Drucksache - DS/0865/VII  

 
 
Betreff: Schaffung von Unisextoiletten im Bezirk Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2013 
22. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.09.2013 
28. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2013 
27. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
23.01.2014 
29. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, in welchen öffentlichen Gebäuden, für die der Bezirk zuständig ist, weitere Unisextoiletten eingerichtet werden können. Dabei sollen die Erfahrungen des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg berücksichtigt werden.

 

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Im Bezirk Lichtenberg sind bereits Unisextoiletten vorhanden. Die Toiletten für Menschen mit Behinderungen in den Bürodienstgebäuden Alt Friedrichsfelde 60, Große-Leege-Str. 103 und Alfred-Kowalke-Str. 24 und in einer Reihe weiterer Einrichtungen sind stets Unisextoiletten, außerdem bestehen im Rathaus Lichtenberg 6 Unisextoiletten.

 

Es handelt sich hierbei jedoch um Ausnahmen.

Die geltende Arbeitsstättenverordnung (Bauvorschrift für öffentliche Gebäude des Landes Berlin - ASR) legt die Trennung der Geschlechter bei Sanitäranlagen vom Grundsatz her fest. Daneben sind "kombinierte sanitäre Anlagen" nur möglich, wenn die Beschäftigtenzahl <5 und eine zeitliche Trennung der Nutzung gegeben ist, sowie Belüftungs- und Hygieneanforderungen erfüllt werden. 

 

Für Neubauten ist die oben genannte Arbeitsstättenverordnung stets anzuwenden.

Nur wenn in Bestandsgebäuden keine andere Anordnung möglich ist, können Ausnahmen gestattet werden (z.B. Rathaus).

Auch im Zusammenhang mit der Errichtung von barrierefreien WC-Anlagen werden in Bestandsgebäuden Unisex-Lösungen angeboten als Sonderlösung in Anlehnung an die ASR, hier aber auch in Betrachtung der Beschäftigtenzahl, des Besucherverkehrs und betrieblicher Besonderheiten.

 

Vor der Einrichtung von Unisex-Toiletten in öffentlichen Gebäuden sollten mögliche Befindlichkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  (erfahrungsgemäß wird die Einrichtung zunächst abgelehnt) sowie der Hauptnutzenden  (etwa Schülerinnen und Schüler), sensibel betrachtet werden. Zu dieser sensiblen Betrachtung gehört auch, dass Besucherinnen und Besucher ggf. aus kulturellen Gründen getrennte Toiletten erwarten.

 

Ein Beschluss der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in gleicher Angelegenheit ist bis dato nicht realisiert, die Vorlage des Bezirksamtes mit Vorschlägen zu Einrichtung von Unisex-Toiletten ist von der BVV bereits zweimal abgelehnt worden. Die Erfahrungen aus Friedrichshain-Kreuzberg bestehen nach unseren Informationen vor allem darin, dass es einen erheblichen Mitarbeiterprotest dagegen geben soll.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg sieht sich schlussendlich außerstande in den nächsten Jahren weitere Unisextoiletten in Dienstgebäuden einzurichten, da hierfür keine Bauunterhaltungsmittel zur Verfügung stehen und Umbaumaßnahmen in Dienstgebäuden nicht vorgesehen sind.

 

 
 

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