Neues / Geändertes Angebot für Fairgnügen

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Berechtigt sind insbesondere Berliner-innen, die

  • Bürgergeld,
  • Sozialhilfe,
  • Grundsicherung im Alter,
  • Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld,
  • Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen oder
  • eine NS-Ausgleichsrente

erhalten.

Vollständige Aufstellung der berechtigten Personen.

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