Projektaufruf Hitzehilfe 2025

Berliner Hitzehilfe

Information zur Beantragung von Zuwendungen für Projekte im Rahmen der Hitzehilfe für obdachlose Menschen im Jahr 2025

Durch den fortschreitenden Klimawandel treten häufiger Hitzewellen auf. Sie stellen damit eine zunehmende Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar. Heiße Tage mit Lufttemperaturen über 30 Grad Celsius und Tropennächte, in denen die Lufttemperatur nicht unter 20 Grad Celsius fällt, sind für den menschlichen Organismus eine große Belastung. Dies kann zu hitze- und UV-bedingten Erkrankungen wie z.B. Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfen, Hitzschlag oder Austrocknung führen, die sogar lebensbedrohlich sein können.

Gerade in Städten steigen die Temperaturen während Hitzewellen durch die flächendeckende Versiegelung und dichte Bebauung besonders stark an (städtischer Wärmeinseleffekt): Eine Innenstadt speichert die Wärmestrahlung tagsüber und gibt sie nachts nur reduziert wieder ab. Die innerstädtische Minimaltemperatur kann während der Nacht um bis zu 10 Grad Celsius über der am Stadtrand liegen.

Nicht nur extreme Kälte, sondern auch große Hitze macht obdachlosen Menschen besonders zu schaffen. Obdachlose Menschen zählen neben anderen Gruppen zur vulnerablen Bevölkerungsgruppe.

Das Land Berlin fördert im Jahr 2025 Projekte im Rahmen der Hitzehilfe, deren Ziel es ist, wohnungs-und obdachlose Menschen vor hitzebedingten gesundheitlichen Gefahren zu schützen und sie bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften.

Förderfähige Maßnahmen

Aufsuchen der Zielgruppe

Sozialraumorientierte Angebote, die die Zielgruppe aktiv aufsuchen und sie mit Hilfsmitteln wie Getränken, Sonnenschutzmitteln (Sonnencreme, Hüte, leichte Kleidung) und anderen relevanten Gütern versorgen. Zusätzlich sollen niedrigschwellige Beratungen zum Schutz vor Hitze sowie Verweisberatungen zu weiteren Hilfsangeboten stattfinden.

Bereitstellung von Schutzräumen

Projekte, die Rückzugsorte zum Schutz vor hohen Temperaturen bieten. Diese Räume sollen der Zielgruppe ermöglichen, sich vor Hitze zu schützen, Hygieneangebote zu nutzen und eine niedrigschwellige Beratung zu erhalten. Auch hier sollen hitzerelevante Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Sozialraumorientierte Angebote (Aufsuchen der Zielgruppe) und die Bereitstellung von Schutzräumen können innerhalb eines Projekts gemeinsam erbracht werden oder auch als Einzelprojekte. Gefördert werden können sowohl Angebote, die einzig Schutzräume zur Verfügung stellen als auch Angebote, die ausschließlich aufsuchend tätig sind.

Bereitstellung hitzerelevanter Hilfsmitteln

Bereitstellung von hitzerelevanten Hilfsmitteln in bestehenden niedrigschwelligen Projekten der Wohnungsnotfallhilfe, die vor den Gefahren heißer Temperaturen schützen, insbesondere:

  • Trinkwasser und erfrischende Getränke
  • Sonnenschutzmittel (Sonnencreme, After-Sun-Produkte)
  • Schutzkleidung (Hüte, langärmlige, leichte Kleidung)

Anforderungen

Im Rahmen einer Projektbeantragung sind folgende Anforderungen einzuhalten und im Antrag zu dokumentieren:

  • Projektbeschreibung sowie Darstellung der Methoden, zu deren geplanter inhaltlicher Umsetzung einschließlich eines Finanzierungsplans (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und ggf. Stellenpläne sowie eine Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung),
  • Meilensteinplanung für den Projektzeitraum,
  • Eine Beschreibung des Versorgungsbereiches mit fachlicher Einordnung in das System der Berliner Wohnungsnotfallhilfe,
  • Angaben zum geschätzten Umfang der zu erreichenden Personen im Projektzeitraum durch die jeweilige Maßnahme im Projektangebot,
  • Detaillierte Kenntnis der Berliner Wohnungsnotfallhilfe, des Hilfesystems, Infrastruktur sowie Wirkweise der Elemente werden vorausgesetzt.

Antragsfrist

Die Förderung erfolgt auf Antrag. Das Antragsverfahren findet zweistufig statt; die erste Stufe im Rahmen einer Interessenbekundung der zuständigen Senatsfachverwaltung – Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Abteilung Soziales, Fachbereich III F 1, in der zweiten Stufe das förmliche Antragsverfahren.

Förderinteressierte reichen ihre Projektskizze, deren Voraussetzungen der Förderrichtlinie zu entnehmen ist, bitte bis zum 16. Mai 2025 per E-Mail an wohnungslosenhilfe@senasgiva.berlin.de ein. Etwaige Rückfragen sind ebenfalls an diese E-Mail-Adresse zu richten.

Nach positiver Vorprüfung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Fachbereich III F 1 und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfolgt eine Aufforderung zur förmlichen Antragstellung.

Dokumente

  • Aufruf zur Interessenbekundung zur Durchführung von Projekten im Rahmen der Hitzehilfe für wohnungslose Menschen ohne Unterkunft 2025

    PDF-Dokument (339.8 kB)

  • Förderrichtlinie der SenASGIVA über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Rahmen der Hitzehilfe für wohungslose Menschen ohne Unterkunft

    PDF-Dokument (571.2 kB)

  • Datenerfassung Projekte der Hitzehilfe 2025

    XLSX-Dokument (96.0 kB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Soziales – Referat Wohnungsnotfallhilfe