Untersuchungsausschuss "Neukölln": Innenstaatssekretär Torsten Akmann wiederholt vollständigen Unterstützungswillen

Pressemitteilung vom 15.11.2022

Im Zusammenhang mit der Tätigkeit des 1. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode zu rechtsextremen Straftaten in Neukölln wiederholt Innenstaatssekretär Torsten Akmann: „Wir sind es den Betroffenen schuldig, alle rechtsstaatlichen Mittel zu nutzen, um die Straftaten aufzuklären und die Verfahren auch parlamentarisch aufzuarbeiten. In meiner Verantwortung stehe ich aus voller Überzeugung sowohl für das eine als auch das andere ein.“

Der vollständige Unterstützungswille der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport findet sich ebenso in ihren nachgeordneten Sicherheitsbehörden. So wurde bei der Polizei Berlin bereits frühzeitig der bewährte Polizeiliche Datenraum eingerichtet. Seit dem 9. Juni 2022 können die Mitglieder des Untersuchungsausschusses ihn nutzen und direkt auf Informationen zugreifen. Ähnliches ist für den Verfassungsschutz geplant.

Die vom parlamentarischen Untersuchungsausschuss bislang angeforderten Unterlagen sind überwiegend Gegenstand von noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren, aber auch bereits abgeschlossener. Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport bzw. die Polizei Berlin ist davon abhängig, dass die Justiz diese Informationen freigibt, bevor sie an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss weitergegeben werden können.

Insbesondere für Unterlagen zu den beiden Haupttatverdächtigen fehlen die zwingend erforderlichen Freigaben. Nach Einschätzung der Justizverwaltung sei es zurzeit nicht möglich, dem Untersuchungsausschuss die in Rede stehenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Innenstaatssekretär Torsten Akmann stellt klar: „Wir stehen dazu seit geraumer Zeit in intensiven Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, um hier im Interesse des Untersuchungsausschusses schnellstmöglich eine Lösung herbeizuführen. Ich habe den Staatssekretär für Justiz darum gebeten, sich hierfür einzusetzen.“

Hinweis:
Der 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode befasst sich mit dem Ermittlungsvorgehen im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie im Bezirk Neukölln.
Quelle: 1. Untersuchungsausschuss (“Neukölln”) – Abgeordnetenhaus Berlin (parlament-berlin.de)