Berlin entwickelt die Organisation der Eingliederungshilfe weiter. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen Unterstützung einfacher erreichen, Verfahren besser verstehen und unabhängig vom Wohnort eine vergleichbare Qualität der Unterstützung erhalten.
Heute sind Zuständigkeiten auf viele Stellen verteilt. Dadurch ist es für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen teilweise schwierig, die richtige Ansprechstelle zu finden. Verfahren laufen nicht überall gleich ab und digitale Möglichkeiten werden noch nicht ausreichend genutzt.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Eingliederungshilfe: mehr Menschen benötigen Unterstützung, Fachkräfte fehlen zunehmend und Verwaltungsprozesse müssen moderner werden.
Ein Gutachten aus dem Jahr 2026 untersucht deshalb, wie der Träger der Eingliederungshilfe künftig organisiert werden kann. Das vorgeschlagene Zukunftsmodell verbindet eine leistungsfähige zentrale Steuerung mit wohnortnaher Unterstützung in den Bezirken.
Die Weiterentwicklung wird gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen, Interessenvertretungen, Bezirken, Leistungserbringern, Verbänden und Politik gestaltet.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Zukunftsmodell, häufige Fragen und das Gutachten zum Vorhaben.
Zukunftsmodell für die Eingliederungshilfe
Häufige Fragen
Bei größerem Interesse finden Sie ausführlichere Antworten im Dokument "Reorganisation des Trägers der Eingliederungshilfe - Fragen und Antworten" im Downloadbereich
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Warum eine Neuorganisation notwendig ist?
In Berlin sind die Aufgaben der Eingliederungshilfe (EGH) auf viele Stellen verteilt auf verschiedene Verwaltungen und die Bezirke. Für die Betroffenen ist es dadurch oft schwer, den richtigen Ansprechpartner zu finden und ihre Ansprüche durchzusetzen.
Außerdem laufen die Verfahren nicht überall gleich ab. Das führt häufig zu langen Wartezeiten. Im Durchschnitt dauert ein Verfahren in Berlin 148 Tage (Stand 2023). Das eigentlich vorgesehene Teilhabeinstrument Berlin (TIB) wird bisher nur in etwa 22 Prozent der Fälle genutzt (Stand Ende 2025).
Die Idee eines „Hauses der Teilhabe”, die eine bessere Zusammenarbeit ermöglichen sollte, ist für viele Betroffene bisher kaum spürbar.
Ein Grund dafür ist die hohe Belastung der Mitarbeitenden in den Sozialämtern und Teilhabefachdiensten. Viele Stellen sind unbesetzt (rund 17 Prozent) und es wechseln häufig Beschäftigte. In den nächsten Jahren gehen zudem viele Mitarbeitende in den Ruhestand.
Hinzu kommt: Es gibt noch kein vollständig digitales Verfahren, das die Arbeit erleichtert und beschleunigt. Auch die derzeitige Finanzierung und Organisation passen nicht gut zu den unterschiedlichen Bedingungen in den Bezirken.
Deshalb unterscheidet sich die Qualität der Unterstützung je nach Wohnort. Eine Neuorganisation ist notwendig, damit alle Menschen schneller, einfacher und in gleicher Qualität Hilfe erhalten.
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Wie ist die aktuelle Situation?
In Berlin wird die Eingliederungshilfe von mehreren Behörden verantwortet. Die Gesamtkoordination liegt bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA). Innerhalb dieser Verwaltung ist die Abteilung Soziales zuständig.
Daneben kümmert sich die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) um Angebote für Menschen mit seelischen Behinderungen. Sie beteiligt sich an Vereinbarungen mit den Leistungserbringern und legt gemeinsam mit den Bezirken fest, wie die soziale und psychiatrische Versorgung organisiert wird. Auch die Senatsverwaltung für Finanzen wirkt an diesen Verträgen mit.
In der Praxis wird die Eingliederungshilfe vor allem von den zwölf Bezirken umgesetzt und zwar über deren Sozialämter (nach SGB IX) und Jugendämter (nach SGB VIII und IX).1 Wer Unterstützung beantragt, wendet sich in der Regel an das Amt seines Wohnbezirks. Für besonders komplexe oder berlinweit relevante Fälle ist zusätzlich das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) zuständig.
