Informationsweitergabe

Pressetermin

Allgemeine Informationen

Der “Output” des Verfassungsschutzes richtet sich an drei Empfänger: Politische Entscheidungsträger, andere Behörden sowie die Öffentlichkeit zur Unterrichtung über aktuelle Entwicklungen im politischen Extremismus und Spionagebereich. Die Voraussetzungen für die Informationsweitergabe durch den Verfassungsschutz sind detailliert im Gesetz geregelt (§§ 18 ff VSG Bln). Vor jeder Übermittlung, die aktenkundig zu machen ist, ist zu prüfen, ob die Übermittlung erforderlich und der Zweck der Übermittlung verhältnismäßig im Hinblick auf den damit verbundenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist.

Informationszulieferung für Entscheidungsträger und andere Behörden

Die Beratung von Entscheidungsträgern und staatlichen Institutionen ist Teil der traditionellen Rolle von Nachrichtendiensten. Die Beratung kann sowohl strategische Beratung mit langer Zeitperspektive als auch kurzfristige Zulieferung zu Exekutivmaßnahmen umfassen. Die Informationsübermittlung zwischen dem Verfassungsschutz und anderen Behörden bewegt sich in einem konkreten rechtlichen Rahmen: Erkenntnisse – einschließlich personenbezogener Daten – können in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden. (§ 21 VSG Bln). Die Übermittlung von Informationen an den öffentlichen Bereich kann immer dann erfolgen, wenn davon auszugehen ist, dass sie zur Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes erforderlich ist oder der Empfänger die Information zum Schutz vor extremistischen Bestrebungen oder zur Strafverfolgung benötigt (§ 22 Abs. 2 VSG Bln).

Ziel der Information von Entscheidungsträgern ist die Vermittlung eines aktuellen Bildes über Entwicklungen im extremistischen Spektrum, damit es ihnen möglich ist, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zu ergreifen. Dazu kann die Zulieferung von Informationen für Vereinsverbote ebenso gehören, wie die Information der Polizei und der Staatsanwaltschaft bei Straftaten extremistischer Gruppierungen. Exekutive Rechte (zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen und Festnahmen) hat der Verfassungsschutz nicht – diese Befugnisse stehen ausschließlich der Polizei in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu Verfügung. Das Land Berlin geht konsequent gegen extremistische Bestrebungen vor. Ein Beispiel dafür ist das Verbot der jihad-salafistischen Gruppierung Jama’atu Berlin am 25. Februar 2021. Ziel der Repression ist es, Strukturen des Extremismus zu zerschlagen und so die Kommunikation zu erschweren. Gleichzeitig sind repressive Maßnahmen ein deutliches Signal, dass unsere Demokratie wehrhaft ist.

Information der allgemeinen Öffentlichkeit

Neben der Information von Entscheidungsträgern betrachtet der Verfassungsschutz Berlin die Beratung der allgemeinen Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen als einen zweiten Schwerpunkt. Die Öffentlichkeitsarbeit hat für den Berliner Verfassungsschutz eine große Bedeutung, denn die öffentliche Auseinandersetzung mit extremistischen Ideologien dient ebenso dem Schutz der Demokratie wie repressive Maßnahmen gegen extremistische Bestrebungen. So ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit auch als Aufgabe im Verfassungsschutzgesetz Berlin festgeschrieben. Dazu dienen sowohl Publikationen als auch Vorträge.

Publikationen

Der Verfassungsschutz Berlin publiziert in folgenden Publikationsreihen:

  • Verfassungsschutzberichte:
    Den umfassendsten Überblick über die einzelnen Beobachtungsfelder gibt der jährliche Verfassungsschutzbericht. Er informiert über das Geschehen im extremistischen Spektrum, über die Ideologien im Rechts-, Links- und auslandsbezogenen Extremismus sowie über die wichtigsten in Berlin vertretenen extremistischen Gruppierungen.
  • Reihe “Im Fokus”:
    Im Fokus-Publikationen erscheinen in unregelmäßigen Abständen und beschäftigen sich eingehend mit einzelnen Aspekten extremistischer Bestrebungen. Im Gegensatz zum eher deskriptiv gehaltenen Verfassungsschutzbericht steht die tiefergehende Analyse und die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Debatte im Vordergrund.
  • Reihe “Info”:
    Die Info-Reihe bietet praxisnahe kompakte Informationen über Kennzeichen und Erscheinungsformen des Extremismus.
  • Reihe “Infoflyer”:
    Das Format “Infoflyer” klärt in kompakter Form über extremistische Aktivitäten auf, warnt vor Entwicklungen und Gefahren und bietet Hilfestellung bei praktischen Problemen an.
  • Lage- und Wahlanalysen:
    Die Lage- und Wahlanalysen bieten zeitnah Analysen zu aktuellen Entwicklungen im extremistischen Spektrum. Ziel ist die Information der Öffentlichkeit über diese neuen Entwicklungen.

Die Publikationen können in der Rubrik Publikationen als pdf-Dokument heruntergeladen werden und einige davon mit dem Bestellformular bestellt werden.

Veranstaltungsarbeit

Der Berliner Verfassungsschutz hat zahlreiche Vortragsveranstaltungen durchgeführt. Dabei wurde sowohl über die Extremismusfelder, die der Verfassungsschutz beobachtet, als auch über die Arbeitsweise des Nachrichtendienstes informiert. Die Vortragsveranstaltungen wurden insbesondere von Polizei und Justiz sowie von schulischen und außerschulischen Bildungsträgern angefragt.