Seit 2021 ermöglicht § 24c des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) der Polizei Berlin und dem Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr, in bestimmten Situationen Bodycams einzusetzen, um Bild- und Tonaufnahmen zum Eigenschutz und zur besseren Nachvollziehbarkeit ihres Handelns anzufertigen. Diese können unter anderem in Strafverfahren zu Beweiszwecken verwendet werden. Das Wissen um mögliche Konsequenzen soll auf das Verhalten der an einem Einsatzgeschehen Beteiligten mäßigend wirken und so zur Deeskalation beitragen. Seit Ende 2022 sind 250 Bodycams bei der Polizei Berlin und 50 beim Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr im Einsatz.
Die gesetzliche Regelung sieht eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation ihrer Anwendung und Auswirkungen vor. Mit dieser Evaluation hatte der Senat im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses Frau Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser und Frau Prof. Dr. Silvia von Steinsdorff, die das interdisziplinäre Law & Society Institute der Humboldt-Universität zu Berlin leiten, beauftragt.
Im Oktober 2024 wurde der Evaluationsbericht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorgelegt. Der Bericht bezieht sich auf einen Zeitraum, in dem viele Dienst- und Einsatzkräfte bei Polizei und Rettungsdienst erste praktische Erfahrungen mit den Bodycams machen konnten, aber noch nicht überall Routine im Umgang mit dem neuen Einsatzmittel gewinnen konnten. Zudem gestattet eine Gesetzesänderung seit Ende 2023 – unter engen rechtlichen Voraussetzungen – auch den Einsatz von Bodycams in Wohnungen, was für die Dienst- und Einsatzkräfte die Beachtung weiterer Vorgaben verlangt.
Der Evaluationsbericht weist unter anderem auf eine Anlaufkurve bei der Zuverlässigkeit der eingesetzten Technik hin. Auf der Grundlage von Gesprächen mit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft kommt der Evaluationsbericht in der Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis, dass Bodycams prinzipiell geeignet erscheinen, eine Gewaltreduktion zu unterstützen. Die befragten Dienstkräfte der Polizei bewerten den Einsatz der Kameras grundsätzlich positiv. Dem Abschlussbericht folgend sollte das Wissen um die Funktionsweise und Intention von Bodycams in der Bevölkerung weiter gestärkt werden.
Beim Rettungsdienst der Feuerwehr ergibt sich nach dem Evaluationsbericht folgendes Bild: Die befragten Feuerwehrleute bewerten den Einsatz der Bodycams in besonderen Einsatzlagen wie zu Silvester und am 1. Mai als positiv. Im Bereich der alltäglichen Einsatzsituationen empfiehlt der Evaluationsbericht, den Einsatz der Bodycams beim Rettungsdienst der Feuerwehr weiter zu prüfen.
Neben vielen praktischen Hinweisen vor allem im Bereich der Aus- und Fortbildung und der Öffentlichkeitsarbeit enthält der Bericht auch Vorschläge für Gesetzesanpassungen. Dazu gehört insbesondere, dass die derzeitige Regelung des Bodycam-Einsatzes in § 24c ASOG an manchen Stellen vereinfacht werden könnte, um den Umgang mit dem Einsatzmittel zu erleichtern. Dies betrifft insbesondere die unterschiedliche Ausgestaltung der Voraussetzungen des Bodycam-Einsatzes in und außerhalb von Wohnungen.
Der Evaluationsbericht ist – den gesetzlichen Vorgaben entsprechend – am 19. Dezember 2024 dem Abgeordnetenhaus von Berlin übermittelt worden.