Drucksache - DS/1061/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Für das beantragte Bauvorhaben (Flurstück 2780) im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-35 (Anlage 1) sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt und die Planreifegenehmig wird erteilt, insofern die Bauherrin die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und ihre Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und das Vorhaben mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmt.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auszug ALK Anlage 3: Vermerk zur Planreife
Begründung:
Der Beschluss der Planreife für die beantragten Vorhaben gemäß § 33 BauGB durch das Bezirksamt hierüber sind notwendige Voraussetzungen zur Genehmigung der beantragten Vorhaben vor Festsetzung des Bebauungsplans.
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