Projektaufruf Hitzehilfe 2026

Berliner Hitzehilfe

Information zur Beantragung von Zuwendungen für Projekte im Rahmen der Hitzehilfe für obdachlose Menschen im Jahr 2026

Durch den fortschreitenden Klimawandel treten häufiger Hitzewellen auf. Sie stellen damit eine zunehmende Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar. Heiße Tage mit Lufttemperaturen über 30 Grad Celsius und Tropennächte, in denen die Lufttemperatur nicht unter 20 Grad fällt, sind für den menschlichen Organismus eine große Belastung. Dies kann zu hitze- und UV-bedingten Erkrankungen wie z.B. Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfen, Hitzschlag oder Austrocknung führen, die sogar lebensbedrohlich sein können.

Gerade in Städten steigen die Temperaturen während Hitzewellen durch die flächendeckende Versiegelung und dichte Bebauung besonders stark an (städtischer Wärmeinseleffekt): Eine Innenstadt speichert die Wärmestrahlung tagsüber und gibt sie nachts nur reduziert wieder ab. Die innerstädtische Minimaltemperatur kann während der Nacht um bis zu 10 Grad Celsius über der am Stadtrand liegen.

Nicht nur extreme Kälte, sondern auch große Hitze macht Obdachlosen besonders zu schaffen. Obdachlose Menschen zählen neben anderen zur vulnerablen Bevölkerungsgruppe.

Das Land Berlin fördert im Jahr 2026 Projekte im Rahmen der Hitzehilfe, deren Ziel es ist, wohnungs- und obdachlose Menschen vor hitzebedingten gesundheitlichen Gefahren zu schützen und sie bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.

Förderfähige Maßnahmen

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:

  • das aktive Aufsuchen der Zielgruppe im öffentlichen Raum,
  • einen Schutzraum vor heißen Temperaturen und zur Regeneration zur Verfügung zu stellen,
  • ihnen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu unterbreiten,
  • Versorgung mit Hilfsmitteln zum Schutz vor hitzebedingten gesundheitlichen Gefahren,
  • bei der Erlangung bzw. Mobilisierung ihrer persönlichen Selbsthilfekräfte (Empowerment) zu unterstützen.

Anforderungen

Die Förderung erfolgt auf Antrag. Das Antragsverfahren findet zweistufig statt; die erste Stufe im Rahmen einer Interessenbekundung der zuständigen Senatsfachverwaltung – Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Abteilung Soziales, Fachbereich III F 1 (SenASGIVA), in der zweiten Stufe das förmliche Antragsverfahren

Förderinteressierte reichen ihre Projektskizze, deren Voraussetzungen der Förderrichtlinie zu entnehmen ist, bitte bis zum 30. April 2026 per E-Mail an wohnungslosenhilfe@senasgiva.berlin.de ein. Etwaige Rückfragen sind ebenfalls an diese E-Mail-Adresse zu richten.

Nach positiver Vorprüfung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Fachbereich III F 1 und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfolgt eine Aufforderung zur förmlichen Antragstellung.

Dokumente

  • Aufruf zur Interessenbekundung zur Durchführung von Projekten im Rahmen der Hitzehilfe für wohnungslose Menschen ohne Unterkunft im Jahr 2026

    PDF-Dokument (330.0 kB)

  • Förderrichtlinie der SenASGIVA über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Rahmen der Hitzehilfe für wohungslose Menschen ohne Unterkunft im Jahr 2026

    PDF-Dokument (545.2 kB)

  • Datenerfassung Projekte der Hitzehilfe im Jahr 2026

    XLSX-Dokument (96.2 kB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Soziales – Referat Wohnungsnotfallhilfe