vergabe berücksichtigt werden.
Der BVV soll in einer Vorlage in 2015 dazu dargelegt werden,
- welche Erfahrungen zu den gesetzlichen Regelungen bestehen,
- wie sich die zusätzlichen Anforderungen auf das Verwaltungshandeln auswirken,
- welche Veränderungen hinsichtlich der Bewerber und der Art der Bewerber bestehen,
- welche Auswirkungen und nachweisbaren nachhaltigen Effekte dargestellt werden können und
- bei welcher Beschaffung diese Regelungen sich als besonders geeignet erwiesen haben.