Veröffentlicht am 18.12.2024
Mit dem Informationsbericht soll eine Grundlage geschaffen werden, durch die die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 2 Teil des SGB IX evaluiert werden können.
Zum Ende der Laufzeit des Gesamtplans prüft der Teilhabefachdienst im Rahmen der Evaluation gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person insbesondere die Erreichung der vereinbarten Teilhabeziele anhand der in der Ziel- und Leistungsplanung festgelegten Indikatoren. Hierbei ist auch der durch den Leistungserbringer zu erstellende Informationsbericht heranzuziehen.
Dies gilt für alle Teilhabefachdienste Soziales des Trägers der Eingliederungshilfe Berlin.
Die aktuelle Version des Informationsberichts als PDF Formular können Sie hier herunterladen.