Wichtige Aufgaben der Wahlorganisation obliegen den Bezirkswahlämtern. Sie sind Teil der bezirklichen Ämter für Bürgerdienste.
Wie die Vorkommnisse anlässlich der Wahlen 2021, die sich daran anschließende Arbeit der Expertenkommission Wahlen in Berlin sowie ihre konkreten Handlungsempfehlungen gezeigt haben, bedarf es in Berlin einer grundlegenden Neuordnung der Wahlorganisation sowohl bei der Aufbau- wie bei der Ablauforganisation. Es gilt, die Empfehlungen der Expertenkommission auch weiterhin konsequent umzusetzen.
Hierzu zählen zunächst die zum 1. März 2024 erfolgte Einrichtung eines Landeswahlamtes Berlin bei der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung für die gesamtstädtische Steuerung von Wahlen und Abstimmungen sowie die Optimierung der Prozesse, Standards und Kommunikation. Ebenso wichtig ist die Arbeit und Ausstattung ständiger bezirklicher Wahlämter, weil Wahlen und Abstimmungen nur als gemeinsame Aufgabe robuster zentraler und dezentraler Strukturen verstanden und sicher erledigt werden können. Hierzu hat der Senat mit Beschluss vom 31. Oktober 2023 mit Beteiligung des Rats der Bürgermeister bereits die Einrichtung und Ausstattung ständiger Bezirkswahlämter bestätigt und dies mit dem Erfordernis des Abschlusses einer gesamtstädtischen Zielvereinbarung verbunden. Das Vertrauen der Bevölkerung in ordnungsgemäße, verlässliche und störungsfreie Wahlen und Abstimmungen hat einen überragenden Stellenwert für eine demokratische Gesellschaft und das Vertrauen in ihre
staatlichen Institutionen.
Der Arbeit der Bezirkswahlämter kommt somit bei der verwaltungsseitigen Sicherstellung der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von allgemeinen Wahlen und Abstimmungen für regelmäßig rund 2,5 Mio. Berlinerinnen und Berliner eine zentrale Bedeutung zu.
Beim Abschluss und den Inhalten dieser Vereinbarung gilt es aber auch zu beachten, dass unterschiedlichste Stellen mit ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten am Prozess von Wahlen und Abstimmungen beteiligt sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die grundsätzlich unabhängige Amtsführung der Wahlleitungen auf Landes- und Bezirksebene in den wahlrechtlichen Kernaufgaben und die Verantwortung der Haupt- und Bezirksverwaltung die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine verwaltungsseitige Sicherstellung ordnungsgemäßer Wahlen und Abstimmungen zu gewährleisten und zu steuern.
Gegenstand der gesamtstädtischen Zielvereinbarung im Themenfeld Wahlen und Abstimmungen ist zunächst die Verfestigung der neu geordneten Wahlorganisation durch die durchgängige personelle Mindestausstattung von ständigen Bezirkswahlämtern, eine Festlegung gesamtstädtischer Ziele zu den organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Verbesserung der Datenlage zur fortlaufenden Steuerung der gesamtstädtischen Ziele.
Diese erste Vereinbarung schafft die Grundlagen für spätere, weiter auszudifferenzierende Zielvereinbarungen auf Grundlage der erhobenen und ausgewerteten Steuerungsdaten sowie den bis dahin gesammelten Erfahrungen im Zielvereinbarungsverfahren.
Die Zielvereinbarung baut auf folgendes gemeinsames Leistungsversprechen auf:
Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts wird durch einfache, rechtskonforme und verlässliche Verfahren für die Wahlberechtigten und Wahlorgane, durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen, Schaffung barrierefreier Bedingungen zur Stimmabgabe und zügige Bereitstellung von Ergebnissen bestmöglich unterstützt.
Mit der gesamtstädtischen Zielvereinbarung übernehmen die Vereinbarungsparteien ihren Teil der Verantwortung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und störungsfreien Durchführung von allgemeinen Wahlen und Abstimmungen im Land Berlin.