Ausgangslage
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales begleitet die Bezirke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, zusätzliche Angebote einer allgemeinen unabhängigen Sozialberatung vorzuhalten. Für diesen Zweck werden den Bezirken im Hj. 2018 insgesamt Mittel i.H.v. 1.200.000,— € und im Hj. 2019 i.H.v. 1.223.000,— € im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt (Kapitel 2711 Titel 684 06). Die Mittel sind zweckgebunden für die Vergabe von Zuwendungen zur Finanzierung entsprechender zusätzlicher Angebote bei freien Trägern.
Ziele
Ziel der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung ist es, hilfesuchende Menschen bei der Bewältigung von sozialen Problemen und Notlagen zu unterstützen, indem sie ein leicht zugängliches und barrierefreies Angebot der Beratung, Begleitung, Hilfe und Unterstützung vorhält.
Menschen, die mit der Komplexität des Alltags überfordert sind und die zur Regelung ihrer verschiedenen Probleme unterschiedliche Institutionen aufsuchen müssten, sollen im vielfältigen Angebotsspektrum von Hilfen und gesetzlichen Ansprüchen eine Orientierung finden und in die Lage versetzt werden, möglichst eigenständig die notwendigen Hilfen in Anspruch zu nehmen (Empowerment). Bei existenziellen Krisen soll durch eine frühzeitige Intervention eine weitere Zuspitzung vermieden werden.
Die Klient*innen sollen befähigt werden, ihr Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wahrzunehmen. Dies umfasst auch die Befähigung/ Unterstützung bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen gegenüber Leistungsträgern (Sozialhilfeträger etc.) und – erbringern. Eine Ausgrenzung aus der Gesellschaft soll verhindert bzw. rückgängig gemacht werden.
Die allgemeine unabhängige Sozialberatung hat zudem eine wichtige Funktion als Frühwarnsystem über die Entwicklung von Fallzahlen und Problemlagen bzw. hinsichtlich bestehender regionaler bzw. gesamtstädtisch vorhandener Angebotslücken im System der sozialen und gesundheitlichen Beratungsnetze.
Zielgruppen
Die allgemeine unabhängige Sozialberatung steht allen hilfesuchenden Einzelpersonen und Familien aller Altersgruppen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Konfession und Weltanschauung offen. Vorrangig richtet sich das Angebot an Personen und Familien mit wirtschaftlichen, existentiellen, psychosozialen, erzieherischen und/ oder gesundheitlichen Problemen. Bei Bedarf richtet sich das Angebot ebenso an Menschen aus dem Umfeld der Betroffenen.
Aufgaben und Angebote
Die allgemeine unabhängige Sozialberatung ist mit ihrem niedrigschwelligen Angebot erster Anlaufpunkt und Clearingstelle im Netzwerk sozialer Einrichtungen und Dienste insbesondere bei unklaren Zuständigkeiten oder Mehrfachproblematiken. Vorrangige Aufgabe ist die Durchführung einer Erstberatung, Abklärung eines weitergehenden Beratungsbedarfes und
Vermittlung an spezialisierte Fachberatungsdienste (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Mieter– und Rechtsberatung). Ehrenamtliche Strukturen können unterstützend genutzt werden. In Ausnahmefällen kann auch eine weitergehende Beratung, Begleitung sowie aktive Hilfestellung bei der Bewältigung von unterschiedlichen Alltagsproblemen im Rahmen von Hilfe zur Selbsthilfe erfolgen, sofern Angebote von spezialisierten Fachberatungsstellen nicht in Frage kommen. Diese kann im Einzelfall auch eine aufsuchende Sozialarbeit beinhalten. Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym.
Beratungsprinzipien
- Ressourcenorientiert: Die Beratung setzt an den Potenzialen und Ressourcen der Betroffenen an und fördert aktiv die Hilfe zur Selbsthilfe.
- Präventiv: Rechtzeitige Hilfestellung verhindert eine Eskalation von Problemlagen. Sie ist effektiver und kostengünstiger als deren Behebung.
