Drucksache - DS/1068/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-66
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis
b) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben. Begründung:
Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11-66 für die Grundstücke Herzbergstraße 128 - 146, Vulkanstraße 10 - 12 im Bezirk Lichtenberg
Maßstab 1:5000
Ziel des Bebauungsplanes 11-66
Gewerbegebiet gegliedert in GE1 und GE2 zur Differenzierung der Art der baulichen Nutzung
Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16.09.2013 bis einschließlich 15.10.2013 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 13.09.2013 über Anzeigen in der Berliner Zeitung davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang. Im Internet wurde der interessierten Öffentlichkeit ebenfalls die Möglichkeit gegeben, die vorgenannten Unterlagen einzusehen.
Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt: - Bebauungsplanvorentwurf, - kurze Begründung der beabsichtigten Festsetzungen.
Es haben keine Bürger und Bürgerinnen während dieser Zeit Einsicht in die Planung genommen oder Anregungen bzw. Hinweise abgegeben.
Es gingen drei schriftliche Anregungen bzw. Hinweise ein:
1. MVL Herzbergstraße GmbH & Co. KG
Informationen und Anregungen B-Plan 11-66 Für das konstruktive Gespräch am 20. Juni 2013 in Ihrem Hause danken wir Ihnen. Wie darin vereinbart, möchten wir Ihnen hiermit zum einen die aktuelle Nutzungssituation unserer Liegenschaft an der Herzbergstraße 141-146/Vulkanstraße aufzeigen und zum anderen einen Überblick geben über die Nachfrage und konkrete Konzepte von Interessenten zu einzelnen Gebäuden auf dem Grundstück. Ableitend aus dem hier genannten werden wir formulieren, wie aus unserer Perspektive zukünftiges Planungsrecht am Standort gestaltet sein könnte, um die verschiedenen Interessen von privater und öffentlicher Seite zu vereinbaren.
Bestandsaufnahme Aus dem beigefügten Plan (Anlage Vermietungsplan) ist erkennbar, dass wir derzeit ca. 28 von ca. 100 Lagerboxen a 80 - 100 m² in der großen Halle (12, 19, 20, 21) vermietet haben. Diese werden ausschließlich als Lager genutzt; die Nutzung ist per Mietvertrag vorgegeben. Ein Teil von 2.500 m² der Parkplatzflächen (A) ist an eine Gleisbaufirma vermietet. Halle 23 wird als Großlager genutzt, für Halle 24 sind wir in abschließenden Verhandlungen für eine Lagernutzung. In Halle 10/11 ist eine Metallbaufirma eingemietet, im 2-geschossigen Bürohaus (4) sind in EG verschiedene Büromieter ansässig. Die ehemalige Betriebskantine (5) steht leer, hier gibt es verschiedene Interessenten. Die Lagerzeile entlang der Vulkanstraße (2/3) ist voll vermietet, das Lager (7) wird gerade geräumt, das Verwaltungsgebäude (6) steht leer und verfällt zunehmend.
Interessenten Wie im gemeinsamen Gespräch bereits dargestellt, sind wir derzeit mit verschiedenen Interessen zu langfristig angedachten Nutzungen für bestimmte Gebäudeflächen im Gespräch. - Für das Verwaltungsgebäude interessieren sich Künstler, die an anderer Stelle im Bezirk Arbeitsflächen verlieren. Wir würden bei einer symbolischen Miete das Gebäude dieser Gruppe überlassen, wenn diese dort selbst investiert. Dieses Modell ist nur einer langfristigen Sicherheit/Mietvertrag für die Interessenten möglich. - Für die ehemalige Betriebskantine gibt es eine Nachfrage nach einer Restaurantnutzung, kombiniert mit Veranstaltungsflächen aus dem Bereich asiatischer Kulturbetriebe. - Für die große Halle mit ca. 8.500 m² hat sich aktuell ein Interessent vorgestellt, der dort eine Vergnügungsstätte mit Schwerpunkt Indoor-Kart-Bahn einrichten will. Dazu gehören Gastronomie und weitere Unterhaltungseinrichtungen. Nachweisbare internationale Erfahrungen sowie, nach eigener Aussage, das erforderliche Kapital wären vorhanden. Selbst eine Hotelnutzung wäre vorstellbar.
Perspektiven Inwieweit die o. g. Interessen seriös und nachhaltig sind können wir derzeit nicht mit Gewissheit sagen. Tatsache ist, dass unter Berücksichtigung der nach B-Plan-Entwurf 11-66 geplanten Festsetzungen für unser Areal ein Weiterverfolgen der Interessenlagen keinen Sinn machen würde, da keine der Nutzungen unter diesen Voraussetzungen genehmigungsfähig wäre. Anträge auf Bauvorbescheid oder Baugenehmigung zum jetzigen Zeitpunkt, um noch auf eine Entscheidungsgrundlage nach § 34 BauGB zu spekulieren, hat bei ablehnender Haltung des Bezirks wenig Aussicht auf Erfolg. Nutzungsalternativen für unsere Grundstücksflächen, die über den derzeitigen temporären Charakter hinausgehen und langfristig nachhaltig auf produktionsgeprägte gewerbliche Nutzungen ausgerichtet sind, haben sich für unser Areal in den vergangenen 10 Jahren mangels Nachfrage nicht ergeben. Das damals geplante Asia-Center ist an der mangelnden wirtschaftlichen Potenz der Betreiber gescheitert. Daher möchten wir folgende Variante für die Gestaltung des 11-66 zur Diskussion stellen. Wir schlagen vor, alle gemäß § 8 BauNVO zulässigen und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen als zulässige Nutzungen festzusetzen. Dies würde dem gesamten Areal den Entwicklungsspielraum geben, der sich an der Nachfrage und an heutigen schon bestehenden Nutzungen orientiert. Ohne Frage würde die Entwicklung des gesamten Areals eine andere als im LEP BB festgelegte Richtung gehen. Auf der anderen Seite könnte das Gebiet für den Bezirk Lichtenberg an Bedeutung gewinnen. Sollten die Nutzungen seriös und professionell betrieben werden, würde auch der Bezirk von der Aufwertung des Stadtgebiets profitieren.
Abschließend möchten wir mit der Bitte, uns Gelegenheit zu geben, Ihnen, dem Planungsamt und der BVV die Nutzungen und die Nutzer persönlich vorzustellen, damit diese selbst ihre Projekte anschaulich zu erläutern können. Dies könnte in Ihrem Hause oder auch auf dem Grundstück selbst erfolgen. Wir würden in diesem Fall die Räumlichkeiten bereitstellen. Über die Chance auf eine konstruktive Auseinandersetzung würden wir uns freuen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
2. DONG XUAN GmbH
Bebauungsplan 11-66 Herzbergstraße Wie Ihnen bekannt ist, besitzt die Dong Xuan GmbH ein Grundstück mit rd. 16 ha innerhalb des Geltungsbereichs des o. g. Bebauungsplans und ist damit mit Abstand größter Eigentümer in diesem Gebiet. Nicht zuletzt aufgrund unserer Verantwortung für das Grundstück und dessen weitere Entwicklung möchten wir gegen den geplanten folgende Einwände erheben:
Die Dong Xuan Center GmbH schlägt vor, die Größe des GE 1 zugunsten eines weiteren Teilgebiets ohne diese Restriktionen zu reduzieren (z. B. an der Vulkanstraße), so dass sich größere Spielräume zur Entwicklung des Areals ergeben oder die Festsetzungen weniger restriktiv zu fassen. Eine Änderung des Charakters als Großmarktzentrums ist nicht intendiert.
3. BLN Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am B-Plan 11-66, Herzbergstr./Vulkanstr. Nach Einsichtnahme in die Unterlagen nehmen wir wie folgt Stellung: Der nördliche Bereich des Plangebietes ist bisher relativ gering versiegelt. Laut Landschaftsprogramm ist für das Gebiet ein städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen ausgewiesen, für den die Anlage ortstypischer Freiflächen sowie die Entwicklung des Grünanteils in Gewerbegebieten als Zielsetzung vorgesehen sind. Es sollte daher die Baugrenze an der Reinhardsbrunner Straße entlang der bisherigen Bebauung festgesetzt werden. Diese nicht überbaubaren Flächen sollten zur Entwicklung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna (LaPro Teilkarte Biotop- und Artenschutz) mit gebietstypischen Laubbäumen bepflanzt werden. Die vorgesehene Bepflanzung an der Vulkanstraße ist genau zu bezeichnen und textlich festzusetzen, um deren Umsetzung zu sichern. Zur Erhöhung des Grünanteils sollte extensive Dachbegrünung als textliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Abwägung und Ergebnis: Folgende Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft: Die Hinweise zur Festsetzung nicht überbaubarer Grundstücksflächen zur Entwicklung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna und zum Schutz wertvoller Bepflanzungen werden geprüft. Inwieweit Möglichkeiten der Dachbegrünung bestehen muss geprüft werden, da die Anordnung von Solaranlagen auf Dächern bereits erfolgt und gegebenenfalls ergänzend geplant ist.
Folgenden Anregungen kann nicht gefolgt werden: Die Aufweitung der zulässigen Arten der baulichen Nutzung für Vergnügungsstätten, Gastronomie, Wohnen, Betriebswohnungen, Anlagen für sportliche Zwecke, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke im GE1 kann nicht ermöglicht werden. Die Flächen liegen laut Flächennutzungsplan Berlin und Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe mit Entwicklungskonzept produktionsgeprägter Bereich "Gewerbegebiet Herzbergstraße" in gewerblichen Bereichen, die entsprechend entwickelt werden sollen. Die Gliederung der Gebiete und der Ausschluss bestimmter Nutzungsarten folgen diesem gesamtstädtischen Ziel.
Der Aufweitung der Fläche des GE2 ohne Restriktionen kann nicht gefolgt werden. Im Gegenteil ist im weiteren Verfahren zu prüfen, inwieweit diese Gliederung städtebaulich tragfähig ist.
Hinzuweisen ist darauf, dass
Ergebnis: Eine Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes 11-66 ist nicht erforderlich.
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