Seniorenvertretungswahl 2027

Senioren sitzen an einem Tisch mit Büchern, eine Seniorin hebt den Zeigefinger und setzt zum Sprechen an
Bild von drei älteren Menschen vor einem Rathaus

Seniorenvertretungswahl - was ist das?

Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz BerlSenG regelt, dass sich Menschen im Alter ab 60 Jahren in Berlin politisch engagieren können.
Daher finden alle fünf Jahre bis zu sechs Monate nach den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus bzw. den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV), die Wahlen zur bezirklichen Seniorenvertretung statt.

Welche Aufgaben die bezirkliche Seniorenvertretung hat, kann auf den Seiten der Steglitz-Zehlendorfer Seniorenvertretung nachgelesen werden.

Kurze Videos auf YouTube klären in verschiedenen Sprachen über die Mitwirkungsmöglichkeiten auf.

Diese Seite informiert über die jeweiligen Zwischenschritte und Ergebnisse der Seniorenvertretungswahl 2027 in Steglitz-Zehlendorf.

Berufung einer Wahlkommission

Gemäß dem Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz ist es wesentliche Aufgabe der Wahlkommission, die Vorbereitung und Koordinierung der Durchführung der Wahlen zur Bestimmung der Vorschlagsliste zur Berufung der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen durchzuführen.

Bevor es also losgehen kann, ist zunächst eine Wahlkommission durch das Bezirksamt zu berufen, die diese weiteren Aufgaben hat:

  • Berufungsvorschläge zu prüfen und anschließend eine Liste der Berufungsvorschläge zu erstellen,
  • Unterlagen anzufordern, damit das Bezirksamt eine Broschüre über die Kandidatinnen und Kandidaten erstellen kann,
  • mit dem Bezirksamt die Wahllokale zu bestimmen und
  • dem Bezirksamt Vorschläge zur Besetzung der Wahlvorstände der einzelnen Wahllokale zu unterbreiten,
  • Veranstaltungen zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten vorzubereiten und durchzuführen,
  • die Mitglieder der Wahlvorstände hinsichtlich der Durchführung der Wahlen zu schulen
  • sowie nach erfolgter Wahl die Abstimmungslisten auszuzählen und das Ergebnis dem Bezirksamt zu übergeben

Die Wahlkommission in Steglitz-Zehlendorf ist zum 4. August 2026 berufen worden und besteht aus einer Leitung, einer Schriftführung sowie 4 Beisitzenden. Zwei Besitzende übernehmen jeweils die Stellvertretung für die Leitung sowie die stellvertretende Schriftführung.
Die Leitung der Wahlkommission erfolgt durch die Altenhilfekoordinatorin des Bezirkes.

Aufruf zur Abgabe der Berufungsvorschläge

Was bedeutet die Abgabe der Berufungsvorschläge?

Anders als bei parlamentarischen Wahlen, wird die Seniorenvertretungswahl nicht durch das bezirkliche Wahlamt durchgeführt sondern durch das Amt, welches für Senior*innen zuständig ist. Das ist in den meisten Fällen das Amt für Soziales.
Nach Abschluss der Wahl werden die Mitglieder der Seniorenvertretung daher durch die Bezirksstadträtin oder dem Bezirksstadtrat für Soziales berufen.(Ausnahmen sind natürlich möglich)

Im Vorfeld muss daher zunächst ein Vorschlag zur Berufung erfolgen und da die Seniorenvertretung im Regelfall aus 17 Mitgliedern besteht, bedeutet dies, dass diese Berufungsvorschläge in einer Liste zusammengestellt werden. Dies ist dann die Berufungsvorschlagsliste.

Wer also in der Seniorenvertretung mitwirken möchte, muss
  1. entweder zur Berufung vorgeschlagen werden (das kann z.B. durch Dritte, wie Freunde oder Verwandte, geschehen)
  2. oder man schlägt sich selbst vor.

Für die Abgabe der Berufungsvorschläge ist ein gesetzlich festgelegter Zeitraum vorgesehen, der im § 4a Abs. 2 BerlSenG geregelt ist.
Demnach hat das Bezirksamt 6 Monate vor der Wahl zur Seniorenvertretung öffentlich zur Abgabe von Berufungsvorschlägen aufzurufen.
Die Frist zur Abgabe der Berufungsvorschläge startet mit dem öffentlichen Aufruf des Bezirksamtes am 4. September 2026 und endet am 2. Oktober 2026.

In diesem Aufruf sind alle Informationen enthalten, in welcher Form und mit welchen Angaben die Berufungsvorschläge einzureichen sind.
Diese Informationen werden mit Beginn der Frist auch auf dieser Seite bekannt gegeben.

