Drucksache - DS/1048/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht, in geeigneter Weise (beispielsweise Informationsblatt, Stempel, Aufkleber) die Bürger über die Möglichkeit des § 16 BlnDSG "Auskunft, Benachrichtigung und Einsichtnahme" zu informieren.
Alle Bürger sollen so - auf eigenen Wunsch - darüber informiert werden können, wie und wo ein Antrag auf gebührenfreie Auskunft über
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen.
Im Bezirksamt wird für alle Ämter eine Druckvorlage (siehe Anlage) zur Verfügung gestellt, wobei bei Kontakten mit Bürgerinnen und Bürgern (Antragstellung, Beratung etc.) die Informationsrechte im Umgang mit personenbezogenen Daten bekanntgemacht werden.
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