Rahmenbedingungen für die Gestaltung und Ausrichtung gesamtstädtisch geförderter Stadtteilzentren

1. Zielsetzung der Rahmenbedingungen

1.1 Definition Stadtteilzentren

Stadtteilzentren sind bewährte Bestandteile der gesamtstädtischen Infrastruktur zur Förderung nachbarschaftlichen Zusammenlebens und sozialraumorientierter Entwicklung. Sie sind Orte der Begegnung und des Austausches sowie direkte und notwendig Anlaufstellen für die Nachbarschaft und somit zentrale Akteure in der Nachbarschaft. Die aktive Beteiligung von Anwohner*innen, deren Engagement und gesellschaftliche Teilhabe, sowie vielseitige Formen der Kooperation mit weiteren Trägern sozialer Arbeit, Einrichtungen und anderen Projekten im Sozialraum sind unverzichtbare Voraussetzungen dieses Prozesses. Dabei bauen Stadtteilzentren auf eine Erfahrung und Kompetenz von über 70 Jahren aktiver Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit auf und erweitern diese stetig.

1.2 Zielsetzung der Rahmenbedingungen

Diese Erfahrungen werden systematisch weiterentwickelt und fortgeschrieben. Das Land Berlin fördert Stadtteilzentren als multifunktionale, im Gemeinwesen vernetzte Infrastruktureinrichtungen und Verbundsysteme lokaler und regionaler Engagement- Netzwerke. Hierfür ist das „Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren“ (IFP STZ) das zentrale berlinweite Instrument. Ziel dieser Rahmenbedingungen ist es, die Mindestvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für im IFP STZ geförderte Stadtteilzentren zu beschreiben. Fokus dieses Dokumentes ist eine gesamtstädtische Betrachtung. Absprachen der konkreten Förderung sind im jeweiligen Zuwendungsbescheid geregelt und berücksichtigen die individuellen Umstände der einzelnen Stadtteilzentren.

Im Einzelnen formuliert der Text:
  • Den fachlichen Rahmen der Arbeit von Stadtteilzentren
  • Rahmenbedingungen und Mindeststandards in Bezug auf die Arbeit von Stadtteilzentren
  • Den gesamtstädtischen Bezug, den die aus dem Förderprogramm IPF STZ geförderten Stadtteilzentren umsetzen

Diese Rahmenbedingungen ersetzen die „Rahmenbedingungen für Stadtteilzentren im Bereich der Nachbarschaftsarbeit des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren“ von 2020, welche in einem partizipativen Prozess unter Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, des Verbandes für sozial-kulturelle Arbeit Berlin und der LIGA der Wohlfahrtsverbände und mit aktiver Beteiligung der Berliner Stadtteilzentren und Nachbarschaftshäuser entstanden. Für den Gültigkeitszeitraum 2026 – 2030 des IFP STZ als Bestandteil des Rahmenfördervertrages werden die Rahmenbedingungen überprüft und fortgeschrieben.

2. Selbstverständnis von Stadtteilzentren

Stadtteilzentren verstehen sich als Orte, die Selbstorganisation, nachbarschaftliches Zusammenleben, freiwilliges Engagement und demokratische Teilhabe in der Nachbarschaft unterstützen. Sie arbeiten bereichs- und themenübergreifend und greifen wesentliche Themenbereiche städtischer Lebensrealität auf. Ihre Arbeit wird von einer inklusiven und dialogischen Herangehensweise geprägt. Das bedeutet vor allem:
  • Stadtteilzentren arbeiten zielgruppen-, generationen- und bereichsübergreifend.
  • Stadtteilzentren leisten ihre Arbeit trägerneutral aus einer parteipolitisch und konfessionell unabhängigen Perspektive als Akteure der Gemeinwesenarbeit.
  • Stadtteilzentren sind explizit offen für alle Anwohner*innen im Sozialraum. Ihre Arbeitsweisen und Einrichtungen sind möglichst barrierearm und divers. Bedarfe von Gruppen, die häufig von Teilhabe ausgeschlossen sind, finden besondere Berücksichtigung. In der Ansprache neuer Besucher*innen wird eine Tonalität des Willkommens genutzt.
  • Stadtteilzentren unterstützen und aktivieren Anwohner*innen, sie sind Orte für Engagement und unterstützen lebendige lokale demokratische Prozesse in den Berliner Sozialräumen.

Stadtteilzentren bieten einen Raum der gelebten Demokratie und des pluralen Miteinanders. In dieser Rolle sehen sie sich als Begleitung und Unterstützung von Nachbarschaftsaktivitäten und zur Intensivierung nachbarschaftlichen Zusammenlebens. Die Vielfalt und Unterschiedlichkeit eines jeden Stadtteils werden als Ressource gesehen und kreatives Zusammenwirken unterstützt. Personen oder Gruppen, die gegenüber anderen abwertend, ausgrenzend oder diskriminierend auftreten, erhalten weder Raum noch Unterstützung oder Begleitung.

Durch die Stärkung von Toleranz und demokratischem Handeln sowie die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen geben Stadtteilzentren wichtige Impulse, undemokratischen, intoleranten und fremdenfeindlichen Positionen entgegenzutreten.

Die Mobile Stadtteilarbeit ergänzt durch ihren „bottom-up“-Ansatz mit kreativen, niedrigschwelligen Methoden diese festen Angebote, indem sie neue Zielgruppen, die bisher nicht erreicht wurden, im Sozialraum anspricht.

3. Arbeit und Wirkung von Stadtteilzentren

Die Stadtteilzentren in Berlin sind ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur der Stadt und leisten durch ihre kontinuierliche Arbeit einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Kieze. Ihre vielfältigen Angebote fördern die nachbarschaftliche Begegnung, demokratische Teilhabe, Resilienz und bieten umfassende Informations-, Bildungs- und Beratungsangebote.

3.1 Zielsetzung von Stadtteilzentren

Dieser strukturierte Überblick zeigt, wie diese Institutionen positive Veränderungen im sozialen Gefüge der Stadt bewirken:

Begegnung und freiwilliges Engagement fördern

Stadtteilzentren schaffen Räume, in denen nachbarschaftliche Begegnung möglich ist und freiwilliges Engagement gefördert wird. Durch eine Kombination aus aktivierenden Rahmenbedingungen und gezielten Impulsen motivieren sie Anwohner*innen dazu, sich ehrenamtlich einzubringen. Zudem wird die Selbstorganisation innerhalb der Nachbarschaften durch die Bereitstellung notwendiger Infrastruktur – Räume, Beratungen und technische Ausstattung – gestärkt. Diese Engagementkultur bildet die Basis für lebendige, solidarische Gemeinschaften, die sich aktiv für ihre Bedürfnisse einsetzen.

Demokratieförderung, Inklusion und Antidiskriminierung stärken

Ein zentrales Anliegen der Stadtteilzentren ist die Förderung und Stärkung von Demokratie, politischer Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Sie sind Orte der offenen Begegnung, an denen Bürger*innen die Möglichkeit haben, sich zu emanzipieren, gesellschaftlich mitzuwirken und an demokratischen Prozessen teilzunehmen. Als Plattformen des Empowerments tragen sie zur Verwirklichung von Meinungsfreiheit, Vielfalt und sozialem Zusammenhalt bei. Die Stadtteilzentren setzen sich bewusst dafür ein, demokratische Werte zu verteidigen und Diskriminierung aktiv zu bekämpfen, indem sie Bildungsangebote und offene Dialogformate schaffen. So wird das Bewusstsein für die Bedeutung der Demokratie gestärkt und eine kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen gefördert.

Teilhabe und Resilienz fördern

Partizipative Projekte, Informationsveranstaltungen und andere niederschwellige Formate ermutigen die Menschen, sich in die Gestaltung ihres Lebensumfeldes einzubringen. Dies stärkt die Selbstwirksamkeit und das Vertrauen in die eigene Fähigkeit, positiven Einfluss auf das soziale Umfeld auszuüben. Langfristig trägt dieser Ansatz zur Schaffung gut vernetzter und widerstandsfähiger Nachbarschaften bei – der Grundlage demokratischer Strukturen. Die mobile Arbeit im Sozialraum ist hierbei ein herausragendes Merkmal der Stadtteilzentren. Mobile Teams treten in direkten Kontakt mit den Bewohner*innen vor Ort, um auch jene zu erreichen, die bisher nicht aktiv an den Angeboten der Zentren teilgenommen haben. Diese Arbeit vor Ort stärkt die Beteiligung der Bewohnerinnen und schafft resiliente Gemeinschaften, die Herausforderungen solidarisch begegnen können.

Umfassende Information, Bildung und Beratung

Ein weiteres Querschnittsziel der Stadtteilzentren ist die Unterstützung der individuellen Lebensgestaltung der Anwohner*innen. Das Angebotsspektrum reicht von der Förderung des gesundheitlichen Wohlbefindens und der Überwindung sozialer Isolation bis hin zur Beratung durch qualifizierte Fachpersonen bei spezifischen Anliegen. Darüber hinaus bieten die Zentren eine Vielfalt an Bildungs- und Informationsangeboten, die zur aktiven Gestaltung der Freizeit und des Lebens beitragen. Diese Unterstützung hilft den Menschen, selbstbestimmt und informiert ihren Alltag zu gestalten und sich aktiv in das soziale Gefüge ihrer Nachbarschaft einzubringen.

Stadtteilzentren und ihre mobilen Teams leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Demokratie, zur Prävention von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe. Ihre Bemühungen schaffen eine Basis für nachhaltige positive Veränderungen, die weit über die unmittelbaren Nachbarschaften hinauswirken.

3.2 Leistungen und Aktivitäten

Zur Erreichung der aufgeführten Wirkungen der Stadtteilarbeit auf Ebene der Zielgruppen und mit gesamtgesellschaftlichem Bezug bieten die Stadtteilzentren bedarfsorientierte Leistungen und Aktivitäten an. Stadtteilzentren bestimmen in Abhängigkeit des bestehenden Bedarfes selbst, in welchen Tätigkeitsfeldern sie Schwerpunkte setzen. Diese Schwerpunkte und konkreten Tätigkeiten sind mit den übergreifenden gesellschaftlichen Zielsetzungen im Einklang, bzw. werden aus diesen abgeleitet. Die Tätigkeitsfelder der Stadtteilzentren lassen sich in den folgenden Kategorien zusammenfassen:

Angebote zur Aktivierung und Beziehungsaufbau

Stadtteilzentren entwickeln Aktivitäten und reagieren damit auf einen identifizierten (sozialen) Bedarf. Diese Angebote können vielfältig angelegt sein und aus den Bereichen Kultur, Sport, Bildung, Aktivierung oder Beratung stammen. Oft wird auf diese Weise ein längerfristiger Beziehungsaufbau mit Besucher*innen angestrebt, der zeitlich über ein konkretes Angebot hinausgeht. Hieraus ergibt sich die Langfristigkeit der Arbeit von Stadtteilzentren.

Kooperation und Koordination

Stadtteilzentren sind Orte aktiver Gestaltung von Nachbarschaftsarbeit. Weitere Adressat*innen neben den Anwohner*innen im Sozialraum oder Besucher*innen sind in diesem Sinne Akteur*innen der Gemeinwesenarbeit und relevanten Bereichen der Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Stadtteilzentren sind eine von mehreren Einrichtungen im Stadtraum, welche sich mitverantwortlich für die soziale Entwicklung zeichnen. In Netzwerken und anderen Kooperationsformen arbeiten sie zusammen mit Akteuren aus Wirtschaft, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft. Wegen ihres zielgruppenübergreifenden Ansatzes kommt ihnen in diesem Kontext häufig eine kooperierende oder koordinierende Funktion zu. Oft ist diese auch verbunden mit eigener Initiative, wie der Initiierung von Netzwerken. Für Stadtteilzentren stellt die kontinuierliche Netzwerkarbeit ein zentrales Element der eigenen Öffentlichkeitsarbeit dar.

Unterstützung von Selbstorganisation

Die erfolgreiche Entwicklung von Nachbarschaft bedarf eines Raumes für Selbstorganisation. Stadtteilzentren stellen diesen Raum zur Verfügung und unterstützen bei Bedarf; dies jedoch behutsam und mit der Bereitschaft, sich zurückzuziehen und die inhaltliche Verantwortung den Anwohner*innen zu überlassen. Durch Raumvermietung haben Anwohner*innen eine Möglichkeit zur Gestaltung eigenverantwortlicher Veranstaltungen.

Individuelle Beratung

Die individuelle persönliche Entwicklung bildet ein weiteres wesentliches Feld der Arbeit von Stadtteilzentren. Sie gelten vielen Anwohner*innen als niedrigschwellige Anlaufstelle für Beratung in allen Lebenslagen und bieten damit erste Möglichkeit, wieder individuelle Handlungsfähigkeit zu entwickeln. Bei komplexeren Situationen vermitteln Stadtteilzentren an weitere Ansprechpartner*innen im Rahmen von Kooperationen.

Diese Liste ist nicht abschließend. Neue Themenfelder werden fortlaufend entwickelt und stadtteilbezogen vorangetrieben, z.B. im Feld Gesundheitsprävention. Die jeweiligen Ziele und das Vorgehen gestalten Stadtteilzentren selbstverantwortlich im Bewusstsein um die konkrete Wirkung der eigenen Angebote im Sozialraum. Inhaltliche Themenfelder – und damit auch verbundene methodische Zugänge – können in begründeten Fällen hinzugefügt oder umgestaltet werden.

Der Berliner Fachverband der Nachbarschaftsarbeit (VskA) und die Wohlfahrtsverbände der LIGA unterstützen in der fachlichen Weiterentwicklung durch Qualifizierung und Beratung.

4. Profile von Stadtteilzentren - offen, erreichbar und einladend für alle

4.1 Inklusion als Haltung – die Willkommenskultur der Stadtteilzentren

Stadtteilzentren sind Orte, die Zusammenleben in der Nachbarschaft unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Sprache, sexueller Orientierung, religiöser oder politischer Anschauungen oder besonderen Bedürfnissen unterstützen und Vielfalt sowie Inklusion fördern. Dies zeigt sich in der Gestaltung der Orte und ihren Öffnungszeiten ebenso wie in der Art und Weise, wie Besucher*innen und andere Interessierte angesprochen und willkommen geheißen werden.
  • In Stadtteilzentren sind alle Menschen willkommen.
  • Stadtteilzentren gestalten eine Atmosphäre der Wertschätzung und des respektvollen Umgangs, in der Unterschiede wertgeschätzt und Konflikte konstruktiv ausgetragen werden.
  • Stadtteilzentren sind Orte inklusiven Lebens und entwickeln sich als solche stets weiter. Unterschiede werden als Potential angesehen, kreative Prozesse anzustoßen und gemeinsame Lösungen für bestehende Herausforderungen zu finden.
  • Barrierefreiheit (körperlich, sprachlich, kreativ usw.) wird angestrebt. Barrierearmut wird konsequent umgesetzt.

4.2 Partizipation als Haltung – Beteiligung praktizieren

Stadtteilzentren leisten einen aktiven Beitrag zu gelebter Demokratie und zu einem weltoffenen Miteinander. Eine Grundhaltung zu Beteiligung begründet die Attraktivität von Stadtteilzentren nicht nur im Hinblick auf Stadtteilprozesse, sondern schlägt sich auch im Selbstverständnis ihrer Arbeit nieder. Wirksamkeit von Stadtteilzentren bezieht sich daher auch auf die Qualität der Beteiligung, in der die Besucher*innen einbezogen werden, das Programm der Häuser mitzugestalten und weiterzuentwickeln.

Die Interessen der Besucher*innen werden bei der Gestaltung der Aktivitäten und der Ausstattung der Räume berücksichtigt. Sie werden in die Prozesse einbezogen und können ihre Ansichten einbringen. Zur professionellen Gemeinwesenarbeit gehört das Wissen um spezielle aufsuchende und aktivierende Methoden genauso wie die Schaffung von Begegnungsräumen, wo Vertrauen und Beziehungen aufgebaut werden können und das soziale Miteinander gestärkt wird. Die Kombination von Gemeinwesenarbeit und Nachbarschaftsarbeit stärkt so beide Arbeitsfelder und eröffnet Menschen und ihren Themen Räume in der Nachbarschaft. Dies ist gerade in Krisenzeiten existentiell, denn die Erfahrungen in der Corona-Krise zeigten deutlich, dass es mehr braucht als feste Orte Sozialer Arbeit und dass neue Wege gefunden werden müssen, um mit den Menschen in den Berliner Kiezen in Austausch zu treten.

Eine Feedbackkultur ist etabliert, die Mitarbeiter*innen, Besucher*innen und andere Beteiligte in die Lage versetzt, mit ihrer Perspektive an der Entwicklung der Stadtteilzentren mitzuwirken. Bestehende Widersprüche werden angemessen wertschätzend verhandelt und zu kreativen Lösungen geführt.

4.3 Bedarfsorientierte Öffnungszeiten

Die Gestaltung von Präsenzzeiten erfolgt bedarfsgerecht im Hinblick auf die konkreten Besucher*innengruppen. Dabei sind Besuche von Angeboten ebenso bedeutsam, wie eigene und vollständig selbstgetragene Veranstaltungen von Anwohner*innen oder Dritten, bei denen Stadtteilzentren ausschließlich Räume zur Verfügung stellen.
  • Stadtteilzentren gewährleisten den Zugang zum Ort für Gruppen und Einzelpersonen an mindestens 40 Std pro Woche – ebenfalls an Wochenenden.
  • Die Infrastruktur von Stadtteilzentren ist an mindestens fünf und bis zu sechs Tagen in der Woche zugänglich. Die Öffnungszeiten werden an lokalen Bedarfen ausgerichtet.
  • Um Besucher*innen die Möglichkeit zu geben, verlässliche Beziehungen aufzubauen,
  • bieten Stadtteilzentren sichtbare Zeiten von mindestens sechs Stunden pro Woche, in denen eine kontinuierliche Ansprechperson für Anwohner*innen zur Verfügung steht.
  • Ein Zugang am Wochenende wird ermöglicht, wenn dies den lokalen Bedarfen
  • entgegenkommt und die vorhandenen personellen Ressourcen vorhanden sind.
  • Grundsätzlich können Modelle entwickelt werden, bei denen Anwohner*innen Verantwortung in der Öffnung der Stadtteilzentren übernehmen, wenn dies für alle Beteiligten zumutbar ist und langfristig gestaltet werden kann.

4.4 Aktivieren und Koordinieren

Um ihre eigene Zielsetzung als unterstützende Einrichtung umsetzen zu können, verfolgen Stadtteilzentren eine doppelte methodische Ausrichtung. Einerseits sind sie Impulsgeber in einem Sozialraum und unterstützen bzw. aktivieren auf diese Weise Anwohner*innen, im Sinne der eigenen Interessen Handlungsfähigkeit zu entwickeln (Empowerment). Gleichzeitig haben sie eine Funktion der Vernetzung und des Aufbaus von Kooperationen zwischen Akteuren im Sozialraum. Dank diesen wird Breite und Tiefe im Ansatz bezüglich relevanter Themenstellungen ermöglicht und die Kontinuität in längerfristigen Prozessen gewährleistet. In beiden Fällen gilt die Bevölkerung als zentraler Bezugspunkt bei der Entwicklung möglicher Forderungen oder Entscheidungsprozesse.
  • Stadtteilzentren begleiten und fördern Anwohner*innen bei selbstorganisierten Vorhaben durch gemeinsame Projektentwicklung und Fundraising. Dabei steht das inhaltliche Interesse der Anwohner*innen im Vordergrund.
  • Stadtteilzentren entwickeln eigene Angebote und Aktivitäten entsprechend der Interessen und Bedarfe, die sie im Austausch mit Anwohner*innen identifizieren, wenn diese nicht vorhanden sind bzw. über Kooperationen angeboten werden können (Vermeidung von Doppelstrukturen).
  • Stadtteilzentren setzen Impulse aufgrund stadtteilbezogener oder berlinweiter Entwicklungen, die von Relevanz für den Sozialraum sind. Dies geschieht ergebnisoffen und in Berücksichtigung der Interessen der Anwohner*innen.
  • Stadtteilzentren koordinieren Kooperationsprozesse bei welchen der Sozialraum im Fokus steht, falls dies nicht einem bestimmten Träger obliegt.
  • Stadtteilzentren aktivieren das Engagement in aufsuchender Weise, insbesondere in Form der Mobilen Stadtteilarbeit, welche außerhalb der Häuser im Sozialraum agiert.