Was passiert nach Eingang der Berufungsvorschläge?

Die Wahlkommission prüft zunächst, ob die eingegangenen Berufungsvorschläge form- und fristgerecht sind.
Danach wird geprüft, ob möglicherweise Gründe gegen einen Berufungsvorschlag sprechen.

Im Anschluss fordert die Wahlkommission von allen vorgeschlagenen “Kandidat*innen” Einverständniserklärungen und im Falle des Einverständnisses weitere Unterlagen (Lichtbild und ein Motivationsschreiben) an.

Liegen alle Unterlagen vor, ist diese Prüfung abgeschlossen und die Wahlkommission übergibt dem Bezirksamt eine vollständige Liste, auf der alle zugelassenen Berufungsvorschläge in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen aufgeführt sind.

Diese Berufungsvorschlagsliste (oder auch Abstimmungsliste) wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Bezirksamt öffentlich bekannt gemacht.

Das Bezirksamt fordert in der Zwischenzeit ein Wählerverzeichnis beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten an.
Gemeinsam mit der Wahlkommission legt das Bezirksamt fünf Wahllokale fest, die an den einzelnen Wahltagen die Möglichkeit zur Stimmabgabe bieten.
Zudem beginnt das Bezirksamt mit der Berufung von Wahlvorständen, da diese Berufung spätestens zwei Monate vor der Wahl abgeschlossen sein muss.
Außerdem erstellt das Bezirksamt aus den zugesandten Lichtbildern und Motivationsschreiben eine Kandidat*innen-Broschüre, die mit Beginn des öffentlichen Aushanges der Berufungsvorschlagslisten öffentlich zugänglich zu machen ist.

Diese wird ab diesem Zeitpunkt auf dieser Seite als Download erhältlich sein.

Aushang der Berufungsvorschläge

Die Liste der Berufungsvorschläge, die die Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihe aufführt, ist bis spätestens zwei Monate vor der Wahl an den selben Stellen öffentlich auszuhängen, an denen vorher auch die Aufrufe zu den Berufungsvorschlägen hingen.

Somit sind diese Aushänge bis spätestens 5. Januar 2027 auszuhängen – aufgrund der Weihnachtsfeiertage werden diese Listen sowie ein Ansichtsexemplar der Kandidat*innen-Broschüre jedoch schon ab dem 16. Dezember 2026 an die jeweiligen Auslegungsstellen versandt.

Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ab dem 5. Januar 2027 zugesendet. Auf diesen werden auch die Wahllokale bekannt gegeben.

Briefwahlunterlagen können bis zum 19. Februar 2027 beantragt werden und müssen spätestens bis zum 4. März 2027, 18:00 Uhr zurückgesendet werden.

Genauere Infos werden hier zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.

Die Wahlwoche

Gewählt wird an folgenden Tagen:

  • Freitag, 5. März 2027 von 10 – 15 Uhr
  • Dienstag, 9. März 2027 von 10 – 15 Uhr
  • Mittwoch, 10. März 2027 von 10 – 15 Uhr
  • Donnerstag, 11. März 2027 von 10 – 15 Uhr
  • Freitag, 12. März 2027 von 10 – 15 Uhr

Die Wahllokale werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Was passiert nach der Wahl?

Nach dem letzten Wahltag werden die verschlossenen Urnen der Wahlkommission übergeben. Im Anschluss werden die Stimmzettel von der Wahlkommission ausgezählt. Wenn alle Stimmzettel ausgezählt sind, erstellt die Wahlkommission die endgültige Berufungsvorschlagsliste. Diese wird dann nicht mehr alphabetisch geführt sondern nach Anzahl der jeweiligen Stimmen, so dass derjenige diese Liste anführt, der die meisten Stimmen erhalten hat.
Dies ist die letzte Aufgabe der Wahlkommission, die dann wieder aufgelöst wird.

Mit dieser Berufungsvorschlagsliste (oder Abstimmungsliste) erfolgt ab dem 22. März 2027 für vier Wochen der dritte und letzte öffentliche Aushang.

Voraussichtlich am 25. März 2027 erfolgt die* Berufung der Mitglieder der neuen Seniorenvertretung*, die ab April mit ihrer ersten konstituierenden Sitzung ihre Arbeit aufnehmen wird.

Altenhilfekoordination

Dezernat – Bürgerdienste und Soziales
Nina Scholz
BüSoz 2

Wahlkommission SV-Wahl

Leitung
Nina Scholz