Grundlage für die Aufnahme einer Unterkunft in das IT-Fachverfahren GStU ist der Abschluss eines Betreibendenvertrages. Das Land Berlin schreibt dazu regelmäßig Betreibendenleistungen in vom Land bereitgestellten Immobilien über die Berliner Vergabeplattform öffentlich aus (https://meinauftrag.rib.de). Zukünftig werden auch Leistungen ausgeschrieben, die sowohl den Betrieb als auch die Zurverfügungstellung der Unterkunft im Gesamtpaket beinhalten. Damit können sich auch etablierte Betreibende von Wohnungslosenunterkünften um die Beauftragung durch das Land Berlin bewerben.
Sofern ein Vertragsverhältnis über den Betrieb geschlossen wurde, muss die Unterkunft platzgenau im IT-Fachverfahren GStU nachgebildet werden. Die Nachbildung erfolgt durch die Serviceeinheit GStU. Hierbei könnte eine Mitwirkung des Betreibenden erforderlich sein, z.B. durch die Bereitstellung von Plänen.
Die Betreibenden können über das sogenannte Betreibendenportal auf das IT-Fachverfahren GStU zugreifen und damit arbeiten. Voraussetzung für die Zugriffserteilung ist die Beantragung und Installation eines elektronischen Zertifikats (künftig abgelöst durch eine Zweifaktorauthentifizierung) sowie die Teilnahme an einer Einführungsschulung, die durch das Land Berlin kostenlos angeboten wird.
Für die Aufnahme in GStU light gelten andere Voraussetzungen. Weitere Informationen zu GStU light