Fragen und Antworten zur Kontaktaufnahme

1. Kann ich mich an den Verfassungsschutz wenden, wenn ich Hinweise über extremistische Bestrebungen oder Spionagetätigkeiten habe?

Ja. Der Verfassungsschutz hat vertrauliche Telefone eingerichtet. Dort können Sie Informationen über extremistische Bestrebungen oder Spionagetätigkeiten berichten.Darüber hinaus können Sie sich auch per E-mail an den Verfassungsschutz Berlin wenden: info@verfassungsschutz-berlin.de .

2. Werden meine persönlichen Daten gespeichert, wenn ich den Verfassungsschutz kontaktiere?

Nein. Ihre persönlichen Daten werden grundsätzlich nicht gespeichert. Ihre Kontaktaufnahme wird vertraulich behandelt.

3. Ich bin mir nicht sicher, an welche Behörde ich mich wenden soll. Ist der Verfassungsschutz für mein Problem zuständig?

Ob der Verfassungsschutz zuständig ist hängt davon ab, welches “Schutzgut” betroffen ist. Als Faustregel gilt, dass der Verfassungsschutz nur dann zuständig ist, wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung durch eine Gruppierung bedroht ist. Zu dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung werden gezählt:

  • die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte
  • die Volkssouveränität
  • die Gewaltenteilung
  • die Verantwortlichkeit der Regierung
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • die Unabhängigkeit der Gerichte
  • das Mehrparteienprinzip
  • die Chancengleichheit aller politischer Parteien sowie
  • das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. BVerfGE 2, 1ff; BVerfGE 5, 85 ff.; §§ 6 VSG Bln).

Der Verfassungsschutz grenzt sich damit von dem Aufgabengebiet der Polizei ab. Die Polizei ist zuständig für die Gefahrenabwehr auf Grundlage des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) sowie die Strafverfolgung auf Grundlage der Strafprozessordnung (StPO). Voraussetzung für ein Tätigwerden der Polizei ist das Vorliegen einer konkreten Gefahr bzw. ein Anfangsverdacht für eine Straftat. Anders beim Verfassungsschutz: Er darf und muss im Vorfeld von Straftaten oder konkreter Gefahrenlagen tätig werden und hat somit eine Frühwarnfunktion.

4. Hält der Verfassungsschutz auch Vorträge in der Öffentlichkeit?

Ja. Der Verfassungsschutz Berlin ist gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit über Entwicklungen im politischen Extremismus und der Spionage zu informieren, vgl. das Berliner Verfassungsschutzgesetz. Mitarbeiter halten regelmäßig Vorträge vor ganz unterschiedlichen Gruppen. Adressat unserer Arbeit sind sowohl die Fachöffentlichkeit (wie andere Institutionen der Inneren Sicherheit) als auch die breite Öffentlichkeit. Bezirke und Schulen sind ein besonders wichtiger Ansprechpartner für uns. Wenn Sie Interesse an einem Vortrag des Verfassungsschutzes haben, können Sie hier Kontakt aufnehmen.

5. Gibt es Führungen durch die Gebäude des Verfassungsschutzes?

Ein Besuch in den Räumen des Verfassungsschutzes Berlin ist leider nicht möglich, da es sich um einen abgeschirmten Sicherheitsbereich handelt.