4.5 Öffentlichkeitsarbeit

Die Wahrnehmbarkeit von Stadtteilzentren stützt sich auf eine kontinuierliche an den übergreifenden Zielen ausgerichtete Öffentlichkeitsarbeit. Einen wesentlichen Teil davon bilden der direkte Kontakt und der Aufbau von Beziehungen zwischen den Mitarbeiter*innen der Stadtteilzentren und Anwohner*innen im Sozialraum. Entsprechend ihrer Zielstellung gestalten Stadtteilzentren ihren konzeptionellen Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit und setzen entsprechende Schwerpunkte in der Ansprache und der Nutzung von Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Erhöhung der Bekanntheit der Stadtteilzentren und ihres Angebots
  • Verbreiten der generellen Werte und Ideale nachbarschaftlichen Zusammenlebens
  • Sensibilisieren der Berliner Bevölkerung für soziale Sachverhalte und städtische Entwicklungen

Konkrete Ansprechpartner*innen sind sichtbar bekannt und kontinuierlich im Stadtteilzentrum erreichbar. Die Organisations- und Kommunikationsstruktur ist für Besucher*innen und Aktive transparent. Die Nutzbarkeit der Räume ist transparent geregelt, die Ausgestaltung ist so ansprechend, dass sich Besucher*innen und andere Interessierte willkommen fühlen. Über Aktivitäten und Öffnungszeiten wird vor Ort und bei Kooperationspartnern und informiert und eingeladen.

Stadtteilzentren nutzen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit und alltäglichen Kommunikation Medien, die aktuell sind und sich an den Lebens- und Nutzungsgewohnheiten der Anwohner*innen und Interessierten orientieren. Print- und Online-Publikationen sind barrierefrei gestaltet. Eine adäquate Sprache und Vielsprachigkeit werden verwendet, um breite Resonanz zu gewährleisten.

5. Ausstattung - Grundlagen der Arbeit in Stadtteilzentren

Die geförderten Stadtteilzentren im gesamten Stadtgebiet sind aufgrund lokaler Gegebenheiten, räumlicher Voraussetzungen wie auch ihrer geschichtlichen Entwicklung unterschiedlich aufgestellt. Das Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren stellt eine Basisausstattung für die grundlegenden Aufgaben, zur Sicherung einer Kontinuität und der innovativen, wirkungsorientierten Weiterentwicklung sicher. Die proaktive Akquise weiterer finanzieller Mittel zur Unterstützung der Projektarbeit und Nachbarschaftsaktivitäten wird von den Stadtteilzentren erwartet und durch das Land Berlin unterstützt.

5.1 Personelle Ausstattung

Die personelle Ausstattung sowie Funktionsumfang, Öffnungszeiten, Programm und Größe des jeweiligen Stadtteilzentrums bedingen einander wechselseitig. Im Rahmen der Förderung finanziert das Land Berlin in den geförderten Zentren mindestens zwei Personalstellen. Diese sichern kontinuierlich die Entwicklung und langfristige Umsetzung der beschriebenen Ziele sowie die allgemeine Ansprechbarkeit. Förderfähig sind:
  • Leitung und Koordination (mindestens. 1,5 Stellen).
  • Mitarbeiter*in Verwaltung (0,5 Stellen).
  • Weitere Honorarmittel und Sachmittel zur Unterstützung konkreter Vorhaben nach Absprache.

Als grundlegende Mindestausstattung gilt somit eine kontinuierliche Finanzierung von 2,0 – idealerweise 2,5 – Stellen. Diese Stellen sollen auf möglichst wenige Mitarbeiter*innen aufgeteilt werden, um die Wirksamkeit zu gewährleisten. Ein höherer Personalschlüssel – z.B. querfinanziert über Projekte – wird unterstützt.

