1.1 Definition Selbsthilfe:
„Selbsthilfe bedeutet die eigenen Probleme in die Hand zu nehmen und im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten aktiv zu werden, um Entlastung, Gemeinschaft und oft sogar Lösungen zu finden. Im Gegensatz zur Fremdhilfe, also der Hilfe durch professionelle Behandler*innen, Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen u.a., finden Betroffene in Selbsthilfe- Initiativen Unterstützung durch andere Betroffene. Selbsthilfe-Initiativen können dabei ganz verschiedene Formen annehmen und sich in ihrer Funktionsweise und Zielstellung teils erheblich voneinander unterscheiden. Formen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe sind Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeprojekte und Selbsthilfeorganisationen.“
Selbsthilfe ist ein wesentlicher Baustein, einer gesunden und lebenswerten Stadt für alle Berlinerinnen und Berliner. Im Bereich der gesundheitlichen Versorgung ist die (gesundheitliche) Selbsthilfe als „vierte Säule“ neben der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung fest etabliert. Die soziale Selbsthilfe benötigt verstärkte Berücksichtigung, um ein bedarfsgerechtes Angebot aufgrund stetig steigender Bedarfe auf- und auszubauen. Nicht zu unterschätzen ist ihr Potential in sozialen Problemlagen sowie für die psychosoziale Versorgung. Partizipation und Empowerment sind Grundprinzipien der Selbsthilfe.
1.2 Definition Selbsthilfekontaktstellen:
Selbsthilfekontaktstellen (SHK) sind erste Anlaufstellen bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfeinitiative. Menschen, die eine Selbsthilfegruppe gründen wollen und auch bestehende Selbsthilfegruppen, werden aktiv unterstützt. Selbsthilfekontaktstellen sind bewährter und unabdingbarer Bestandteil der gesamtstädtischen Infrastruktur zur Förderung von Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt mit dem Fokus auf Empowerment (Selbststärkung), Salutogenese und Resilienzförderung. Selbsthilfekontaktstellen dienen der Begegnung von Menschen in ähnlichen gesundheitlichen und psychosozialen Problemlagen, wobei Selbstorganisation nicht durch Bezirksgrenzen beschränkt ist. Regionale Selbsthilfekontaktstellen greifen daher sowohl sozialraumspezifische als auch sozialraumübergreifende Bedarfe auf. Sie unterstützen und aktivieren Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen als eine Form freiwilligen Engagements in allen Bereichen der Selbsthilfe. Hierfür vernetzen sich Selbsthilfekontaktstellen untereinander. Sie werden in ihrer qualitativen Arbeit durch die landesweite Selbsthilfekontaktstelle SEKIS, in Trägerschaft des Dach- und Fachverbandes selko – Verein zur Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen e. V., begleitet und unterstützt. Die Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen richtet sich an die Bevölkerung, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeprojekte und Selbsthilfeinitiativen, Fachleute im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie an die interessierte (Fach-) Öffentlichkeit.
1.3 Zielsetzung Rahmenbedingungen:
Das Land Berlin fördert Selbsthilfekontaktstellen als multifunktionale, im Gemeinwesen vernetzte Infrastruktureinrichtungen, die zu Teilhabe und Empowerment beitragen. Das „Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren“ (IFP STZ) ist hierfür das zentrale berlinweite Instrument. Das IFP STZ unterstützt im Rahmen einer Basisfinanzierung die grundsätzliche Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen und die inhaltliche Umsetzung. Darauf aufbauend sind die Träger von Selbsthilfekontaktstellen angehalten weitere Förderquellen zu akquirieren.
Ziel dieser Rahmenbedingungen ist es, die Mindestvoraussetzungen und den Rahmen für im IFP STZ geförderte Selbsthilfekontaktstellen zu beschreiben. Dazu gehören auch die grundlegenden Wirkungsziele und Arbeitsweisen der Selbsthilfekontaktstellen. Fokus dieses Dokumentes ist eine gesamtstädtische Betrachtung. Absprachen der konkreten Förderung sind im jeweiligen Zuwendungsbescheid geregelt und berücksichtigen die individuellen Umstände der einzelnen Selbsthilfekontaktstellen.
Im Einzelnen formuliert der Text:- den fachlichen Rahmen,
- die strukturellen Voraussetzungen und Mindeststandards,
- den gesamtstädtischen Bezug
- für die aus dem Förderprogramm IFP STZ geförderten Selbsthilfekontaktstellen.
Diese Rahmenbedingungen wurden in einem partizipativen Prozess mit aktiver Beteiligung der Berliner Selbsthilfekontaktstellen unter Federführung der für Soziales zuständigen Sozialverwaltung, selko e. V., dem Verein zur Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen e. V. und der LIGA der Wohlfahrtsverbände erstellt. Die überarbeiteten Rahmenbedingungen ersetzen die im Jahr 2022 erstellte Unterlage. Angelehnt an die Gültigkeitszeiträume des Rahmenfördervertrages und damit auch des IFP STZ sollen die Rahmenbedingungen regelmäßig von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung in Kooperation mit dem Dach- und Fachverband selko e. V. überprüft und fortgeschrieben werden.