Die Bezirksämter prüfen den individuellen Unterstützungsbedarf und planen die passenden Hilfen. Daran sind Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen beteiligt etwa aus Medizin, Psychologie oder Sozialarbeit. Außerdem unterstützen die sozialpsychiatrischen Dienste (SpD) der Gesundheitsämter, Jobcenter, Pflegekassen und Jugendämter, wenn sich Lebenssituationen überschneiden.
Die eigentliche Unterstützung erfolgt über viele verschiedene Einrichtungen undOrganisationen von lokalen Trägern bis zu großen Wohlfahrtsverbänden. Sie arbeiten mitdem Land auf Grundlage von Verträgen zusammen, die Qualität, Leistungen und Vergütungregeln. Zusätzlich stehen berlinweit unabhängige Beratungsstellen etwa die EUTB-Beratungsstellen sowie Angebote der Selbsthilfe und der Wohlfahrtsverbände bereit, um Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen zu informieren und zu begleiten.
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Welche Probleme gibt es aktuell - und wo kann man nachbessern?
Schon 2018 hat eine Untersuchung drei große Schwächen in der Organisation der Eingliederungshilfe in Berlin deutlich gemacht:
1. Unterschiedliche Qualität in den Bezirken: Die Unterstützungsangebote sind nicht überall gleich. Menschen bekommen je nach Bezirk oder Zuständigkeit unterschiedliche Hilfeleistungen. Das führt zu Ungleichbehandlung und erschwert eine einheitliche Qualität.
2. Schlechte Verbindung zwischen Planung und Praxis: Die Arbeit der Bezirke vor Ort ist nur wenig mit der zentralen Planung und Steuerung in den Senatsverwaltungen verknüpft. So entsteht eine Lücke zwischen denjenigen, die planen, und denen, die täglich mit den Menschen arbeiten.
3. Zu viele beteiligte Stellen: Insgesamt sind 52 Organisationseinheiten beteiligt. Das macht Abstimmung und Zusammenarbeit kompliziert. Es kommt zu Reibungsverlusten, und die Senatsverwaltungen haben nur begrenzten Einfluss auf die Arbeit in den Bezirken. Oft fehlen gemeinsame Standards und klare Vorgaben.
Hinzu kommt: Bei einem Regierungswechsel ändern sich die Zuständigkeiten häufig. Das sorgt für zusätzliche Unklarheit. Die Studie von 2018 kam zu dem Schluss, dass die damalige Struktur die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erschwert. Geld und Ressourcen werden dadurch nicht effizient genug eingesetzt. Eine grundlegende Neuorganisation wurde deshalb empfohlen.
Im Sommer 2025 hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Es sollte prüfen, wie sich die Organisation seit der Einführung des neuen Trägers der
Das Ergebnis: Die zentralen Probleme bestehen weiterhin. Auch dieses Gutachten rät zu einer umfassenden Reform.
Vorgeschlagen wird ein Kombi-Modell:
• also Planung, Steuerung, Unterstützung und Budgetverwaltung.
• Gleichzeitig sollen die Bezirke gestärkt werden, um wohnortnahe, auf den Lebensalltag bezogene Unterstützung in regionalen Sozialraumagenturen zu koordinieren und weiterzuentwickeln.So könnten zentrale Steuerung und bezirkliche Nähe besser zusammenwirken und die Eingliederungshilfe für alle Berlinerinnen und Berliner verlässlicher und verständlicher werden.
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Warum wurde die Eingliederungshilfe als Handlungsfeld ausgewählt?
Es gibt viele gute Gründe, warum die Eingliederungshilfe ein wichtiger Schwerpunkt der Verwaltungsreform in Berlin ist.
Die Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen ist derzeit sehr angespannt. Viele Städte, Landkreise und Gemeinden machen hohe Defizite und haben immer weniger Spielraum, um ihre Aufgaben gut zu erfüllen.
Ein großer Kostenfaktor sind die stetig steigenden Ausgaben in drei Bereichen: Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe zur Pflege. Auch wenn die Sozialstaatskommission2 diese Themen nicht direkt untersuchte, weist sie klar darauf hin, dass hier dringend gehandelt werden muss.
Lösungen sind auf zwei Ebenen nötig:
• Auf Bundesebene: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeitet derzeit an einer Reform der Eingliederungshilfe. Bis Sommer 2026 sollen konkrete Vorschläge zur Änderung des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) vorliegen.
• Auf Landesebene: Die Länder also auch Berlin sind dafür zuständig, wie die Gesetze in der Praxis umgesetzt werden. Hier kann Berlin seine Verwaltung modernisieren, Verfahren vereinfachen und Zuständigkeiten klarer regeln.Dass sich die Reformen des Bundes und Berlins zeitlich überschneiden, ist eine große Chance: Neue gesetzliche Vorgaben können direkt in eine modernisierte, bürgerfreundliche Verwaltung einfließen. So entstehen konkrete Verbesserungen für die Menschen, die Unterstützung durch die Eingliederungshilfe erhalten.
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Was soll sich durch das Projekt verbessern?
Das Projekt soll vor allem eines erreichen: Bessere Qualität für Menschen, die Eingliederungshilfe brauchen. Dazu gehören:
• Leichterer Kontakt telefonisch, online oder vor Ort
• Alle Angebote ohne Barrieren nutzbar
• Schnellere Bearbeitung von Anträgen
• Klare, nachvollziehbare Abläufe
• Bessere Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben im Sozialraum überall in Berlin auf einheitlich hohem Qualitätsniveau
Diese Ansprüche haben die Betroffenen absolut zu Recht.
Die Organisationsuntersuchung hat gezeigt, wo Verbesserungen möglich sind. Drei Schwerpunkte:1. Einheitliche Abläufe: Weniger Doppelstrukturen, einfachere Wege für Bürgerinnen und Bürger, kürzere Wartezeiten durch gebündelte Prozesse.
2. Bessere Verträge: Gemeinsame Einkäufe und Verträge für faire und effiziente Vergütung der Anbieter.
3. Zielgerichtete Förderung: Mehr Einsatz von Budgets für Arbeit und Angebote im Sozialraum, um mittel-bis langfristig Transferleistungen zu reduzieren.
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Welche Ziele verfolgt das Projekt?
Das Reformprojekt für die Eingliederungshilfe hat zwei große Ziele:
1. Die Bezirke sollen vor Ort besser wirken
Die zwölf Berliner Bezirke konzentrieren sich auf das, was sie am besten können: Unterstützung direkt im Kiez organisieren. Dazu gehören:
• sozialraumorientierte Angebote
• Zusammenarbeit mit lokalen Partnern
• Planung, die auf Teilhabe im Alltag abzielt wohnortnah und passgenau
• Kombination von Profis und Nachbarinnen und Nachbarn als HelferSo können Menschen mit Behinderung viel selbstständiger im eigenen Viertel leben.
2. Eine moderne Servicezentrale schaffen
Alle bürokratischen und organisatorischen Aufgaben werden gebündelt, zum Beispiel:
• Anträge annehmen und prüfen
• Bedarfsermittlung
• IT-Fachverfahren und Digitalisierung
• Steuerung, Rechnungswesen, Controlling und Daten
• Qualitätsmanagement
• Vertragswesen und Angebotsentwicklung
• internes Personalmanagement und Personalrekrutierung
Das Zentrum für Teilhabe (Arbeitstitel) soll wie ein gut organisiertes, agiles Unternehmen arbeiten.
Was bringt das den Menschen?
• verlässliche und einheitliche Erreichbarkeit telefonisch, online oder barrierefrei vor Ort
• feste Fristen für Anträge
• Transparenz über den Stand von Verfahren
• spürbarer Abbau von Bürokratie und Wartezeiten
Die Bezirke werden entlastet und können sich voll auf die Arbeit vor Ort konzentrieren. Gleichzeitig entstehen eine bessere Gesamtübersicht und Finanzplanung für Berlin. -
Welche sind die zentralen Herausforderungen?
Die Eingliederungshilfe in Berlin hat mehrere große Probleme:
• Mehr Anträge, komplexere Fälle: Immer mehr Menschen brauchen Unterstützung, oft mit schwierigen Erkrankungen.
• Zu wenig Personal: Sowohl in der Verwaltung als auch im sozialen Bereich fehlen Fachkräfte.
• Stark steigende Kosten: Die Ausgaben wachsen rasant.
• Unterschiedliche Bearbeitung: In verschiedenen Bezirken werden Anträge unterschiedlich schnell und gut bearbeitet es gibt keine einheitlichen Regeln, die durchgesetzt werden.
Dazu kommt der demografische Druck: Weil viele Baby Boomer in Rente gehen, sinken die Steuereinnahmen. Gleichzeitig brauchen immer mehr Menschen Unterstützung. Dazu wächst der Anspruch an moderne, bürgernahe Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben.
Die Lösung? Eine grundlegende Modernisierung
Nicht nur Berlin braucht eine grundlegende Neuausrichtung des Sozialstaats.” Entscheidend
sind Automatisierung, Self-Service-Lösungen (z.B. ein Kundenportal mit Chat-Funktion, FAQs und einsehbarem Status der Antragsbearbeitung) und die Beseitigung von Medienbrüchen, um auch in Zukunft leistungsfähig zu bleiben. Die derzeitige zersplitterte Struktur macht das kaum möglich. -
Warum wird das Projekt gerade jetzt durchgeführt?
Es gibt zwei gute Gründe für den jetzigen Zeitpunkt:
1. Neue Daten und Erfahrungen sind verfügbar
Wir haben aktuelle Zahlen zu Kosten und Leistungen sowie fünf Jahre Praxis mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Das gibt uns eine solide Grundlage, um die aktuelle Situation realistisch zu bewerten.2. Die Verwaltungsreform läuft gerade
Berlin modernisiert seine Verwaltung. Genau jetzt können wir Verbesserungsvorschläge direkt in diesen Veränderungsprozess einbauen das spart Zeit und nutzt die vorhandene Dynamik.Warum warten? Die Lage ist dringend:
Die Eingliederungshilfe kostet Berlin jährlich über 1,2 Milliarden Euro. Gleichzeitig fehlen immer mehr Fachkräfte und die Digitalisierung hinkt hinterher. Deshalb brauchen wir jetzt gute Entscheidungsgrundlagen, um die Sozialverwaltung auch langfristig handlungsfähig zu halten. -
Gibt es mit dem Landesorganisationsgesetz nicht schon eine Verwaltungsreform? Wozu dann noch dieses Projekt?
Die laufende Verwaltungsreform ist genau der richtige Zeitpunkt dafür.
Genau jetzt können wir Verbesserungsvorschläge direkt mit einbauen das spart Zeit und Doppelarbeit.Die Verwaltungsreform läuft in zwei Stufen:
1. Erste Stufe (Landesorganisationsgesetz): Wer ist wofür zuständig? Das wurde erstmals genau aufgelistet.
2. Zweite Stufe: Bei der sogenannten potenzialorientierten Aufgabenkritik sind Reformimpulse ein wesentlicher Bestandteil. Berlins Finanzsenator Stefan Evers hat
Was bringt dieses Projekt?
• Aktuelle Daten für die große Verwaltungsreform liefern
• Konkretes Beispiel zeigen: Wie man eine moderne, effiziente Struktur aufbaut mit klaren Zuständigkeiten, einheitlichen Regeln, besserer Steuerung und attraktiveren Jobs für Fachkräfte
Dieses Projekt macht die große Reform also besser und greifbarer speziell für die Eingliederungshilfe.
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Verstößt die Bündelung von Durchführungsaufgaben auf der gesamtstädtischen Ebene nicht gegen den Verfassungsgrundsatz der Zweistufigkeit?
Nein, das ist verfassungsrechtlich erlaubt.
Die Berliner Verfassung sieht genau solche Lösungen vor. Es gibt Ausnahmen, wenn Aufgaben wegen ihrer Komplexität besser zentral von der Landesverwaltung erledigt werden. Beispiele aus dem Sozialbereich:
• Lageso (Versorgungsamt)
• ageso (Inklusionsamt)
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(LAF)Das Landesorganisationsgesetz Berlin (LOG BE) regelt das im § 11 Abs. 3-5 LOG: Komplexe, berlinweite Aufgaben können von der Hauptverwaltung oder sogar landeseigenen Unternehmen übernommen werden. Die Eingliederungshilfe gehört genau in diese Kategorie.
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Mit welchen Schwierigkeiten wird das Projekt rechnen müssen?
Jede Veränderung löst Unsicherheit aus.
Reformen machen Mitarbeitenden, Führungskräften und allen Betroffenen oft Angst das ist normal. Hier braucht es einen Kulturwandel sein Ding”), hin zu gemeinsamer Berlin-weiter Zusammenarbeit und echten Lösungen.Das braucht:
• Zeit und Geduld
• Viele Gespräche
• Betroffene früh einbinden, damit sie die neuen Prozesse mitgestaltenWer ist betroffen?
• Mitarbeitende in den Bezirksämtern und Senatsverwaltungen• Sozialamtsleitungen und Bezirksstadträtinnen und -stadträte
• Anbieter von EGH-Leistungen
• Kundinnen und KundenZusätzliche Hürde: Für die Digitalisierung braucht es eine Anschubfinanzierung. Das ist wegen der bevorstehenden Wahlen und unklarer Koalitionen derzeit nicht sicher.
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Welche Vorbilder oder funktionierenden Beispiele gibt es?
Berlin schaut sich bei zwei deutschsprachigen Stadtstaaten um, die ähnlich aufgebaut sind:
1. Hamburg – das „Zentrum für Teilhabe”
Seit 1. Januar 2026 hat Hamburg alle Eingliederungshilfe-Aufgaben in einer zentralen Stelle gebündelt, das an die Sozialbehörde angegliedert ist. Ziel: Alles aus einer Hand, damit Menschen mit Behinderung einfacher an Unterstützung kommen. Bisher verteilte Ämter wurden zusammengeführt weniger Weg, bessere Hilfe.2. Wien – der „Fonds Soziales Wien”
Wien hat ein ähnliches Modell schon viel länger und sehr erfolgreich. Auch Wien ist ein Stadtstaat wie Berlin, mit starker Wohlfahrtspflege. Besonders interessant:
• Kundenfreundlich aufgebaut
• Nach modernen Managementprinzipien geführt
• Hohe Wertschätzung in der BevölkerungTrotz anderer Gesetze in Österreich sind die Strukturen vergleichbar. Wien zeigt: So eine zentrale Lösung kann richtig gut funktionieren.
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Warum wird nicht einfach das Wiener Modell für Berlin übernommen?
Das Wiener Modell hat viele Vorteile, ist aber nicht 1:1 kopierbar für Berlin. Drei Gründe sprechen dagegen:
1. Weniger individuell: Wien arbeitet oft mit fertigen Leistungspaketen (ähnlich den alten weg von individueller Hilfe im Kiez hin zu Standardlösungen.
2. Bezirks-Expertise geht verloren: In den Bezirken sitzt viel Wissen zu den Sozialräumen (z.B. in den Steuerungsgremien Psychiatrie). Es besteht die Gefahr, dass die Expertise durch Bündelung verloren geht.
3. Berliner Verfassung ist dezentral: Berlin hat starke, eigenständige Bezirke anders als die zentralistischen Systeme in Wien und Hamburg. Eine vollständige Bündelung würde dem widersprechen.
Stattdessen: Ein Kombi-Modell für Berlin
Die Senatsverwaltung empfiehlt eine Kombination gebündelter und dezentraler Elemente:
• : Bündelung aller Steuerungs-, Management- und Unterstützungsprozesse sowie nicht-sozialraumrelevante Kernprozesse inklusive der Budgetverwaltung
• Starke Bezirke: Für Leistungen direkt im Kiez mit einer deutlich ausgebauten SozialraumorientierungSo bekommt man das Beste aus beiden Welten: gebündelte Effizienz und lokale Wirksamkeit.
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Was ist eigentlich aus den „Häusern der Teilhabe" geworden?
Die Idee dahinter:
Behinderung werden eines pro Bezirk. Alle Sozial- und Jugendämter sollten dort zusammenarbeiten und als einheitliche Ansprechpartner auftreten. Idealerweise sogar in einem gemeinsamen Gebäude, das barrierefrei ist. Vorbild waren die erfolgreichen Berliner Jugendberufsagenturen.
Herkunft:
Das Konzept kam aus den Bezirken als Alternative zu früheren Bündelungsvorschlägen der Senatsverwaltung. Die Bezirke wollten ihre Eigenständigkeit behalten.Was wurde daraus?
Die Umsetzung liegt bei den Bezirken und läuft sehr unterschiedlich:
• Manche Bezirke haben etwas umgesetzt
• Andere gar nichts
• Bei Google-Fazit: Die Idee ist interessant, aber in der Praxis nur rudimentär umgesetzt. Die Häuser der Teilhabe sind für Bürgerinnen und Bürger kaum sichtbar geworden.
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Welchen Nutzen haben die Berlinerinnen und Berliner von der Neuorganisation?
Konkrete Vorteile für alle:
1. Einfacher Zugang zur Hilfe
Teilhabe” wird die zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Dort gibt es:
• Leicht verständliche Infos zur Eingliederungshilfe
• Beratung per Telefon oder online bequem von zu Hause
• Passende Unterstützung direkt im Kiez2. Schneller Service
• Anträge bearbeitet in maximal 5 Wochen (2023: noch 148 Tage = 5 Monate!)
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• Überall in Berlin gleich gut egal in welchem Bezirk Sie wohnen3. Mitbestimmung der Nutzenden
• Kundenbeirat für Weiterentwicklung
• Regelmäßige Bewertungen durch Betroffene
• Verbesserungsvorschläge werden direkt für die kontinuierliche Weiterentwicklung aufgenommenSo wird aus komplizierter Bürokratie einfache, schnelle Hilfe berlinweit einheitlich.
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Wie werden die Wünsche, Vorschläge und Erwartungen der Berlinerinnen und Berliner im Projekt berücksichtigt?
Alle sollen mitreden besonders die Betroffenen.
1. Offener Dialog für alle
Jeder, der betroffen ist, kann Vorschläge machen:
• Mitarbeitende aus Ämtern
• Menschen mit Behinderung und Angehörige
• Anbieter von EGH-Leistungen2. Klare Regeln für Mitreden Workshops und Gespräche mit:
• Fester Agenda und Zeitplan
• Demokratische Entscheidungsfindung3. Wichtige Partner früh einbinden
• Landesbeirat für Menschen mit Behinderung
• Landesbeauftragte für Behinderung
• Weitere Gruppen (z. B. Sozialhelden e.V.)4. Direkt zu den Politikerinnen und Politikern
Berlinerinnen und Berliner können sich an Fachpolitikerinnen und -politiker der maßgeblichen Parteien wenden. Die Parteien haben sich bei einer Veranstaltung über das Reformvorhaben ausgetauscht.Ziel: Eine moderne Struktur, die den demografischen Wandel meistert und allen hilft, selbstständig mitzumachen.
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Wie kann die Neuorganisation das große Digitalisierungsdefizit der Berliner Sozialverwaltung beheben?
In der Berliner Verwaltung werden derzeit viele unterschiedliche, teils veraltete Softwarelösungen genutzt. Diese unterstützen nur einzelne Arbeitsschritte, zwingen Mitarbeitende oft zum Wechsel zwischen digitalen und analogen Verfahren und können die komplexen Prozesse zum Beispiel in der Eingliederungshilfe nicht vollständig digital abbilden. Der Austausch zwischen den vielen beteiligten Behörden und Organisationen ist dadurch erschwert.
Insgesamt leidet Berlin unter einer digitalen Zersplitterung. Die Fachverwaltungen der Senatsverwaltungen sind zwar für die Digitalisierung der Fachprozesse in den Bezirken zuständig, ebenso für die Vereinheitlichung der Arbeitsabläufe. Die für die Geschäftsprozessorganisation verantwortliche Arbeitseinheit liegt jedoch in bezirklicher Zuständigkeit. Das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) stellt die technische Infrastruktur wie Hardware und Services bereit. Gleichzeitig sorgt die Senatskanzlei zuständig für digitale Themen für landesweite Standards und Basisdienste.
Viele Bezirke setzen zusätzlich eigene Verfahren und Kommunikationssysteme ein. Diese Vielfalt vertieft die Fragmentierung und erschwert ein einheitliches digitales Vorgehen.
Dieses Problem besteht nicht nur in Berlin. Auch die Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) sieht in den zersplitterten Zuständigkeiten eine der Hauptursachen für die schleppende Digitalisierung des Sozialwesens. Die Kommission empfiehlt deshalb eine plattformbasierte Modernisierung der Verwaltung sowie ein digitales Sozialportal als gemeinsamen Zugang zu allen Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen einen sogenannten One-Stop- Shop. Menschen, die digitale Angebote nicht allein nutzen können, sollen vor Ort Unterstützung erhalten.
Damit Berlin sich an diesen bundesweiten Entwicklungen beteiligen kann, müssen Verwaltungsprozesse stärker vereinheitlicht und die digitale Verantwortung gebündelt werden.
Eine gemeinsame Steuerung der Management-, Verwaltungs- und Unterstützungsprozesse einschließlich der Budgetverwaltung würde standardisierte Abläufe fördern. Diese Standards sind Voraussetzung für moderne IT-Fachverfahren, die durchgehend digital funktionieren und teilweise automatisierte Arbeitsschritte (sogenannte Self-Services) ermöglichen.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Anträge können künftig einfacher digital gestellt werden. Digitale Assistenten helfen dabei Schritt für Schritt und leiten bei Bedarf direkt weiter zur Online-Terminbuchung für eine persönliche Beratung.
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Wie wird sichergestellt, dass sich die Neuorganisation auch für den Steuerzahler lohnt?
Keine teure Bürokratie sondern schlanker Service. So soll Geld gespart werden:
1. Minimales Management
• Weniger Führungskräfte und Verwaltung
• Fokus auf das Wesentliche: konsequente Kundenorientierung und Fokus auf Qualität2. Einfache Steuerung Nur wenige, klare Ziele:
• Wie schnell werden Anträge bearbeitet?
• Bleibt das Budget im Rahmen?3. Professionelle Führung
• Verpflichtung auf Gemeinnützigkeit und sozialstaatliches Handeln
• Wie ein Unternehmen organisieren: effizient, kundenfreundlich, wirtschaftlichZiel: Berliner Steuergelder werden besser genutzt für mehr und schnellere Unterstützung statt für Verwaltungsaufwand.
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Wird mit dem neuen Modell bei den Sozialleistungen gespart?
Nein die Leistungen bleiben gleich!
Menschen mit Behinderung haben gesetzlich Anspruch auf Eingliederungshilfe (SGB IX). Berlin kann und will daran nichts ändern.Wo wird gespart? Bei der Verwaltung und Organisation:
1. Digitalisierung
Alles online weniger Papier, schneller und günstiger.2. Größere Bestellmengen
3. Effizientere Prozesse
• Persönliche Budgets oder Arbeitsförderung besser organisieren
• Transport zu Werkstätten vereinfachen4. Kontrolle bei Anbietern
Private Träger müssen Leistungen und Qualität besser prüfen lassen. Bisher passiert das zu selten.Fazit: Steuergelder werden schlauer eingesetzt für mehr Qualität, nicht weniger Hilfe.
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Was haben die Mitarbeitenden der Verwaltung von der Neuorganisation?
Ziel: Eine der modernsten Behörden Deutschlands schaffen. Konkrete Vorteile für die Teams:
1. Vollständige Digitalisierung
• Alles läuft online kein Papierkram mehr
• Moderne Arbeitsplätze mit Top-Ausstattung
• Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice2. Weiterbildung für alle
• Eigenes Schulungszentrum mit aktuellen Kursen
• Zusammenarbeit mit Hochschulen
• Regelmäßige Qualifizierung3. Mehr Mitsprache
• Mitentscheidung bei der Arbeit
• Weniger Sachzwänge, mehr Gestaltungsspielraum4. Bezirke attraktiv halten
Lokale Sozialraumagenturen werden aufgewertet, damit kein Fachpersonal ins Zentrum für Teilhabe abwandert. Mitarbeitende vor Ort können sich auf qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung ihrer Kundinnen und Kunden konzentrieren weniger Bürokratie, mehr Zeit für Menschen.Ergebnis: Zufriedenere Teams -> weniger Krankheitstage -> bessere Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger.
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Welche Mitspracherechte hat die Belegschaft in der neuen Organisation?
Standardrechte und Extra-Schutz für alle.
1. Beschäftigtenvertretungen
Sobald das Zentrum läuft, wählen die Mitarbeitenden ihre eigenen Beschäftigtenvertretungen. Sie vertreten ihre Interessen gegenüber der Geschäftsführung.2. Während der Planungsphase
Die Senatsverwaltung bindet die großen Personalvertretungen ein:
• Hauptpersonalrat
• HauptschwerbehindertenvertretungFazit: Klassische Mitbestimmungsrechte gelten wie in jeder Behörde oder Firma. Speziell für das Zentrum für Teilhabe gibt es eigene Beschäftigtenvertretungen.
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Wozu braucht es künftig dann noch Ämter für Soziales?
Die Ämter für Soziales bleiben unverzichtbar – aber mit anderer Rolle.
1. Bürokratie ins Zentrum verlagern Das „Zentrum für Teilhabe” übernimmt:
• Anträge prüfen
• Bescheide ausstellen
• Rechnungen und ZahlungenDas entlastet die Bezirke enorm, sie können sich auf das Wesentliche konzentrieren.
2. Kernaufgabe der Bezirke: Hilfe im Kiez organisieren Sozialämter kümmern sich vor Ort um:
• Passgenaue Angebote in Wohnortnähe des/der Leistungsberechtigten finden
• Professionelle und nichtprofessionelle Akteure zusammenbringen
• Individuelle Lösungen mit Bürgerinnen und Bürgern entwickelnFür Bürgerinnen und Bürger macht es keinen Unterschied, ob der Antrag im Bezirk oder zentral bearbeitet wird. Wichtig ist nur: schnell, einfach, barrierefrei.
Fazit: Sozialämter verschwinden nicht sie können sich wieder der kommunalen Daseinsfürsorge widmen,7 ihre Gestaltungsspielräume aktiv wahrnehmen und neu ausgestalten. Weniger Papierkram, mehr Zeit für echte Hilfe vor Ort.
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Welchen Einfluss wird die sogenannte Medianbudgetierung künftig noch auf die bezirklichen Ämter für Soziales ausüben?
Einfach gesagt: Das hat sich erledigt.
Früher: Die Bezirke bekamen Geld für Eingliederungshilfe nach einem komplizierten Modell der Medianbudgetierung. Das Median-System bietet Fehlanreizen sowie ungerechtfertigte Gewinnmöglichkeiten und Verlustrisiken.
Künftig: Alles zentral im „Zentrum für Teilhabe” -> Bezirke bekommen kein Geld mehr dafür.
Aber: Das Zentrum braucht ein neues, faires Finanzierungsmodell. Beispielsweise mit Prognosen, wie viele Menschen Eingliederungshilfe brauchen.
Das ist auch ohne Reform nötig -> das alte System stimmt so nicht mehr mit der neuen Verwaltungslogik überein.
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Warum kann man das alles nicht auch dezentral organisieren?
Das ginge prinzipiell andere Bundesländer machen es so. Beispiele aus der Nachbarschaft:
• Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg: Dort machen die Kommunen alles selbst:
o Verträge mit Anbietern aushandeln
o Software und Standards entwickeln
o Digitalisierung organisierenDas wäre auch in Berlin möglich.
Wenn man starke, eigenständige Bezirke will, statt einer Einheitsgemeinde mit gleichen Lebensverhältnissen.Aber: Die Senatsverwaltung befürwortet diesen Ansatz nicht. Und die Bezirke müssen sich noch dazu äußern.
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Wie wird sichergestellt, dass der Übergang in die neue Organisation nicht im Chaos versinkt?
Kein Big Bang sondern schrittweiser, sicherer Wechsel.
So soll es laufen:
1. Digitalisierung zuerst
• Neue Software muss 100% fertig und getestet sein
• Erst dann Start des Zentrums für Teilhabe2. Schrittweise Übergabe
Beginn mit bereits zentralen Aufgaben (z. B. Lageso-Aufgaben)
-> Wenig Störungen für Bürgerinnen und Bürger3. Professionelles Übergangsmanagement
Ein genaues Konzept wird entwickelt -> Details kommen später.Ziel: Reibungslos, ohne Ausfälle für die Menschen, die Eingliederungshilfe brauchen.
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Organisationsuntersuchung zu Bündelungspotenzialen in der Eingliederungshilfe
PDF-Dokument (3.5 MB) - Stand: barrierearm
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Entwicklung eines Zukunftsmodells der Eingliederungshilfe in Berlin - Kurzfassung des Vorhabens
PDF-Dokument (98.0 kB)
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Status Quo des Trägers der Eingliederungshilfe in Berlin - Akteursübersicht
PDF-Dokument (971.1 kB)
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Reorganisation des Trägers der Eingliederungshilfe - Fragen und Antworten
PDF-Dokument (499.6 kB)
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