5.2 Sachliche Ausstattung

Die Ausgestaltung von Räumlichkeiten und weiterer Infrastruktur in Stadtteilzentren spiegelt die beschriebene inklusive, offene und partizipative Arbeitsweise wider und unterstützt sie. Sie variiert vor Ort flexibel und individuell und orientiert sich an den lokalen Erfordernissen. Als grundlegend haben sich nach langjähriger Erfahrung in Stadtteilzentren folgende Ansprüche herausgebildet:
  • Raumausstattung: mindestens zwei Gruppen- bzw. Veranstaltungsräume mit barrierearmen Zugang und barrierearmen Sanitäranlagen und zeitgemäßer technischer Ausstattung. Das Land Berlin wird gemeinsam mit dem Träger Möglichkeiten der Unterstützung für den Abbau von Barrieren abstimmen und bei Bedarf unterstützen.
  • Einer der Veranstaltungsräume kann von Anwohner*innen selbstorganisiert und/oder für private Zwecke, genutzt werden. Hierbei können auch Kooperationspartner in Anspruch genommen werden, wenn die eigene Immobilie keine Kapazitäten aufweist.
  • Bürokapazitäten: mindestens ein Büroraum mit zeitgemäßer technischer Büroausstattung
  • Raum für vertrauliche Beratungsgespräche
  • Eingangsbereich mit einem einladenden Charakter: Nach Möglichkeit ein offener Eingangsbereich (z.B. mit Empfangstheke).
  • Angemessene, an den Besucher*innen ausgerichtete, Orientierungshilfen (Hinweisschilder, Leitsysteme etc.) im Haus
  • Freiraum und Möglichkeiten zur Entwicklung und Umsetzung von weiteren Förderangeboten und -projekten.

6. Berlinweite Vernetzung und Zusammenarbeit

Stadtteilzentren, die über das IFP STZ gefördert werden, kommt neben dem Fokus auf den jeweiligen Sozialraum ein gesamtstädtischer Bezug in ihrer Arbeit zu. Diese basiert auf:
  • kollegialem Austausch und der Möglichkeit kollegialer Beratung,
  • der gemeinsamen Wahrnehmung von übergeordneten politischen und sozialen Trends im Land Berlin,
  • der Nutzung von Synergien bei weiterreichenden Entwicklungsaufgaben,
  • der aktiven Teilhabe am fachpolitischen Diskurs.

Im Land Berlin ist der Verband für sozialkulturelle Arbeit e.V. (VskA) als Fachverband für die inhaltliche und qualitative Entwicklung der Stadtteilzentren verantwortlich. Hierzu organisiert er Austausch und Fortbildungen bzw. gemeinsame Konsultationen zur Qualitätsentwicklung. Zusätzlich ist er ansprechbar für individuelle Unterstützung bei der Konzipierung und Ausgestaltung von Nachbarschaftsarbeit. Der VskA sucht hierbei die Zusammenarbeit mit anderen Dach- und Fachverbänden und steht in Austausch mit der Senatsverwaltung für Integration und Arbeit. Der VskA stellt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit Fachinformationen zur Arbeit der Stadtteilzentren für die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung. Die fachliche Weiterentwicklung und Vertretung der Stadtteilzentren wird durch Kooperationen des VskA mit relevanten Akteuren des Sozialwesens, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V. und anderen Wohlfahrtsverbänden auf Landesebene, mit Hochschulen und durch Mitwirkung in Fachgremien gestärkt. Zwischen den Verbänden der LIGA und dem VskA finden 2-mal jährlich Austauschtreffen zur gemeinsamen Lagebesprechung statt. Die Mitarbeit anderer Dachverbände oder Akteure wird angestrebt.

7. Fortschreibung

Dieses Dokument dient als rahmengebende Orientierung für die konkret auszuhandelnde Kooperationsvereinbarung zum IFP STZ zwischen der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und dem Kooperationspartner LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Berlin, federführend vertreten durch den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V., als Bestandteil des übergeordneten Rahmenfördervertrages 2026-2030.

Als Ergebnis eines gemeinsamen Prozesses soll dieses Rahmenpapier auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigen. Entsprechend wird es – analog mit der Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung des IFP STZ bis zum 31.12.2025 aktualisiert. Beim damit verbundenen Prozess werden die Stadtteilzentren und beteiligte Verbände eingebunden.

Abteilung Soziales

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung