Die fachlichen Grundlagen der GStU wurden von der SenASGIVA in enger verwaltungsübergreifender Zusammenarbeit erarbeitet. Das neu entwickelte IT-Fachverfahren “GStU” wurde in einer Pilotphase erprobt, evaluiert und auf dieser Grundlage weiterentwickelt. Derzeit wird unter Berücksichtigung der rechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Voraussetzungen die GStU nach und nach in ganz Berlin eingeführt. Im Ankunftszentrum des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) in Tegel ist das IT-Fachverfahren GStU bereits seit Februar 2025 im Einsatz.
Kernanliegen der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung
- Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen werden unabhängig ihres staatsangehörigkeits- oder aufenthaltsrechtlichen Status bedarfsgerecht in eine für sie geeignete Unterkunft zugewiesen. Für die Wahl der Unterkunft ist nicht entscheidend, aus welchen Gründen eine Person wohnungslos ist, sondern welche Unterkunft am besten zu ihren Bedarfen passt.
- Mit dem IT-Fachverfahren GStU wird ein gesamtstädtisches Belegungs- und Abrechnungssystem geschaffen, über das berlinweit nach GStU-Unterkünften gesucht, Personen bedarfsgerecht zugewiesen und die Unterbringung auf den Tag genau abgerechnet werden kann. Ferner ermöglicht das IT-System eine statistische Datenauswertung sowie eine gesamtstädtische Bedarfs- und Kapazitätsplanung. Die Belegung über das IT-Fachverfahren erfolgt durch das LAF und die Fachstellen Soziale Wohnhilfen der Bezirke (zuweisende Stellen) auf der Grundlage der gesetzlichen Zuständigkeit.
- Mit der Serviceeinheit GStU wird eine neu aufgestellte Organisationseinheit in der Berliner Verwaltung etabliert, in der alle GStU-Unterkünfte vertraglich gebunden, zentral verwaltet, qualitätsgesichert und abgerechnet werden. Perspektivisch werden nur vertragsgebundene und qualitätsgesicherte Unterkünfte in die GStU aufgenommen. Im ersten Schritt der Einführung von GStU in den Bezirken („GStU light“) werden auch Unterkünfte ohne vertragliche Bindung in das IT-Fachverfahren aufgenommen, sofern sie den berlinweit gültigen Mindeststandards entsprechen.