Innensenatorin zum Verbot der Demonstration am 29. April

Pressemitteilung vom 28.04.2022

Die Versammlungsbehörde hat heute dem Anmelder einer als „Protestdemonstration gegen die israelische Aggression in Jerusalem” bezeichneten Versammlung, die für den morgigen Freitag angezeigt worden war, einen Verbotsbescheid zugestellt. Der Anmelder hatte bereits am vergangenen Freitag, den 22. April, eine Demonstration zur gleichen Thematik angezeigt und durchgeführt. Die Versammlungsbehörde bezieht sich in ihrer Begründung auch auf die Tatsache, dass am morgigen Freitag der Al-Quds-Tag ist.

Innensenatorin Iris Spranger zu der Entscheidung der Versammlungsbehörde: „Wir haben letztes Wochenende bei den Demonstrationen Straftaten, antisemitische Ausrufe und Parolen übelster Art erleben müssen. Das ist völlig inakzeptabel. Wenn die Versammlungsbehörde nach einer umfassenden Gesamtschau feststellt, dass die Voraussetzungen für ein Verbot nach dem Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin vorliegen, dann begrüße und unterstütze ich das.“