Rahmenbedingungen für die Gestaltung und Ausrichtung gesamtstädtisch geförderter Selbsthilfekontaktstellen

1. Zielsetzung der Rahmenbedingungen

1.1 Definition Selbsthilfe:

„Selbsthilfe bedeutet die eigenen Probleme in die Hand zu nehmen und im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten aktiv zu werden, um Entlastung, Gemeinschaft und oft sogar Lösungen zu finden. Im Gegensatz zur Fremdhilfe, also der Hilfe durch professionelle Behandler*innen, Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen u.a., finden Betroffene in Selbsthilfe- Initiativen Unterstützung durch andere Betroffene. Selbsthilfe-Initiativen können dabei ganz verschiedene Formen annehmen und sich in ihrer Funktionsweise und Zielstellung teils erheblich voneinander unterscheiden. Formen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe sind Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeprojekte und Selbsthilfeorganisationen.“

Selbsthilfe ist ein wesentlicher Baustein, einer gesunden und lebenswerten Stadt für alle Berlinerinnen und Berliner. Im Bereich der gesundheitlichen Versorgung ist die (gesundheitliche) Selbsthilfe als „vierte Säule“ neben der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung fest etabliert. Die soziale Selbsthilfe benötigt verstärkte Berücksichtigung, um ein bedarfsgerechtes Angebot aufgrund stetig steigender Bedarfe auf- und auszubauen. Nicht zu unterschätzen ist ihr Potential in sozialen Problemlagen sowie für die psychosoziale Versorgung. Partizipation und Empowerment sind Grundprinzipien der Selbsthilfe.

1.2 Definition Selbsthilfekontaktstellen:

Selbsthilfekontaktstellen (SHK) sind erste Anlaufstellen bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfeinitiative. Menschen, die eine Selbsthilfegruppe gründen wollen und auch bestehende Selbsthilfegruppen, werden aktiv unterstützt. Selbsthilfekontaktstellen sind bewährter und unabdingbarer Bestandteil der gesamtstädtischen Infrastruktur zur Förderung von Teilhabe und gesellschaftlichem Zusammenhalt mit dem Fokus auf Empowerment (Selbststärkung), Salutogenese und Resilienzförderung. Selbsthilfekontaktstellen dienen der Begegnung von Menschen in ähnlichen gesundheitlichen und psychosozialen Problemlagen, wobei Selbstorganisation nicht durch Bezirksgrenzen beschränkt ist. Regionale Selbsthilfekontaktstellen greifen daher sowohl sozialraumspezifische als auch sozialraumübergreifende Bedarfe auf. Sie unterstützen und aktivieren Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen als eine Form freiwilligen Engagements in allen Bereichen der Selbsthilfe. Hierfür vernetzen sich Selbsthilfekontaktstellen untereinander. Sie werden in ihrer qualitativen Arbeit durch die landesweite Selbsthilfekontaktstelle SEKIS, in Trägerschaft des Dach- und Fachverbandes selko – Verein zur Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen e. V., begleitet und unterstützt. Die Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen richtet sich an die Bevölkerung, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeprojekte und Selbsthilfeinitiativen, Fachleute im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie an die interessierte (Fach-) Öffentlichkeit.

1.3 Zielsetzung Rahmenbedingungen:

Das Land Berlin fördert Selbsthilfekontaktstellen als multifunktionale, im Gemeinwesen vernetzte Infrastruktureinrichtungen, die zu Teilhabe und Empowerment beitragen. Das „Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren“ (IFP STZ) ist hierfür das zentrale berlinweite Instrument. Das IFP STZ unterstützt im Rahmen einer Basisfinanzierung die grundsätzliche Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen und die inhaltliche Umsetzung. Darauf aufbauend sind die Träger von Selbsthilfekontaktstellen angehalten weitere Förderquellen zu akquirieren.

Ziel dieser Rahmenbedingungen ist es, die Mindestvoraussetzungen und den Rahmen für im IFP STZ geförderte Selbsthilfekontaktstellen zu beschreiben. Dazu gehören auch die grundlegenden Wirkungsziele und Arbeitsweisen der Selbsthilfekontaktstellen. Fokus dieses Dokumentes ist eine gesamtstädtische Betrachtung. Absprachen der konkreten Förderung sind im jeweiligen Zuwendungsbescheid geregelt und berücksichtigen die individuellen Umstände der einzelnen Selbsthilfekontaktstellen.

Im Einzelnen formuliert der Text:
  • den fachlichen Rahmen,
  • die strukturellen Voraussetzungen und Mindeststandards,
  • den gesamtstädtischen Bezug
  • für die aus dem Förderprogramm IFP STZ geförderten Selbsthilfekontaktstellen.

Diese Rahmenbedingungen wurden in einem partizipativen Prozess mit aktiver Beteiligung der Berliner Selbsthilfekontaktstellen unter Federführung der für Soziales zuständigen Sozialverwaltung, selko e. V., dem Verein zur Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen e. V. und der LIGA der Wohlfahrtsverbände erstellt. Die überarbeiteten Rahmenbedingungen ersetzen die im Jahr 2022 erstellte Unterlage. Angelehnt an die Gültigkeitszeiträume des Rahmenfördervertrages und damit auch des IFP STZ sollen die Rahmenbedingungen regelmäßig von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung in Kooperation mit dem Dach- und Fachverband selko e. V. überprüft und fortgeschrieben werden.

2. Arbeitsweise und Wirkung von Selbsthilfekontaktstellen

In diesem Kapitel werden grundlegende Arbeitsweisen und Wirkungen der Selbsthilfekontaktstellen dargestellt. Die Entwicklung konkreter Handlungsschritte und Handlungsansätze aus den übergreifenden Wirkungszielen heraus obliegt den Selbsthilfekontaktstellen selbst. Sie entwickeln sich aus der Kenntnis der Bedingungen vor Ort und der vorliegenden Bedarfslage.

2.1 Leitgedanken der Selbsthilfekontaktstellen „Offen, erreichbar und einladend“:

Selbsthilfekontaktstellen bieten Begegnungsräume für Menschen, bündeln Wissen über Selbsthilfe in ihrer Region und informieren über Selbsthilfegruppen. Sie schaffen diskriminierungsfreie Räume, für ein solidarisches, wertschätzendes und demokratisches Miteinander. Selbsthilfekontaktstellen bieten Raum für Themen, die in der Gesellschaft häufig tabuisiert werden. Die Mitarbeitenden der Selbsthilfekontaktstellen unterstützen die Potentiale von Menschen, belastende Situationen aus eigener Kraft zu bewältigen. Inklusion und Teilhabe sind dabei handlungsleitend. Inklusion bedeutet hier, dass alle Menschen mit ihren eigenen Voraussetzungen vollwertig sind und sich nicht an ein für sie nicht passendes System angleichen müssen.

Die Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen ist wirkungsorientiert ausgerichtet und wird fortlaufend hinsichtlich ihrer Wirkungen regelmäßig von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung in Kooperation mit dem Dach- und Fachverband selko e. V. überprüft und angepasst.

Als grundlegende Wirkungsziele gelten die Unterstützung von Selbsthilfe-Aktiven und -Interessierten sowie die Stärkung einer vielfältigen gemeinschaftlichen Selbsthilfe in Berlin. Das Engagement und die Kompetenzen der Selbsthilfe sollen in der Gesellschaft bekannt gemacht werden und Anerkennung erfahren.

Zielgruppen der Selbsthilfekontaktstellen sind Selbsthilfe-Aktive, Selbsthilfe-Interessierte, die Öffentlichkeit sowie das professionelle Gesundheitssystem.
Darüber hinaus haben einzelne Projekte teils spezifischere Wirkungsziele oder Zielgruppen, bspw. in dem Bereich Migration und Selbsthilfe.

2.2 Arbeitsweisen der regionalen Selbsthilfekontaktstellen

Selbsthilfekontaktstellen sind im Rahmen ihres Aufgabenprofils umfassend im Bereich der gesundheitlichen und sozialen Selbsthilfe tätig. Sie arbeiten themen- und indikationsübergreifend. Die Schwerpunkte ergeben sich aus sozialräumlichen, gesundheitsbezogenen und psycho-sozialen Bedarfen der Selbsthilfe-Interessierten und – Aktiven. Hierbei setzen Selbsthilfekontaktstellen Impulse, entwickeln Angebote, berücksichtigen zukunftsbezogene Aspekte und vernetzen sich mit weiteren Partnerinnen und Partnern.
Das Aufgabenprofil ist umfangreich, nachfolgend werden daher nur einige zentrale Punkte aufgeführt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Einzelne bzw. besondere Schwerpunkte können im Rahmen der jährlichen Konzeptentwicklung hervorgehoben werden.

Information, Beratung und Vermittlung

Selbsthilfekontaktstellen…
  • informieren und beraten zu Formen und Arbeitsweisen von Selbsthilfegruppen
  • ermöglichen Kontakte und schaffen Zugangswege, um Betroffene in Selbsthilfegruppen zu vermitteln.
  • vermitteln bei Bedarf zu professionellen Versorgungseinrichtungen und anderen Hilfsangeboten.
  • Unterstützung von Selbsthilfeinitiativen/-gruppen
  • unterstützen bei der Gründung neuer Selbsthilfegruppen.
  • bieten bedarfsorientierte Unterstützung bestehender Selbsthilfegruppen, z.B. zu den Themen Fördermöglichkeiten oder Öffentlichkeitsarbeit.
  • Unterstützen in organisatorischen Fragen und stellen Infrastruktur für Selbsthilfegruppen zur Verfügung, z.B. Räume, Medien und Technik.

Veranstaltungen und Fortbildungen

Selbsthilfekontaktstellen…
  • organisieren gesundheitsbezogene und psychosoziale Informationsveranstaltungen und Workshops für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Selbsthilfe-Aktive sowie für Fachpublikum.
  • organisieren Fortbildungen für Selbsthilfe-Aktive.

Kooperation und Vernetzung:

Die Verankerung der Selbsthilfe in Versorgung und Gemeinwesen gehört zu den Aufgaben der Selbsthilfekontaktstellen. Sie beteiligen sich an lokalen und überregionalen Arbeitskreisen und Gremien. Dazu gehört die Vernetzungsarbeit mit u.a. folgenden Akteurinnen und Akteuren:
  • nachbarschaftliche Einrichtungen und Stadtteilzentren, professionell Selbsthilfeunterstützende,
  • Behörden / kommunalen Einrichtungen,
  • freie Anbieterinnen und Anbieter von sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen,
  • Akteurinnen und Akteure aus dem professionellen gesundheitlichen Versorgungssystem.

Die Vernetzung und die Zusammenarbeit der regionalen Selbsthilfekontaktstellen untereinander und mit der landesweiten Selbsthilfekontaktstelle erfolgt durch regelmäßigen fachlichen Austausch, Arbeitskreise und die Bearbeitung gemeinsamer Projekte. In diesem Kontext finden auch kollegiale Beratungen sowie fachliche Fortbildungen statt.
Die fachliche Weiterentwicklung und Vertretung der Selbsthilfekontaktstellen wird durch Kooperationen von selko e. V. und SEKIS Berlin mit relevanten Akteurinnen und Akteuren des Sozialwesens gestärkt. Dazu gehören der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V. und andere Wohlfahrtsverbände auf Landesebene sowie Hochschulen. Zudem wirkt selko e.V. und SEKIS Berlin in Fachgremien sowie auf Bundesebene mit.

Öffentlichkeitsarbeit:

Das Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist die Bekanntmachung der Selbsthilfe-Idee und entsprechender Angebote.

Zielgruppen sind:
  • Berlinerinnen und Berliner,
  • Fachöffentlichkeit,
  • und Selbsthilfeinteressierte.
Es werden zeitgemäße, inklusive und kultursensible Formen der Öffentlichkeitsarbeit, digital und analog, genutzt. Dazu gehören u.a.:
  • Publikationen,
  • die Durchführung und die aktive Teilnahme an bzw. von Veranstaltungen,
  • Werbe- und Informationsmedien wie z.B. Flyer, Newsletter und Social Media.

Qualitätsentwicklung und Dokumentation:

Selbsthilfekontaktstellen…
  • führen selbst regelmäßige Treffen der Berliner Selbsthilfekontaktstellen durch und nehmen darüber hinaus externe Angebote in Anspruch.
  • entwickeln auf Basis von Auswertung und Berichterstattung zum Leistungsspektrum die fachliche Arbeit weiter. Zu den Maßnahmen gehören, z.B. Befragungen der Nutzenden, Beschwerde- und Veränderungsmanagement, Mitarbeitenden-Reflektion, Vernetzung und Fachkenntniserweiterung.
  • befüllen und aktualisieren das Verzeichnis relevanter örtlicher Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeprojekte und Selbsthilfeinitiativen und kooperieren mit SEKIS Berlin in Bezug auf Dokumentation und Datenpflege.

2.3 Arbeitsweisen der landesweiten Kontaktstelle SEKIS Berlin:

SEKIS Berlin ist die zentrale Selbsthilfe-Kontaktstelle für Berlin. Als landesweite Kontaktstelle übernimmt SEKIS Berlin zusätzlich zu den bereits genannten Aufgabenbereichen der Selbsthilfe-Kontaktstellen übergreifende Aufgaben. Schwerpunkt ist die Bearbeitung gesundheits- und sozialpolitischer Themen im Kontext von Selbsthilfe und Patient*innen-Orientierung. Die zentrale Rolle erfolgt durch die Interessenvertretung für die Selbsthilfe in finanziellen, fachlichen und politischen Belangen durch die aktive Beteiligung in Gremien und Veranstaltungen. SEKIS Berlin…
  • vernetzt Selbsthilfe-Gruppen, -Organisationen und regionale Selbsthilfe- Kontaktstellen.
  • vertritt gemeinsam mit Berliner Selbsthilfekontaktstellen bei landes- und ggf. bundesaktiven für Selbsthilfe relevante Öffentlichkeitsaktionen
  • informiert über alle Gruppen in Berlin durch die berlinweite öffentlich zugängliche Internet-Datenbank.
  • informiert über Aktivitäten der Gruppen und Kontaktstellen im Newsletter und über verschiedene Social-Media-Kanäle (z.B. Facebook, Instagram).
  • bietet übergreifende Fortbildungen an und stellt Grundlageninformationen durch Literatursammlungen und eigene Publikationen zur Verfügung.
  • unterstützt die Qualitätsentwicklung im Rahmen der regionalen Selbsthilfekontaktstellen und koordiniert die berlinweiten Arbeitskreise und Arbeitsgruppen.

3. Ausstattung – Grundlagen der Arbeit in Selbsthilfekontaktstellen

3.1 Notwendige personelle Ausstattung- Mindeststandards

Die personellen Ausstattungsstandards orientieren sich an definierten Einzugsbereichen. Standard Mindestausstattung Personal für Einzugsbereich von 100.000 bis zu 300.000 Einwohnende:
  • 1,5 Fachkräfte der sozialen Arbeit bzw. Fachkräfte der sozialpädagogischen Arbeit (Selbsthilfeberatende)
  • 0,5 Fachkräfte im Verwaltungsbereich
  • Standard Mindestausstattung Personal für Einzugsbereich von 300.000 bis 400.000 Einwohnenden:
  • 2,5 Fachkräfte der sozialen Arbeit bzw. Fachkräfte der sozialpädagogischen Arbeit
  • 1,0 Fachkräfte im Verwaltungsbereich

Ist der Versorgungsbereich größer als 400.000 Einwohner, muss der Personalschlüssel entsprechend der Einwohnendenzahl angepasst werden.

Die Einhaltung der personellen Ausstattungsstandards wird durch die Nutzung weiterer, verfügbarer Förderprogramme, wie z.B. der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und Förderungen aus Landesprogrammen angestrebt.

3.2 Personelle Ausstattung- Förderung Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren

Das Land Berlin fördert die Selbsthilfekontaktstellen aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren. Die Förderung dient als Basisfinanzierung zur Sicherung einer personellen Mindestausstattung. Funktionsumfang, Öffnungszeiten, Programm und Aufgabenumfang der jeweiligen Selbsthilfekontaktstelle sind auf Basis dieser Mindestausstattung zu gewährleisten. Diese Stellen sollen die Entwicklung und langfristige Umsetzung der beschriebenen Ziele sowie die allgemeine Ansprechbarkeit kontinuierlich absichern.

Mitarbeitende bzw. Fachkräfte können für folgende Bereiche eingestellt werden:
  • Projektleitung
  • Projektmitarbeit
  • Projektverwaltung
  • Unterstützungskräfte für projektbezogene Aufgaben

Als grundlegende Mindestausstattung aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren wird – in Abhängigkeit von verfügbaren Fördermitteln – eine kontinuierliche Finanzierung von bis zu zwei vollzeitäquivalenten Stellen angestrebt. Dabei ist eine prospektive Anpassung der Zuwendungssummen sowohl in Bezug auf Tarifsteigerungen als auch allgemeine Kostensteigerungen zu berücksichtigen.

Eine angemessene Berücksichtigung von Themen der sozialen Selbsthilfe ist im Rahmen der o.g. Basisausstattung zu beachten. Für zusätzliche Aufgabeninhalte, wie z.B. migrationsbezogene Selbsthilfe oder “Junge Selbsthilfe“ können in Abhängigkeit von verfügbaren Fördermitteln weitere Fördermittel bereitgestellt werden. Dies gilt auch für zusätzliche Orte (Selbsthilfetreffpunkte, Außenstellen), die mit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung abzustimmen sind.
Die Einwerbung weiterer Fördermittel zur Verbesserung des Ausstattungsgrades soll von den Trägern der Selbsthilfekontaktstellen erfolgen.

3.3 Sachliche Ausstattung

Die Ausgestaltung von Räumlichkeiten und weiterer Infrastruktur in Selbsthilfekontaktstellen soll inklusiv ausgerichtet sein und die Aufgabenumsetzung unterstützen. Sie soll vor Ort flexibel und individuell variieren und sich an den lokalen Erfordernissen orientieren.
Die notwendige Ausstattung umfasst:

Räume

  • mindestens zwei Gruppenräume mit barrierearmem Zugang und barrierearmen Sanitäranlagen und zeitgemäßer technischer Ausstattung,
  • mindestens ein Büroraum mit den zeitgemäßen Bedarfen entsprechender technischer Büroausstattung,
  • Raum für vertrauliche Beratungsgespräche,
  • einen Eingangsbereich mit einem einladenden Charakter, z.B. mit Empfangstheke- sofern es die örtliche Situation zulässt,
  • angemessene, an den Besuchenden ausgerichtete Orientierungshilfen (Hinweisschilder, Leitsysteme etc.) im Haus.
  • Technik und weitere sachliche Ausstattung
  • Infrastruktur für digitale und hybride Angebote der Selbsthilfe, wichtig für inklusives Arbeiten
  • Fachliteratur zur Gruppenarbeit
  • Honorare zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und von Veranstaltungen
  • Sachmittel zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen
  • Mittel für Anerkennungskultur Ehrenamtlicher

Das Land Berlin wird gemeinsam mit den Selbsthilfekontaktstellen Möglichkeiten zum Abbau von Barrieren prüfen. Die Akquisition und der Erhalt geeigneter Räumlichkeiten sowie die Bearbeitung zusätzlicher Themen wird vom Land Berlin unterstützt. Eine Unterstützung erfolgt auf Basis verfügbarer Haushaltsmittel.

4. Erreichbarkeit

Selbsthilfekontaktstellen legen ihre Erreichbarkeit im Rahmen der örtlichen Bedarfe grundsätzlich eigenverantwortlich fest. Zu berücksichtigen sind hierbei wirkungsorientierte Aspekte, z.B. auf Basis des sozialräumlichen Bedarfs und/oder verfügbarer strukturelle Infrastruktur sowie des Personalschlüssels. D.h. Präsenzzeiten sind grundsätzlich bedarfsgerecht zu planen. Als Mindestvorgaben sind einzuhalten:
  • Gewährleistung täglicher Zugangsmöglichkeiten für Selbsthilfegruppen in einem zeitlichen Rahmen von 9.00 bis 22.00 Uhr,
  • Sicherstellung der von Mitarbeitenden an drei bis fünf Tagen pro Woche
  • Sprechzeiten mit einem Umfang von acht Stunden pro Woche, davon mindestens zwei Stunden ab 16.00 Uhr,
  • Abweichungen sind mit der Fachstelle bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung abzustimmen.

5. Fortschreibung

Dieses Dokument dient als rahmengebende Orientierung für die auszuhandelnde Kooperationsvereinbarung zum IFP STZ zwischen der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung und der LIGA der freien Wohlfahrtspflege als Bestandteil des übergeordneten Rahmenfördervertrages. Entsprechend wird es analog mit der Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung des IFP STZ aktualisiert. Beim damit verbundenen Prozess werden die Selbsthilfekontaktstellen und beteiligte Verbände eingebunden.

Abteilung Soziales

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung