Angebotsbereichsübergreifende Fördervoraussetzungen (Kriterienkatalog) für die Förderung im Integrierten Sozialprogramm (ISP)

Anlage 2 zur Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Integrierten Sozialprogramms (KoopV ISP 2026 - 2030)

Die Förderung erfolgt im Integrierten Sozialprogramm über Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Berlin. Darüber hinaus stellt der angebotsbereichsübergreifende Kriterienkatalog für das ISP die einheitliche fachliche Grundlage für Förderentscheidungen und Erfolgskontrollen auf Projektebene dar.

Kriterium: 1. Gesamtstädtisches Angebot (u. a. § 1 Rahmenfördervertrag – RFV)

Indikator

  • Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet, oder
  • es ist Teil einer gesamtstädtischen Struktur, die allen Nutzerinnen und Nutzern im Land Berlin offensteht.
  • Gesamtstädtische Relevanz aufgrund innovativen Potentials bzw. eines Modellcharakters

Bemerkung

  • konzeptionelle Festlegung
  • Bei mehreren Diensten mit gleichem Aufgabenbereich sind entsprechende verbindliche/ organisatorisch festgeschriebene Vernetzungsstrukturen erforderlich (in ihrer Gesamtheit gesamtstädtisch)

Kriterium: 2 Berücksichtigung von Querschnittsthemen (Anlage 1 zum RFV)

Hinweis: Inwieweit die Erfüllung der Kriterien für die Querschnittsthemen im Rahmen der VN-Legung abprüfbar ist und ob dies überhaupt zweckmäßig ist, wäre weiter zu erproben. Auf Basis der Ergebnisse / Erfahrungen können die Indikatoren weiterentwickelt werden.

Kriterium: 2.1 Diversität und Vielfalt

Indikator

  • Diversität und Vielfalt betrifft alle Vielfaltsdimensionen und Diskriminierungsmerkmale der Angebote und ist grundsätzlich konzeptionell verankert.
    Nachweis erfolgt im Rahmen der VN-Legung

Bemerkung

  • PartMigG vom 17. Juni 2021 (→ u. a. § 4)
  • Ziel des PartMigG ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern und durchzusetzen – in allen Bereichen des sozialen, kulturellen, ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Lebens in der durch Vielfalt und Migration geprägten Stadt Berlin.

Kriterium: 2.2 Stärkung und Förderung der Freiwilligenarbeit und des Bürgerschaftlichen Engagements (BE)

Indikator

  • Der ZE hat geprüft, inwieweit Freiwilligenarbeit und BE für sein Projekt erforderlich und ggf. zu fördern und stärken ist (Hintergrund: nicht alle Projekte beziehen zweckmäßigerweise Freiwillige und Ehrenamtliche in ihre Arbeit ein)
    Nachweis im Rahmen der Konzeption, VN–Legung (Leistungsdaten ◄► Konzepttreue)

Kriterium: 2.3 Implementierung und Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes

Indikator

  • Bei den finanzierten Angeboten werden die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern berücksichtigt
  • Erfüllung der Vorgaben der Leistungsgewährungsverordnung (LGV) (Nachweis mit VN-Legung)

Kriterium: 2.4 Implementierung und Umsetzung des Anti-Diskriminierungs- und des Diversity-Ansatzes

Indikator

  • Konzeptionelle Verankerung, Nachweis im Rahmen der VN–Legung

Kriterium: 2.5 Umsetzung der Forderung nach Inklusion aufgrund UN-Behindertenrechtskonvention

Indikator

  • Es bestehen keine Barrieren für die Inanspruchnahme der Angebote durch Menschen mit Behinderung

Bemerkung

  • Bezug zum Aktions- und Maßnahmeplan im Land Berlin in der aktuellen Fassung
  • Im Einzelfall nur langfristig erreichbar. Entscheidend in einem ersten Schritt ist, dass Maßnahmen verabredet werden, um Barrierefreiheit zu erreichen

Kriterium: 2.6 Förderung der Akzeptanz sexueller Vielfalt

Indikator

  • Konzeptionelle Verankerung

Kriterium: 2.7 Implementierung und Umsetzung des Disability-Mainstreaming-Ansatzes

Indikator

  • In den Angeboten werden die Perspektiven von Menschen mit Behinderung im Sinne der Bewusstseinsbildung, Partizipation und Barrierefreiheit auf Beschäftigten- und Nutzer*inner-Ebene wahrgenommen und berücksichtigt.

Bemerkung

  • Art. 4 Abs. 1c; Präambel der UN-BRK Buchstabe f
  • Konzeptionelle Festlegung zur Umsetzung

Kriterium: 3. Standards für Konzepte

Indikator

  • Konzept entspricht standardisierten Anforderungen

Bemerkung

  • Siehe gesonderte Aufstellung

Kriterium: 4. Vernetzung mit Regelangeboten

Indikator

  • Zuwendungsfinanzierte Angebote wirken über Schnittstellen auf das „Regelsystem“ ein

Bemerkung

  • Keine Anwendung bei Projekten, die sich isoliert in einem eigenen Wirkungskreis bewegen (sollen).
  • Zu „Regelsystem“: haushaltsfinanzierte, und entgeltfinanzierte Hilfesysteme (im Bereich des SGB)“.

Kriterium: 5. Vernetzung innerhalb des Angebotsbereiches bzw. Vernetzung mit anderen (fachlichen) Akteuren

Indikator

  • Festgeschriebene Kooperationsstrukturen

Bemerkung

Bei mehreren Diensten mit gleichem Aufgabenbereich sind entsprechende verbindliche/ organisatorisch festgeschriebene Vernetzungsstrukturen erforderlich (in ihrer Gesamtheit gesamtstädtisch)

Kriterium: 6. Bedarfsorientierung

Indikator

  • Erkenntnisse / Nachweise zur Nachfrage / zum Bedarf

Bemerkung

  • z. B. Inanspruchnahme, Wartelisten, Studien, Evaluationen

Kriterium: 7. Transparenzbereitschaft

Indikator

  • Die Vertragsparteien bekennen sich zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft – ITZ im Sinne des § 7 Rahmenfördervertrag-
  • Auskunftsbereitschaft und aktive Informationspolitik unter Beachtung des Datenschutzes
  • Klient:innenenfreundliche Darstellungen des Zuwendungsprojekts im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Kriterium: 8. Zielgruppen

Indikator

  • Die Angebote wenden sich an ISP-relevante Zielgruppen

Bemerkung

  • siehe Anlage 3

Abteilung Soziales

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung