Gesetzentwurf zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung

Auszug eines Gesetzestextes

Anlass der erforderlichen Gesetzesänderungen

Die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen (GStU) verfolgt drei zentrale Ziele: Erstens werden die Unterbringungsprozesse durch eine Bündelung der Zuständigkeiten optimiert und digitalisiert. Zweitens wird die Qualität der Wohnungslosenunterkünfte durch vertragliche Bindung vereinheitlicht und drittens die gesamtstädtische Steuerung gestärkt.

Um diese Ziele zu erreichen, werden durch den Gesetzentwurf zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Bei dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung handelt es sich um ein Mantelgesetzentwurf, also um einen Gesetzentwurf, durch das mehrere andere Gesetze geändert werden.

Neue Aufgaben für das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

Die meisten Änderungen werden im Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vorgenommen, denn das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) spielt bei der GStU eine zentrale Rolle. Aktuell ist das LAF zum einen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig. Zum anderen ist es zuständig für die ordnungsrechtliche Unterbringung von Asylbewerbenden sowie für bestimmte Gruppen von Geflüchteten – etwa, wenn sie aus der Ukraine kommen und ihnen vorübergehender Schutz auf Grundlage eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gewährt wird oder sie im Rahmen von Aufnahmeprogrammen nach Berlin kommen. Dabei belegt das LAF Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte, die es auch bereitstellt und verwaltet.

Aufgrund der Gesetzesänderung wird das LAF zukünftig auch landeseigene und vertragsgebundene Unterkünfte für wohnungslose Menschen ohne Fluchthintergrund bereitstellen und verwalten. Daher wird es in „Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU)“ umbenannt.
Schrittweise soll das LFU die bisherigen vertragsfreien Wohnungslosenunterkünfte (sogenannte ASOG-Unterkünfte) vertraglich binden. Die Plätze können dann von den Bezirken belegt werden. Da die Bezirke diese Plätze nicht mehr selbst beschaffen müssen, werden die Mitarbeitenden in den Fachstellen Sozialen Wohnhilfen entlastet und können sich verstärkt der Beratung und Unterstützung von wohnungslosen Menschen widmen. An der Zuständigkeit der Bezirke für die ordnungsrechtliche Unterbringung von wohnungslosen Menschen ändert sich nichts. Die Bezirke weisen diesem Personenkreis weiterhin Unterkunftsplätze zu.

Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten schaffen

Des Weiteren werden durch das Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten geschaffen werden. Diese Regelungen sind zukünftig erforderlich, um die Verwaltung, den Betrieb und die Abrechnung von Unterkünften sowie die Erhebung von Gebühren von zentraler Stelle datenschutzkonform zu gestalten.

Unterbringungsbeschwerdegesetzes erweitern

Durch das Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung wird außerdem das Unterbringungsbeschwerdegesetz geändert. Dadurch kann die bislang nur in LAF-Unterkünften für Geflüchtete tätige Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) zukünftig auch in Vertragsunterkünften für wohnungslose Menschen aktiv werden.

Wohnraumakquise als Aufgabe des LAGeSo

Durch das Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung werden zudem die gesamtstädtischen Aufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) für das Sozialwesen erweitert. Es wird zukünftig auch Wohnungen für das Geschützte Marktsegment, Housing First und andere Programme der Wohnungsnotfallhilfe akquirieren.

Aktueller Stand der Gesetzgebung

Auf Vorlage der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, hat sich der Berliner Senat am 16. September 2025 mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU-Umsetzungsgesetz) befasst.
Der Gesetzentwurf liegt aktuell dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vor, bevor er vom Senat beschlossen werden kann.
Anschließend wird der Gesetzentwurf dem Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Beratung und Beschlussfassung übersandt.

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Soziales – Arbeitsgruppe Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)

Für allgemeine Fragen zu GStU (insbesondere rechtliche Angelegenheiten):

Für technische Fragen zum IT-Fachverfahren GStU: