Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung

Auszug eines Gesetzestextes

Anlass des Gesetzes

Die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen (GStU) verfolgt drei zentrale Ziele: Erstens werden die Unterbringungsprozesse durch eine Bündelung der Zuständigkeiten optimiert und digitalisiert. Zweitens wird die Qualität der Wohnungslosenunterkünfte durch vertragliche Bindung vereinheitlicht und drittens die gesamtstädtische Steuerung gestärkt.

Um diese Ziele zu erreichen, werden durch das Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung die rechtlichen Grundlagen geschaffen.

Neue Aufgaben für das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) kann nun auch landeseigene und vertragsgebundene Unterkünfte für wohnungslose Menschen ohne Fluchthintergrund bereitstellen und verwalten. Daher wurde es in Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) umbenannt.

Schrittweise wird das LFU die bisherigen vertragsfreien Wohnungslosenunterkünfte (sogenannte ASOG-Unterkünfte) vertraglich binden. Die Plätze können dann von den Bezirken belegt werden. Da die Bezirke diese Plätze nicht mehr selbst beschaffen müssen, werden die Mitarbeitenden in den Fachstellen Soziale Wohnhilfe entlastet und können sich verstärkt der Beratung und Unterstützung von wohnungslosen Menschen widmen. An der Zuständigkeit der Bezirke für die ordnungsrechtliche Unterbringung von wohnungslosen Menschen ändert sich nichts. Die Bezirke weisen diesem Personenkreis weiterhin Unterkunftsplätze zu.

Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Des Weiteren werden durch das Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten geschaffen. Diese Regelungen sind erforderlich, um die Verwaltung, den Betrieb und die Abrechnung von Unterkünften sowie die Erhebung von Gebühren von zentraler Stelle datenschutzkonform zu gestalten.

Unterbringungsbeschwerdegesetz erweitern

Durch das Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung wird außerdem das Unterbringungsbeschwerdegesetz geändert. Dadurch kann die bislang nur in LAF-Unterkünften für Geflüchtete tätige Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) auch in Vertragsunterkünften für wohnungslose Menschen aktiv werden.

Wohnraumakquise als Aufgabe des LAGeSo

Durch das Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung werden die gesamtstädtischen Aufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) für das Sozialwesen erweitert. Es kann auch Wohnungen für das Geschützte Marktsegment, Housing First und andere Programme der Wohnungsnotfallhilfe akquirieren.

Aktueller Stand der Gesetzgebung

Das Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung von wohnungslosen Menschen ist am 26.03.2026 im Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen worden. Das Gesetz ist am 16.04.2026, am Tag nach seiner Verkündung im Gesetzes- und Verordnungsblatt für Berlin, in Kraft getreten.

Dokumente

  • Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung vom 1. April 2026

    PDF-Dokument (137.2 kB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Soziales – Arbeitsgruppe Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)

Für allgemeine Fragen zu GStU (insbesondere rechtliche Angelegenheiten):

Für technische Fragen zum IT-Fachverfahren GStU: