GStU light in den Bezirken

GStU light

GStU light – Zwischenschritt auf dem Weg zum Ziel

Das Ziel der GStU ist die komplette Umstellung auf eine vertragliche Bindung von Unterkünften und die daraus resultierenden einheitlichen Anforderungen an die Qualitätsstandards. Jedoch ist klar, dass eine solche Umstellung nicht von jetzt auf gleich funktionieren kann. Daher müssen auf Bezirksebene die GStU schrittweise eingeführt werden. Dabei ist das IT-Fachverfahren GStU für die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen in den Bezirken ein erster Schritt auf dem Weg zur vertraglichen Bindung aller Unterkünfte.

Dementsprechend haben die Senatsverwaltung für Soziales und die Fachstellen Soziale Wohnhilfen der Bezirke beschlossen, das IT-Fachverfahren GStU unter dem Zusatz „light“ als Zwischenschritt auch für vertragsfreie Unterkünfte einzuführen.

Die Amtsleitungen Soziales der Bezirke legten darüber hinaus in einem Beschluss fest, dass
  • berlinweit gültige Mindeststandards für Unterkünfte zur ordnungsrechtlichen Unterbringung obdachloser Menschen zur Aufnahme in das IT-Fachverfahren GStU gelten,
  • Betreibende für die geforderte Kostentransparenz ihre Kostenkalkulation einreichen und
  • die Belegung über das IT-Fachverfahren GStU ab Ende 2025 beginnen wird.

Digitale Anbindung der Betreibenden

Betreibende von Wohnungslosenunterkünften werden zur Vereinfachung der Kommunikation für den elektronischen Datenaustausch über ein Portal an das IT-Fachverfahren GStU angebunden. Hierfür müssen sich Betreibende beim ISBJ Trägerservice registrieren. Zukünftig müssen dann Ein- und Auszüge von Personen über dieses Betreibendenportal gemeldet werden.

Eine Aufnahme in das IT-Fachverfahren GStU bietet u.a. folgende Vorteile:
  • Die Unterkunft kann über das IT-Fachverfahren GStU berlinweit von allen zuweisenden Behörden belegt werden.
  • Über die Suche im IT-Fachverfahren GStU lassen sich einfacher und schneller bedarfsgerechte Plätze finden, wodurch die Sozialen Wohnhilfen bevorzugt diese belegen.
  • Der Betreibende wird automatisch über Neuzuweisungen und Zuweisungsverlängerungen informiert. Der Betreibende kann Auszüge digital an die zuweisenden Behörden melden und im Zuge dessen über den Auszugsgrund und Hausverbote informieren. Eine manuelle Freimeldung von Plätzen ist nicht mehr notwendig.
  • Betreibende sind zum Zeitpunkt der Umstellung auf eine vertragliche Bindung bereits mit dem IT-Fachverfahren GStU vertraut und besitzen somit einen Vorsprung gegenüber noch nicht aufgenommenen Betreibenden.
  • Die Einführung von GStU light für die bezirklichen Unterkünfte ebnet den Weg zur Erreichung des Zielbildes einer gesamtstädtischen Steuerung der bedarfsgerechten Unterbringung und ermöglicht den im IT-Fachverfahren GStU aufgenommenen Betreibenden, auch in Zukunft weiterhin belegt werden zu können.

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Soziales – Arbeitsgruppe Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)

Für allgemeine Fragen zu GStU (insbesondere rechtliche Angelegenheiten):

Für technische Fragen zum IT-Fachverfahren GStU: