Zur strategischen und wirkungsorientierten Weiterentwicklung des IFP STZ geben die LIGA-Kooperationspartner*innen sowie die für Soziales zuständige Senatsverwaltung nachfolgende Empfehlungen:
3.1 Resilienz durch nachhaltige Basisförderung und Standortsicherung:
Die vorhandene soziale Infrastruktur soll nachhaltig die soziale Teilhabe der Menschen in den Prognoseräumen ermöglichen, zur Entwicklung des freiwilligen Engagements beitragen und Unterstützung bieten bei herausfordernden sozialen Entwicklungen. Dadurch wird eine gesamtstädtische Wirkung entfaltet. Dies ist für die im IFP STZ geförderten Projekte nur auf Grundlage einer langfristigen, auskömmlichen finanziellen Perspektive möglich, die es ermöglicht erfahrene Fachkräfte dauerhaft zu halten, steigende Personal- und Sachkosten zu refinanzieren und auf Grundlage dessen anderweitige Projektmittel entsprechend der Bedarfe vor Ort zu akquirieren.
Empfehlungen:
- Erhalt und Ausbau der Basisförderung in Verbindung mit der am 5. März 2024 beschlossenen Senatsvorlage zur „Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur der gesamtstädtischen und sozialraumorientierten Stadtteilarbeit im Land Berlin in Verbindung mit quantitativen Planungs- und Orientierungsrichtwerten für Einrichtungen der Stadtteilarbeit“
- Basisausstattung für ein mittelgroßes Stadtteilzentrum von durchschnittlich 180.000 bis 200.000 Euro (2,5 VZÄ zzgl. Sachkosten)
- Basisausstattung für einen sozialen Treffpunkt von durchschnittlich 90.000€
- Basisausstattung für Selbsthilfekontaktstellen (SHK) i.H. von 150.000 € für einen Einzugsbereich von 300.000 Einwohnenden, in jedem Fall 2 VZÄ pro Bezirk, für Außenstellen der SHK i.H. von 30.000 €
- Finanzielle Berücksichtigung von Verbundstandorten, welche weitere kleinere Standorte im Rahmen der gesamtstädtischen Förderung oder sozialräumliche Schwerpunkte vorhalten
- prospektive Anpassungen der Zuwendungssummen sowohl in Bezug auf Tarifsteigerungen als auch allgemeine Kostensteigerungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel
- Sicherung der sozialen Infrastruktur durch 5-jährige Rahmenförderverträge
3.2 Bedarfsorientierter, flächendeckender Ausbau in unversorgten Prognoseräumen:
Der Senat hat in seinen Regierungsrichtlinien (Februar 2023) festgelegt, dass er ein berlinweit flächendeckendes Angebot von Stadtteilzentren in jedem der 58 Berliner Prognoseräume unterstützt. Ziel ist es, damit eine verlässliche Basisfinanzierung für ein berlinweit wirkendes Netzwerk an Stadtteilzentren, soziale Nachbarschaftstreffpunkten und Selbsthilfekontaktstellen zu schaffen. Aktuell (Stand Ende 2024) gibt es in Berlin 48 gesamtstädtisch geförderte Stadtteilzentren. Dies bedeutet, weiterhin sind Gebiete vor allem in Stadtrandlage unterversorgt.
Empfehlungen:
- Ausstattung aller 58 Berliner Prognoseräume mit
- gesamtstädtischen Stadtteilzentren
- sozialen Treffpunkten
- und Selbsthilfekontaktstellen
- Mittelvorsorge zum Erreichen einer Mindestausstattung gemäß den Rahmenbedingungen für Stadtteilzentren und Selbsthilfe
- Bedarfsorientierte Ausweitung der landesgeförderten Stadtteilzentren-Struktur unter Einbeziehung der Bezirke und der bezirklich existierenden Strukturen der Stadtteilarbeit
3.3 Vielfalt der Begegnungsorte für eine solidarische und demokratische Stadtgesellschaft im Wandel:
Einsamkeit, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversität sind unter anderem Themen, die Berliner*innen aller Generationen und in vielfältigen Lebenssituationen in unterschiedlichsten Ausprägungen beschäftigen und denen sich Stadtteilzentren, soziale Nachbarschaftstreffpunkte und Selbsthilfekontaktstellen widmen. Hinzu kommen nachweislich steigende Bedarfe an sozialer Beratung und Verweisberatung sowie Selbsthilfe. Diese Aufgaben erfordern für die Stadtteilzentren, soziale Nachbarschaftstreffpunkte und Selbsthilfekontaktstellen neben der verlässlichen Basisförderung der Infrastruktur, Ressourcen für fachliche Weiterentwicklung und Ausgestaltung innovativer Konzepte sowie eine kontinuierliche, fachverbandliche Unterstützung, um sich den aktuell drängenden Problemen und Bedarfen der Menschen vor Ort widmen zu können.
Empfehlungen:
- Langfristige Förderung der Mobilen Stadtteilarbeit über das „Landesprogramm Mobile Stadtteilarbeit“ und Verankerung als Schwerpunkt im IFP STZ perspektivisch für alle Stadtteilzentren
- Mittelfristige Förderung von mindestens einer Personalstelle für die aufsuchende, mobile Arbeit im Sinne der Bedarfsanalyse in den Kiezen in jedem Stadtteilzentrum
- Ermöglichung von einladend gestalteten, gut erreichbaren und barrierefreien Räumen sowie eine Stärkung der inklusiven Ausrichtung
- Weiterer Ausbau der fachlichen Kooperationen zwischen Stadtteilzentren und Selbsthilfekontaktstellen
Es ist für ein soziales Berlin unerlässlich, die wirkungsvolle Arbeit der Stadtteil- und Selbsthilfearbeit weiterhin zu fördern und gemeinsam die notwendigen Finanzierungsgrundlagen auf Landes- und Bezirksebene zu sichern. Diese Angebote stärken nicht nur den sozialen Zusammenhalt und die Integration, sondern schaffen Begegnungsräume, in denen demokratische Werte lebendig werden. Angesichts der wachsenden sozialen Herausforderungen braucht Berlin stabile, niedrigschwellige Strukturen in den Kiezen, die allen Bürger*innen unabhängig von Herkunft und sozialem Status Teilhabe und Unterstützung bieten. Wir fordern alle Verantwortlichen auf, gemeinsam die genannten Empfehlungen bei der Umsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren in der nächsten Förderperiode zu berücksichtigen, um so die Rahmenbedingungen für die Sicherung des Programmes zu gewährleisten und die wirkungsvolle Arbeit fortzuführen.