Angebotsbereichsbezogene Zielstellungen und Perspektiven für die Förderung von Projekten im Integrierten Sozialprogramm (ISP)

Die angebotsbereichsbezogenen Zielstellungen, Zielgruppen und Angebote stellen in den jeweiligen Angebotsbereichen im ISP die inhaltlich fachliche Grundlage für Förderentscheidungen und Ziele der Förderung dar. Gefördert werden zur Erreichung der übergreifenden Zielstellungen die aufgeführten Angebote für die genannten Zielgruppen.

Die angestrebten perspektivischen Entwicklungen stehen unter dem Vorbehalt entsprechend verfügbarer Mittel.

0. Spitzenverbandsförderung

Übergreifende Zielstellung

Allgemeine Ziele:
  • Die Mitwirkung an der Herstellung einer zeit- und bedarfsgerechten sozialen, pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung im Land Berlin ist sichergestellt
  • Die Umsetzung landespolitischer Maßnahmen ist gesundheits-, pflege- und sozialpolitisch begleitet und unterstützt
  • Soziale, gesundheitliche und pflegerische Dienstleistungen sind konzeptionell, in der Praxis und in Qualitätsstandards weiterentwickelt
Arbeitsschwerpunkte:
  • Die aktive Gestaltung der sozialen Arbeit im Land Berlin ist sichergestellt
  • Soziale Benachteiligung, Ausgrenzung und Not sind reduziert bzw. präventiv verhindert
  • Der Prozess der diversitätssensiblen Öffnung findet fortlaufend statt
  • Die Instrumente und Angebote der Sozialraumorientierung werden genutzt und kontinuierlich weiterentwickelt
  • Die Freiwilligenarbeit und das Bürgerschaftliche Engagement sind weiter ausgebaut und gestärkt
  • Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen finden im Land Berlin Anwendung
  • Der Anti-Diskriminierungs-, der Diversity-, der Disability- und Gender-Mainstreaming-Ansatz sind implementiert und realisiert
  • Akzeptanz sexueller Vielfalt ist gestützt und gefördert
  • Im Land Berlin ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention verwirklicht

Die weitere Konkretisierung ergibt sich aus Anlage 1 des Rahmenfördervertrags.

Angebote

Die Erbringung erfolgt durch die 6. Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin (AWO, CV, DPW, DRK, DWBO und JG) durch Referentinnen und Referenten in den entsprechenden Fachbereichen

  • Steuerungs-, Informations-, Koordinations- und Beratungsdienstleistungen vorrangig gegenüber angeschlossenen Organisationen und Projekten (s. Zielgruppe 1.)
  • Erfahrungsaustausch sowie Vertretungsleistungen innerhalb und über die jeweiligen Verbandsstrukturen hinaus (s. Zielgruppe 1. und 2.)
  • Ansprechpartner für die Verwaltung und Politik auf Landesebene
  • Bewältigung sozial- und gesundheitspolitischer Handlungserfordernisse
  • Öffentlichkeitsarbeit

Zielgruppen

  1. Interne Adressaten (Mitgliedsorganisationen, Kreisverbände, Kirchengemeinden, Projekte)
  2. Externe Adressaten (Öffentliche Verwaltung, Politik, Fachverbände, Fachgremien, Allgemeine Öffentlichkeit)

Perspektive für den 4. RFV 2026 bis 2030

  • Weiterentwicklung und Effizienzsteigerung im Bereich sozialer Dienstleistungen
  • Beibehaltung der Finanzierungsstruktur der Spitzenverbandsförderung (im Kontext der Förderung aus dem Förderprogramm ISP und der DKLB-Förderung)

1. Besuchs- und Begleitdienste

1.1 Berliner Mobilitätshilfedienste

Übergreifende Zielstellung

  • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird gefördert
  • Einsamkeit und Isolation wird entgegengewirkt und verhindert
  • Der Verbleib in der eigenen Wohnung wird ermöglicht
  • Die körperliche und darauf aufbauend ergänzende psychosoziale Mobilisierung (Aktivierung, Motivierung) wird unterstützt
  • Teilnehmende aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen finden Zugang zum ersten Arbeitsmarkt

Angebote

Individuelle Begleitung, auch sehbehinderter oder blinder Menschen, mit oder ohne Hilfsmittel (z. B. Treppenhilfen, Rollator, Rollstuhlschiebedienste) bei außerhäuslichen Aktivitäten und bei der Wahrnehmung von Terminen.

Zielgruppen

  1. Menschen ab 60 Jahren mit Mobilitätseinschränkungen in der eigenen Häuslichkeit
  2. Teilnehmende aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (i. d. R. Langzeitarbeitslose)
  3. Ehrenamtlich Tätige

Perspektive für den 4. RFV 2026 bis 2030

  • Anhebung der Vergütung für Helfer*innen (TV-L E 2 auf TV-L E 3) und für Einsatzleitungen (TV-L E 5 auf TV-L E 6) (Kosten rd. 450.000 EUR → „Gute Arbeit“, Qualität und Personalmangel)
  • Zielgruppenerweiterung: Öffnung der Angebote auch für jüngere Menschen mit Begleitbedarf im Rahmen zur Verfügung stehender Mittel (Kosten rd. 230.000 EUR für modellhafte Erprobung in zwei Bezirken)

1.2 Ehrenamtliche Besuchsdienste & Sonstige begleitende Angebote

Übergreifende Zielstellung

  • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird gefördert
  • Einsamkeit und Isolation wird entgegengewirkt und verhindert
  • Das Ehrenamt im Gemeinwohlinteresse wird unterstützt
  • Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt und gefördert
  • Selbsthilfepotentiale zur Bewältigung besonderer Problemlagen werden gestärkt

Angebote

  • Besuche von Freiwilligen, primär in der häuslichen Umgebung
  • Begleitung zu Gruppenangeboten und Terminen außerhalb der Wohnumgebung, z. B. zu Arztterminen
  • Unterstützung bei der gemeinsamen Freizeitgestaltung
  • Ergänzende regelmäßige Kontakte z. B. über Telefon oder soziale Medien
  • Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten

Zielgruppen

  1. Menschen, die von Einsamkeit oder sozialer Isolation bedroht oder betroffen sind (Besuchte), ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, ihres Alters etc.
    Dazu zählen insbesondere Senior*innen ohne Pflegegrad sowie auch:
    • Senior*innen im vorpflegerischen Stadium mit Mobilitätseinschränkungen
    • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Krankenhäusern
    • Menschen, die ein Ehrenamt im Gemeinwohlinteresse ohne Einkunftserzielung ausüben sowie Menschen, die nach einer sinnhaften Tätigkeit suchen
    • Sonstige begleitende Angebote: Familien, Senioren, Frauen, Menschen mit Beeinträchtigung

Perspektive für den 4. RFV 2026 bis 2030

Das niedrigschwellige Besuchsdienstangebot wird berlinweit mit einem Dienst je Bezirk, einem sog. Schwerpunktdienst, sowie ergänzenden gesamtstädtischen und/oder zielgruppenspezifischen Diensten gefördert – Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:
  • Die Entwicklung eines Referenzhandbuchs für Ehrenamtliche Besuchsdienste (ISP) sowie die Etablierung gemeinsamer Qualitäts- und Ausstattungsstandards
  • Professionalisierung der Angebote
  • Stärkung des gesamtstädtischen Charakters
  • Ausbau / Stärkung der Koordination, der interkulturellen Öffnung und eine finanzielle Unterlegung für Aufwandsentschädigungen sowie für die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements
  • Stärkung des sozialräumlichen Charakters – Umsetzung von ressortübergreifenden Gemeinschaftsprojekten (GI)

3. Angebote für Menschen mit Behinderung

3.1 Übergreifende Angebote

Übergreifende Zielstellung

Allgemein: Im Integrierten Sozialprogramm werden niedrigschwellige Angebote zur Verfügung gestellt, um Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte, inklusive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. zu 3.1)
  • Transparenz bezüglich der Barrierefreiheit in Berlin schaffen und inklusive sowie interkulturelle Entwicklungen für die Fachöffentlichkeit und Betroffene im Kontext von Migration und Behinderung fördern

Angebote

  • Förderung inklusiver Entwicklungen und fachpolitisches Engagement im Querschnittsbereich Migration und Behinderung
  • Transparenz zur Barrierefreiheit von Gebäuden und öffentlich zugänglichen Institutionen sowie von Gaststätten, Theatern etc.

Zielgruppen

  1. Menschen mit Behinderung
  2. Angehörige und weitere Bezugspersonen
  3. Fachkräfte sozialer Dienste und Einrichtungen

Perspektive für den 4. RFV 2026 bis 2030
Allgemein:

  • Stabilisierung und Weiterentwicklung von Angebotsstrukturen im Sinne der UN BRK (insb. BTHG)
  • Damit einhergehende Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen der Veränderungen sind von der Projektgruppe aufzunehmen und zu beraten.
  • Auseinandersetzen mit den Veränderungen durch das BTHG
  • Rückmeldungen an Land Berlin bezüglich Problematiken der Umsetzung der UN-BRK (insb. BTHG)
  • Berücksichtigung von Diversity-Gesichtspunkten (→ stärkeres Erreichen von Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund)
  • Entwicklung gemeinsamer Strategien sowie zur konzeptionellen Weiterentwicklung / Anpassung der Angebote
  • Berücksichtigung von digitaler Teilhabe als Querschnittsthema

3.2 Beratungsangebote

Übergreifende Zielstellung

Allgemein: Im Integrierten Sozialprogramm werden niedrigschwellige Angebote zur Verfügung gestellt, um Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte, inklusive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. zu 3.2)
  • Menschen mit Behinderungen erhalten in allen Lebensbereichen Beratung, Unterstützung und ggfs. Begleitung für eine informierte, möglichst selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft

Angebote

  • Beratungen in allen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen bzw. Betreuerinnen und Betreuer, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Organisationen, Fachkräfte, Selbsthilfegruppen und Ehrenamtliche, insbesondere unter spezifischer Fachlichkeit (auch in Form des Peer Counselling)
  • zu Themen wie beispielsweise:
    1. Hörbeeinträchtigungen und Gehörlosigkeit,
    2. Fragen im Kontext Flucht bzw. Migration und Behinderung (hierbei professionelle Akteure zusammenbringen)
    3. (Sexualisierte) Gewalt (hierzu auch psychologische Unterstützung / Krisenintervention, Vermittlung / Koordination weiterführender Unterstützung)
    4. Paritätischer Berlin: allgemeine Sozialberatung in Deutscher Gebärdensprache, Beantragung und Organisation von persönlicher Assistenz

Zielgruppen

  1. Menschen mit Behinderung
  2. Eltern, Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer
  3. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Organisationen, Fachkräfte, Selbsthilfegruppen und Ehrenamtliche

Perspektive für den 4. RFV 2026 bis 2030

  • Auseinandersetzen mit den Veränderungen durch das BTHG
  • Abgrenzung bzw. Ergänzung zu EUTBs
  • Rückmeldungen an Land Berlin bezüglich Problematiken der Umsetzung der UN-BRK (insb. BTHG) und Erarbeitung gemeinsamer Strategien
  • Berücksichtigung von Diversity-Gesichtspunkten (→ stärkeres Erreichen von Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund)
  • Austausch auf Vernetzungstreffen sowie Entwicklung von Kooperationen (Ressourcenoptimierung)
  • Vernetzung mit Freizeitprojekten für Menschen mit Behinderung
  • Berücksichtigung von digitaler Teilhabe als Querschnittsthema

