Sozialraumorientierung in der Eingliederungshilfe

Die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen fängt oft da an, wo sie leben, wohnen und ihre sozialen Bezüge haben, also in ihrem Sozialraum.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Dimension des Sozialraums erstmals verbindlich in Planungsvorgaben und Verfahren für die Eingliederungshilfe aufgenommen. Die Berliner Verwaltung hat dies im Rahmen der Umsetzung des BTHG aufgegriffen und die Sozialraumorientierung im Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB IX), im Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe und in der Gemeinsame Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe (AV EH) verankert.

Bei der Sozialraumorientierung verfolgt die Verwaltung ein Konzept, dass den leistungsberechtigten Menschen mit seinem jeweiligen Lebensentwurf in den Mittelpunkt stellt. Dieser entscheidet mit der Unterstützung von anderen Personen (Teilhabeplaner/innen, Leistungserbringende, Ehrenamtliche) welche räumlichen Ressourcen aktiviert werden, die seinen Interessen entsprechen

Informationen zur Sozialraumorientierung in Berlin

  • Fachtag Sozialraumorientierung Dokumentation

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Ergebnisdoku_SRO Fachtag_2024_Leichte Sprache

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Fachliche Empfehlungen für eine sozialraumorientierte Eingliederungshilfe in Berlin

    PDF-Dokument (94.2 kB)

Abteilung Soziales

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung