(1) Das Kooperationsgremium tagt in der Regel einmal im Quartal. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
(2) Für das jeweils nächste reguläre Treffen ist der Termin und Ort auf der letzten Kooperationsgremiumssitzung festzulegen. Eine jährliche Terminvorausplanung ist anzustreben.
(3) Die Einladungen sollen mit der Tagesordnung spätestens zwei Wochen vor der Sitzung verschickt werden. Materialien zu den Tagesordnungspunkten und das Protokoll der letzten Sitzung sind Bestandteile der Einladung.
(4) Anträge auf Aufnahme von Punkten, in der mit der Einladung zu verschickenden Tagesordnung, sind bis zu einem auf der vorhergehenden Sitzung benannten Termin bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung einzureichen.
(5) Die Ergebnisse der Sitzungen werden in einem Ergebnisprotokoll durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung festgehalten und im anschließenden Umlaufverfahren geeint.