3.3 Freizeitangebote

Übergreifende Zielstellung

Allgemein:
Im Integrierten Sozialprogramm werden niedrigschwellige Angebote zur Verfügung gestellt, um Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte, inklusive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

zu 3.3):
Ein niedrigschwelliger, inklusiver Sozialraum mit breit gefächerten Freizeitangeboten ist bereitgestellt

Angebote

  • Kulturelle Angebote
  • Bildungsangebote
  • Freizeitgestaltung
  • Gesundheitsprävention
  • Sozialintegrative Begegnungszentren

Zielgruppen

  1. Menschen mit Behinderung
  2. Menschen ohne Behinderungen

Perspektive für den 4. RFV 2026 bis 2030

  • Auseinandersetzen mit den Veränderungen durch das BTHG, Paradigmenwechsel hinsichtlich der Öffnung für den inklusiven Sozialraum forcieren
  • Rückmeldungen an Land Berlin bezüglich Problematiken der Umsetzung der UN-BRK (insb. BTHG)
  • stärkeres Erreichen von Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund
  • regelmäßige Vernetzungstreffen
  • Berücksichtigung von digitaler Teilhabe als Querschnittsthema
  • Stärkung von digitaler Kompetenzvermittlung als Voraussetzung für digitale Teilhabe bei non-formalen Bildungsangeboten

4. Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe

4.1 Wohnungsnotfallhilfe

Übergreifende Zielstellung

  • Prekäre Lebenslagen, die mit sozialen (und teilweise gesundheitlichen) Schwierigkeiten verbunden sind, sind verbessert
  • Zugang zu Leistungen der Regelversorgung ist verbessert
  • Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist gefördert

Angebote

  • Bereitstellung von Beratungs-, Unterstützungs- und Versorgungsangebote zur Soforthilfe in unterschiedlichen Angebotsbereichen zur Existenzsicherung und ggf. Erarbeitung von Perspektiven
  • Die Angebote können niedrigschwellig (unbürokratisch, anonym) in Anspruch genommen werden. Besondere Zugangsvoraussetzungen oder Bedarfsprüfungen bestehen nicht.
    1. Beratungsstellen
      Schwerpunkt: Beratung zur Existenzsicherung, psychologische Beratung
    2. Straßensozialarbeit
      Schwerpunkt: Beratung zur Existenzsicherung auf der Straße / im Sozialraum
    3. Medizinische Versorgung
      Schwerpunkt: medizinische Behandlung (z. B. Wundbehandlung, Behandlung von Hautkrankheiten, Entwesung, Verweisberatung/Informationen); Beratung zur Existenzsicherung
    4. Bahnhofsdienst
      Schwerpunkt: Information; Beratung zur Existenzsicherung; Hygieneangebot
    5. Notübernachtung
      Schwerpunkt: Bereitstellung von Notschlafbetten; Möglichkeiten zur Körper- und Wäschehygiene
    6. Infrastruktur Kältehilfe
      Das Infrastrukturangebot „Kältehilfekoordinierung“ unterstützt das Land Berlin bei der Umsetzung der Berliner „Kältehilfe“ 2

2: „Das Land Berlin verfolgt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes für den Doppelhaushalt 2026/27 das Ziel, die laufende Zuwendungsfinanzierung in eine Dienstleistungsfinanzierung umzustellen.“

Zielgruppen

Die Angebote richten sich an
  1. wohnungslose Menschen,
    • die überwiegend auf der Straße leben
    • die keinen Zugang zu Angeboten der Regelversorgung haben
    • Menschen, die von Wohnraumverlust bedroht sind

Perspektive für den 4. RFV 2026 bis 2030

  • Fortführung und Anpassung der bestehenden Angebote
  • Berücksichtigung und Umsetzung von Vorgaben aus den jeweils geltenden „Leitlinien der Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungslosenpolitik“
  • Laufende Evaluierung / Überprüfung der Angebote in Bezug auf neue, sich verändernde Bedarfe; ggf. kurzfristige Verstärkung von Angeboten
  • Die Kältehilfekoordinierungsstelle wird solange im Rahmen des ISP umgesetzt, bis das Land Berlin einen Dienstleistungsvertrag für diese Leistung vergeben hat. Mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrags erfolgt eine (teilweise) Verlagerung der Mittel aus dem ISP in den Dienstleistungstitel der SenSoz

4.2 Straffälligenhilfe

Übergreifende Zielstellung

  • Soziale Integration nicht inhaftierter bewährungsverurteilter und haftentlassener Menschen ist verbessert
  • Führung eines straffreien Lebens ist angestrebt
  • Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist gefördert

Angebote

  • Die Angebote können niedrigschwellig (unbürokratisch, anonym) in Anspruch genommen werden
  • Besondere Zugangsvoraussetzungen oder Bedarfsprüfungen bestehen nicht
  • Übergangsmanagement Entlassungsvorbereitung für inhaftierte Menschen in Ergänzung zu SenJustVA
  • Bereitstellung von Beratungsangeboten zur Existenzsicherung und ggf. Erarbeitung von Perspektiven
  • Erbringung von Leistungen zu rechtlichen Fragen

Zielgruppen

  1. Straffällig gewordene Menschen, Bewährungsverurteilte, Menschen, die von Haft bedroht sind, Ersatzfreiheitsstrafer*innen
  2. Angehörige straffällig gewordener Menschen

Perspektive für den 4. RFV 2026 bis 2030

  • Fortführung und Anpassung der bestehenden Angebote
  • Laufende Evaluierung / Überprüfung der Angebote in Bezug auf neue / sich verändernde Bedarfe
  • Bei vorliegendem Bedarf Umsetzung innovativer Vorhaben

4.3 Schuldner- und Insolvenzberatung

Übergreifende Zielstellung

  • Eine hohe Beratungskompetenz in den SIB-Stellen ist abgesichert
  • Das Qualitätsmanagementsystem für die SIB-Stellen wird ständig weiterentwickelt
  • Die LAG SIB ist mit Gremien und Akteuren sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene gut vernetzt
  • Die Öffentlichkeit wird über das Thema Schuldner- und Insolvenzberatung stets aktuell informiert

Angebote

  • Kontinuierliche Informationen zu Rechtsprechung und Gesetzgebung („Fachberatung für die Fachberater“)
  • Koordinierung und Durchführung von bzw. Mitarbeit bei Fortbildungen und Arbeitsgruppen
  • Gestaltung bzw. Mitwirkung bei der Umsetzung von Querschnittsaufgaben (z. B. Qualitätsmanagement, Statistik etc.)
  • Erstellen von Positionspapieren, Gutachten, Analysen und Diskurse in Vorbereitung auf Gesetzesreformen bzw. zu deren Auswirkungen
  • (Mit-) Ausarbeitung, Koordinierung aller LAG-Aktivitäten (z. B. fachliche Rundbriefe, Ratgeberbroschüren, Veranstaltungen, Webseite, Gremienarbeit)
  • Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Prävention, Vernetzung mit Kooperationspartnern

Zielgruppen

  1. Mitgliedsorganisationen der LAG SIB e.V. (anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen)
  2. Fachverbände und -gremien auf Landes- und Bundesebene
  3. andere Beratungsdienste / Träger
  4. Senats- und Bezirksverwaltungen
  5. Politik
  6. Bürgerinnen und Bürger

Perspektive für den 4. RFV 2026 bis 2030

  • Fortführung und kontinuierliche Stärkung des Projekts
  • Juristische Unterstützung der Mitglieder bei der Umsetzung der Insolvenzordnung und damit verbundener Rechtsgebiete
  • Unterstützung und Begleitung bei der anstehenden Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
  • Stärkung der finanziellen Allgemeinbildung durch bezirksübergreifende, zielgruppenspezifische Präventions- und Schulungsangebote
  • Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit
  • Intensivierung der Maßnahmen zur Nachwuchskräftegewinnung

Abteilung Soziales

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung