Senat veröffentlicht Islamismus-Monitor für Berlin

Pressemitteilung vom 13.04.2026

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat heute den „Islamismus-Monitor“ für Berlin veröffentlicht. Damit wird ein wichtiges Vorhaben im Bereich der Extremismusbekämpfung umgesetzt, das im Koalitionsvertrag (2023-2026) zwischen CDU und SPD vereinbart worden ist. Dieser Monitor bildet die zentralen Entwicklungen im Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus in Berlin in den Jahren 2024 und 2025 ab und berücksichtigt ergänzend einzelne aktuelle Entwicklungen über den Berichtszeitraum hinaus. Zusätzlich zu den Entwicklungen im Phänomenbereich werden die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Islamismus beleuchtet.

Nach wie vor besteht eine abstrakt hohe Gefährdungslage im Bereich des islamistischen Terrorismus. Der Monitor offenbart, wie dynamisch und komplex sich der islamistische Extremismus insgesamt entwickelt und welche Herausforderungen sich hieraus gerade für Berlin ergeben. Islamismus präsentiert sich zunehmend digital, jugendaffin und übt eine Anziehungskraft insbesondere auf Jugendliche und junge Erwachsene aus. Terrororganisationen nutzen das Internet nach wie vor zur Verbreitung jihadistischer Inhalte sowie zur Rekrutierung. Die islamistische und terroristische Propaganda setzt auf immer professioneller produzierte Inhalte, greift gezielt aktuelle Ereignisse wie die Eskalation des Nahostkonflikts auf und bedient damit das Narrativ einer angeblich weltweiten Feindschaft und Unterdrückung gegenüber dem Islam und den Muslimen. Zudem stellen beispielsweise psychisch auffällige Einzeltäter sowie haftentlassene Jihadisten oder aus einstigen Kampfgebieten zurückkehrende Inhaftierte eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar.

Diese Herausforderungen verdeutlichen das Erfordernis einer ständigen Anpassung und Evaluation der Instrumente, Schwerpunktsetzungen und Strategien aller beteiligten Behörden bei der Bekämpfung des Islamismus, sowohl in präventiver als auch in repressiver Hinsicht. So zeigen aktuelle Strafverfahren im Bereich des islamistischen Terrorismus die Wachsamkeit und Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beim Schutz der Menschen in Berlin. Mit vereins- und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen werden entsprechende Möglichkeiten ausgeschöpft, um gegen islamistische Strukturen und Einzelpersonen vorzugehen. Schließlich sorgen präventive Maßnahmen dafür, dass beispielsweise durch Deradikalisierung und Distanzierungsansätze bei radikalisierten Personen nach Möglichkeit eine Abkehr vom islamistischen Extremismus erreicht werden kann.

Den Islamismus-Monitor können Sie über folgenden Link abrufen: https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/weitere-informationen/artikel.1660255.php