Unterkunftsbetreibende

Rollen im Fachverfahren GStU

Voraussetzungen für die Aufnahme in GStU

Grundlage für die Aufnahme einer Unterkunft in das IT-Fachverfahren GStU ist der Abschluss eines Betreibendenvertrages. Das Land Berlin schreibt dazu regelmäßig Betreibendenleistungen in vom Land bereitgestellten Immobilien über die Berliner Vergabeplattform öffentlich aus (https://meinauftrag.rib.de). Zukünftig werden auch Leistungen ausgeschrieben, die sowohl den Betrieb als auch die Zurverfügungstellung der Unterkunft im Gesamtpaket beinhalten. Damit können sich auch etablierte Betreibende von Wohnungslosenunterkünften um die Beauftragung durch das Land Berlin bewerben.

Sofern ein Vertragsverhältnis über den Betrieb geschlossen wurde, muss die Unterkunft platzgenau im IT-Fachverfahren GStU nachgebildet werden. Die Nachbildung erfolgt durch die Serviceeinheit GStU. Hierbei könnte eine Mitwirkung des Betreibenden erforderlich sein, z.B. durch die Bereitstellung von Plänen.

Die Betreibenden können über das sogenannte Betreibendenportal auf das IT-Fachverfahren GStU zugreifen und damit arbeiten. Voraussetzung für die Zugriffserteilung ist die Beantragung und Installation eines elektronischen Zertifikats (künftig abgelöst durch eine Zweifaktorauthentifizierung) sowie die Teilnahme an einer Einführungsschulung, die durch das Land Berlin kostenlos angeboten wird.
Für die Aufnahme in GStU light gelten andere Voraussetzungen. Weitere Informationen zu GStU light

Vorteile von GStU für Betreibenden

Betreibende von Wohnungslosenunterkünften werden über ein Portal an das IT-Fachverfahren GStU angebunden, das die Kommunikation und den Datenaustausch mit den Berliner Behörden vereinfacht.

Eine Aufnahme in das IT-Fachverfahren GStU bietet folgende Vorteile:
  • Die Unterkunft kann über das IT-Fachverfahren GStU berlinweit von allen zuweisenden Behörden belegt werden.
  • Der Betreibende wird automatisch über Neuzuweisungen und Zuweisungsverlängerungen informiert.
  • Der Betreibende kann An- bzw. Abwesenheiten sowie Auszüge digital an die zuweisenden Behörden melden. Eine manuelle Freimeldung von Plätzen ist nicht mehr notwendig.
  • Der Betreibende kann belegungsrelevante Schäden digital an die Serviceeinheit GStU übermitteln und Plätze unmittelbar für die Belegung sperren.
  • Der Betreibende kann zur Aufrechterhaltung des „sozialen Friedens“ bedarfsgleiche Umbelegungen innerhalb der Unterkunft durchführen.
  • Mit der Einführung des Abrechnungsmoduls erfolgt die Rechnungsstellung zukünftig für alle zugewiesenen Personen zentral an die SE GStU. Eine Einzelabrechnung mit Sozialleistungsbehörden oder untergebrachten Personen entfällt.
  • Durch das IT-Fachverfahren wird am Monatsende automatisiert eine digitale Rechnung anhand der hinterlegten Kostensätze und der tatsächlichen Belegungsdaten erstellt und an die SE GStU papierlos übermittelt. Dadurch werden die Abrechnungsprozesse erheblich vereinfacht und beschleunigt.

Die vertragliche Bindung sichert beiden Seiten eine verlässliche Geschäftsbeziehung zu klar festgelegten Konditionen und gibt Planungssicherheit.

Einführung in das IT-Fachverfahren GStU

Alle Betreibenden von vertragsgebundenen Unterkünften sowie einige bezirkliche Unterkünfte nutzen das IT-Fachverfahren GStU, um die Anwesenheiten der untergebrachten Personen zu melden. Auch werden hier Schadens- und Reinigungsmeldungen erstellt. Perspektivisch wird über das Fachverfahren auch die Abrechnung automatisiert abgewickelt.
Damit alle Betreibenden der vertragsgebundenen Unterkünfte das IT-Fachverfahren sicher anwenden können, wird auf dieser Website ein Selbstlernangebot zur Verfügung gestellt. Zunächst gibt ein Einführungsmodul einen Überblick über das Konzept und die Rollen in GStU. Im anschließenden Vertiefungsmodul werden alle Funktionen des Portals für die Betreibenden im Detail erklärt.

Unter folgendem Link finden Sie die Links zu den Selbstlernmodulen:
  • GStU Rollenhandbuch Betreibende

    PDF-Dokument (3.4 MB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Soziales – Arbeitsgruppe Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)

Für allgemeine Fragen zu GStU (insbesondere rechtliche Angelegenheiten):

Für technische Fragen zum IT-Fachverfahren GStU: