Die gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen (GStU) verfolgt drei zentrale Ziele: Erstens werden die Unterbringungsprozesse durch eine Bündelung der Zuständigkeiten optimiert und digitalisiert. Zweitens wird die Qualität der Wohnungslosenunterkünfte durch vertragliche Bindung vereinheitlicht und drittens die gesamtstädtische Steuerung gestärkt.
Um diese Ziele zu erreichen, werden durch den Gesetzentwurf zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung die rechtlichen Grundlagen geschaffen.
Bei dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung handelt es sich um ein Mantelgesetzentwurf, also um einen Gesetzentwurf, durch das mehrere andere Gesetze geändert werden.