Unterkünfte in GStU

GStU-Unterkünfte

Ziel von GStU ist es, die Qualitätsstandards der Berliner Wohnungslosenunterkünfte anzugleichen und hinsichtlich der Unterbringungsbedarfe unterschiedlicher Personengruppen zu spezifizieren. Hierfür wurde von den Projektbeteiligten ein modular aufgebautes System von GStU-Unterkunftstypen erarbeitet.

Kriterien für die Aufnahme in GStU

  • Es werden nur Unterkünfte in das IT-Fachverfahren GStU aufgenommen, die durch das Land Berlin vertraglich gebunden sind und die allgemeinen GStU-Mindeststandards erfüllen, beispielsweise hinsichtlich ihrer baulichen Gegebenheiten, der personellen Ausstattung oder der sozialen Betreuungsangebote.
  • Darüber hinaus sind bei Aufnahme spezifischer Personengruppen besondere Leistungen zu erbringen, z.B. für alleinstehende und alleinerziehende Frauen, Kinder- und Jugendliche, junge Volljährige in prekären Lebenssituationen, LSBTIQ*-Personen, Personen mit psychischen oder Suchterkrankungen sowie abstinente und cleane Personen. Plätze für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Pflegebedarf sowie mit Erlaubnis zum Halten von Haustieren sollen in den unterschiedlichen Unterkunftsmodulen zusätzlich angeboten werden.
    Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten sowie vertraglich gebundene ASOG-Unterkünfte, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, werden sukzessive in das IT-Fachverfahren GStU aufgenommen und können bei Vorliegen entsprechender Bedarfe berlinweit von allen zuweisenden Behörden belegt werden.

Beratungsangebote in GStU-Unterkünften

In den GStU-Unterkünften wird eine zielgruppenspezifische Beratung durch sozialpädagogische Fachkräfte angeboten. Deren Aufgaben sind:
  • Klärung des individuellen Hilfebedarfs (Clearing);
  • Sicherung der existentiellen Grundversorgung;
  • Informationen zu Rechtsansprüchen (materielle Leistungen, Kita, Schule, Sprachkurs etc.);
  • Vermittlung in weiterführende Hilfen insbesondere in die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 ff. SGB XII sowie ggf. in die Kinder- und Jugendhilfe, in die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, in Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch etc.;
  • Beratung zur Überwindung der Wohnungslosigkeit und ggf. Vermittlung in das Geschützte Marktsegment, in das Projekt Housing First etc.

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Soziales – Arbeitsgruppe Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)

Für allgemeine Fragen zu GStU (insbesondere rechtliche Angelegenheiten):

Für technische Fragen zum IT-Fachverfahren GStU: