Das Ziel der GStU ist die komplette Umstellung auf eine vertragliche Bindung von Unterkünften und die daraus resultierenden einheitlichen Anforderungen an die Qualitätsstandards. Jedoch ist klar, dass eine solche Umstellung nicht von jetzt auf gleich funktionieren kann. Daher müssen auf Bezirksebene die GStU schrittweise eingeführt werden. Dabei ist das IT-Fachverfahren GStU für die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen in den Bezirken ein erster Schritt auf dem Weg zur vertraglichen Bindung aller Unterkünfte.
Dementsprechend haben die Senatsverwaltung für Soziales und die Fachstellen Soziale Wohnhilfen der Bezirke beschlossen, das IT-Fachverfahren GStU unter dem Zusatz „light“ als Zwischenschritt auch für vertragsfreie Unterkünfte einzuführen.
Die Amtsleitungen Soziales der Bezirke legten darüber hinaus in einem Beschluss fest, dass- berlinweit gültige Mindeststandards für Unterkünfte zur ordnungsrechtlichen Unterbringung obdachloser Menschen zur Aufnahme in das IT-Fachverfahren GStU gelten,
- Betreibende für die geforderte Kostentransparenz ihre Kostenkalkulation einreichen und
- die Belegung über das IT-Fachverfahren GStU ab Ende 2025 beginnen wird.