Mit der Politischen Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung haben Senat und Bezirke gemeinsam den Handlungsrahmen für ihre Zusammenarbeit festgelegt, um gesamtstädtische Ziele zu erreichen. Zur Umsetzung der Politischen Erklärung werden fachliche Zielvereinbarungen zwischen den zuständigen Senatsfachverwaltungen, der Senatsverwaltung für Finanzen und den Bezirksämtern geschlossen bzw. fortgeführt.
Für alle Seiten verbindliche Zielvereinbarungen werden damit als bestimmendes Instrument gesamtstädtischer kooperativer Verwaltungssteuerung weiter etabliert. Die Politische Erklärung leistet so einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Leistungsversprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bzw. der Wirtschaft und zur weiteren Verbesserung der Dienstleistungsqualität der Berliner Verwaltung.
Wohnungslosigkeit in Berlin als Ballungsraum und wachsende Stadt stellt alle handelnden Akteur*innen vor große Herausforderungen. Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit durch präventive Maßnahmen, die nicht nur das Entstehen von Wohnungslosigkeit frühzeitig verhindern, sondern zugleich zu einer nachhaltigen Entlastung der sozialen Sicherungssysteme und einer langfristigen Kostenersparnis beitragen können, ist eine zentrale Aufgabe der Fachstellen Soziale Wohnhilfe.
Die Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Fachstellen Soziale Wohnhilfe dient dazu, die Voraussetzungen für die berlinweit einheitliche Erfüllung der Umsetzung von Qualitätsstandards im Bereich der Fachstellen Soziale Wohnhilfe zu schaffen.
Grundlage der Zielvereinbarung Soziale Wohnhilfe bilden die mit dem Fachstellenkonzept definierten Qualitätsstandards. Zentrale Zielsetzung der Zielvereinbarung ist die präventive Wirkung durch den Erhalt von Wohnraum über aufsuchende Hilfe und schnellstmögliche Gewährung individuell notwendiger Unterstützung der Betroffenen über alle Hilfebedarfsbereiche hinweg. Leistungsberechtigte sollen durch die Fachstellen individuelle präventive Maßnahmen unverzüglich und aus einer Hand in definierter Qualität in Anspruch nehmen können, um nach Möglichkeit den Wohnraum und/oder adäquate Hilfe zu erhalten.
Es wurden verschiedene Maßnahmenpakete vereinbart, u. a. zu den Themen: Digitalisierung, Ressourcen, Standardisierung, Prozessoptimierung, Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit. Nach der Einführung der landesweiten digitalen Fachanwendung für die Fachstellen Soziale Wohnhilfe sollen auf der Grundlage einer IST-Erhebung und unter Berücksichtigung der Ressourcen für eine Folgezielvereinbarung Standards (Mindestwerte) und Zielwerte entwickelt werden.
Stand: März 2026