Die Innensenatorin Iris Spranger und die Energiesenatorin Franziska Giffey haben heute den Betreibern Kritischer Infrastruktur eine umfassende rechtliche Orientierung zukommen lassen und damit einen möglichen Rahmen für verstärkte wirksame Eigenschutzmaßnahmen verdeutlicht.
Eine aktuelle rechtliche Bewertung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport aufgrund der gravierenden Auswirkungen des Terroranschlags vom 03.01.2026 kommt zu dem Ergebnis, dass der Schutz von Leib und Leben grundsätzlich Vorrang vor Erwägungen des Datenschutzes hat, wenn die Maßnahmen erforderlich, verhältnismäßig und auf klar definierte neuralgische Punkte begrenzt sind. Dies gilt insbesondere für zentrale und besonders gefährdete Anlagen der Daseinsvorsorge. In diesem Zusammenhang kommt der verstärkten Videoüberwachung durch die Betreiber Kritischer Infrastruktur eine besondere Bedeutung zu, um die Anlagen besser vor Angriffen zu schützen und auch ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen, um die Folgen solcher Angriffe zu minimieren.
Ergänzend erfolgen objektbezogene Sicherheitsberatungen durch das Landeskriminalamt sowie weitere Schutzmaßnahmen, die auf die jeweilige Gefährdungslage zugeschnitten sind. Videoüberwachung und Sensorik sind einzelne Komponenten eines umfassenden Sicherheits- und Resilienz-Konzepts für die neuralgischen Punkte kritischer Infrastrukturen in Berlin.
Ziel ist es auch, Polizei und Sicherheitsbehörden zu entlasten, indem Betreiberinnen und Betreiber ihre Schutzvorkehrungen eigenständig und wirksam verstärken können. Mit den betroffenen Unternehmen wurde vereinbart, dass diese kurzfristig entsprechende Maßnahmen veranlassen und umsetzen.
Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport:
„Der Schutz Kritischer Infrastruktur ist grundsätzlich die Aufgabe der Betreiber. Es ist gut, dass die Polizei Berlin nach dem Anschlag umgehend den Schutz neuralgischer Orte des Versorgungsnetzes sichergestellt hat. Es ist mir wichtig, dass wir die Polizei Berlin schnell durch private Sicherheitsdienste ablösen, damit die Einsatzkräfte bis zum Ende der Woche in den Alltagseinsatz zurückkehren können. Dazu hat mein Haus die rechtliche Situation umfassend bewertet und sich mit den verantwortlichen Betreiber auf einen verstärkten Schutz durch Eigensicherung per Videoüberwachung und Sensorik verständigt. Der Schutz von Menschenleben geht vor Datenschutz, das ist meine ganz klare Botschaft.“
Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe:
„Der schwere Anschlag auf unser Stromnetz am 3. Januar ist eine Zäsur für unser Handeln, was die Sicherheit unserer kritischen Infrastruktur betrifft. Die heutige Entscheidung der Senatsinnenverwaltung, eine Neubewertung der Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz zugunsten der Sicherheit vorzunehmen, ist eine entscheidende Weichenstellung. Damit leiten wir aufgrund der neuen Gefährdungslage zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmaßnahmen weitere Maßnahmen ein und bringen die Sicherheit unserer kritischen Infrastruktur auf ein neues Niveau. Parallel zu diesen kurzfristigen Sicherungsmaßnahmen werden wir gemeinsam mit der Innensenatorin und unseren Behörden, Kritis-Unternehmen und Partnern aufbauend auf unserem Resilienzkonzept des Senats ein umfangreiches neues Schutzkonzept für unsere neuralgischen Punkte der kritischen Infrastruktur erarbeiten. Der Senat wird darüber zügig beschließen.“