Gewerbetreibende im Bezirk haben die Möglichkeit, Lieferzonen formlos, jedoch mit einer Begründung, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Diese Regelung erleichtert den Anlieferungsverkehr und unterstützt die lokale Wirtschaft. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich gerne direkt an unsere Straßenverkehrsbehörde unter dieser e-Mail
Beantragung Lieferzonen
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