- Ergebnisoffen: Die Beratung gibt Empfehlungen, Hinweise, Informationen etc.. Die Entscheidung über die Wahrnehmung der angebotenen Hilfeleistungen bleibt bei den Klient*innen.
- Empathisch: Voraussetzung für eine effektive Zusammenarbeit ist ein empathischer Beratungsansatz.
- Flexibel: Durch umfassendes Fachwissen wird in der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung flexibel auf sich verändernde Bedarfslagen reagiert.
Unabhängigkeit
Das Beratungsangebot soll unabhängig, d.h. insbesondere von ökonomischen Interessen und der Kostenverantwortung der Leistungsträger und Leistungserbringer weitgehend frei sein. Der Träger der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung (Zuwendungsempfänger) hat offenzulegen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise er von Leistungsträger- und Leistungserbringerinteressen oder anderen Dritten abhängig ist. Sofern eine entsprechende Abhängigkeit besteht ist darzulegen, welche Vorkehrungen getroffen werden, um eine von den o.g. Interessen weitgehend freie Beratung zu gewährleisten. Der Träger darf mit dem Beratungsangebot keine Gewinnerzielung beabsichtigen (z.B. Nachweis der Gemeinnützigkeit). Er stellt außerdem sicher, dass die Berater*innen ausschließlich im Interesse der Ratsuchenden handeln (Neutralitätserklärung) und hat zu erklären, dass die Berater*innen in Beratungsfragen nicht fachlich weisungsgebunden sind.
Zusätzlichkeit
Die zusätzlich geförderten Angebote der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung erweitern und ergänzen die bestehenden Angebote in den Bezirken. Sie dürfen nicht herangezogen werden, um diese zu reduzieren.
Personalausstattung und Qualifikation
Die Beratung erfolgt durch Personen, die über sozialarbeiterische/ sozialpädagogische bzw. gleichwertige berufliche Qualifikationen verfügen. Insbesondere werden umfassende Kenntnisse über die vorhandenen Trägerstrukturen, Hilfeangebote und Netzwerke sowie sozialleistungsrechtliche Grundlagen vorausgesetzt.
Mindestens 80% der Fördersumme sind für Personalkosten (Beratungsangebote) einzusetzen.
Erreichbarkeit, Anbindung/ innovative Ansätze
Die Angebote müssen niedrigschwellig und barrierefrei erreichbar, sowie im Sozialraum bekannt sein. Öffnungszeiten und Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit sind entsprechend zu gestalten. Innovative Ansätze sind hierbei besonders zu unterstützen. Bei der Entscheidung über die Zuwendungsvergabe ist insbesondere im Hinblick auf die Anbindung des Beratungsangebotes die jeweilige sozialräumliche Stadtteilkoordination
einzubeziehen. Dabei sind sowohl eine örtliche Anbindung an bestehende soziale Einrichtungen, als auch die Schaffung eines neuen Standortes möglich.
Pro Bezirk ist die Aufteilung der Fördersumme auf maximal zwei Anbieter möglich.
Kooperation und Vernetzung
Die allgemeine unabhängige Sozialberatung ist als zusätzliches Angebot in die vorhandenen Strukturen der sozialen und gesundheitlichen Hilfesysteme eingebunden. Insofern ist eine umfangreiche Vernetzung mit den bestehenden Angeboten und bezirklichen Hilfestrukturen unabdingbar.
Berichtswesen
Die geförderten Projekte berichten den Bezirken als Zuwendungsgeber im Rahmen der Verwendungsnachweislegung unter Verwendung des standardisierten Sachberichtes. Diese Daten werden vom jeweiligen Bezirk gesammelt und interpretiert und anschließend an die zuständige Senatsverwaltung übersandt. Die Daten werden von der Senatsverwaltung
spätestens ab Beginn der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 im Spätsommer 2018 für die Entscheidungen über eine Verstetigung der Angebote ab 2020 benötigt.
Stand: 29.11.2017