Projektförderung - Bezirklicher Integrationsfonds

Foto Karte Steglitz-Zehlendorf mit Pins

Integrationsfonds – bezirkliches Nachbarschaftsprogramm Steglitz-Zehlendorf

Der bezirkliche Integrationsfonds fördert Vorhaben, die die Partizipation und Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte im Bezirk Steglitz-Zehlendorf stärken. Er finanziert Projekte, die Begegnung, Teilhabe und Orientierung ermöglichen und die Ankommens- und Willkommensstrukturen weiterentwickeln. Dadurch wird der Zugang zu bezirklichen Strukturen und Angeboten verbessert und zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen in ihrer Arbeit gestärkt. Der Fonds leistet somit einen Beitrag zu gleichberechtigter Teilhabe und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt im Bezirk.
Die Rechtsgrundlage ist das Berliner Partizipations- und Migrationsgesetz (PartMigG). Nach § 16 Absatz 3 Nummer 6 und 7 wirkt die oder der bezirkliche Beauftragte darauf hin, dass Maßnahmen zur Stärkung von Menschen mit Migrationsgeschichte und ihrer Organisationen umgesetzt werden und bezirkliche Ankommens- und Willkommensstrukturen gefördert und mitgestaltet werden.
Der Integrationsfonds ermöglicht es dem Bezirk, auf lokale Bedarfe zu reagieren und Projekte gezielt zu unterstützen, die für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte besonders wichtig sind. Er ist somit ein zentrales Förderinstrument, um Strukturen zu sichern, Angebote weiterzuentwickeln und Teilhabe im Bezirk praktisch zu erleichtern.

Förderung aus dem „Integrationsfonds – Bezirkliches Nachbarschaftsprogramm“ 2027: Aufruf zur Einreichung von Projektideen bis 19.10.2026

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ruft auf, Projektideen für 2027 einzureichen, die die Partizipation und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte stärken.
Der „Integrationsfonds – Bezirkliches Nachbarschaftsprogramm“ hat zum Ziel, Menschen mit Migrationsgeschichte und ihre Organisationen vor Ort zu stärken, bezirkliche Ankommens- und Willkommensstrukturen zu fördern und den Zugang zu Regelstrukturen durch sog. Brückenangebote zu verbessern (§ 16 Abs. 3 Nr. 6 und Nr. 7 PartMigG). Die finanziellen Mittel werden dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) nach einem festgelegten Verteilschlüssel zur Verfügung gestellt.

  • Welche Art von Projekten kann gefördert werden?

    Die Förderung findet nur für einzelne, abgegrenzte Projektvorhaben statt. Die geplanten Maßnahmen müssen sich auf Steglitz-Zehlendorf konzentrieren, berlinweite Projekte sind nicht förderfähig.

    Im Vordergrund steht die lokale und bedarfsorientierte Stärkung der bezirklichen Strukturen und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die geförderten Maßnahmen sollen für und mit der Zielgruppe konzipiert werden.

    Die Arbeitsweise in den Projekten soll netzwerkorientiert sein und die enge Zusammenarbeit mit den Regelstrukturen verfolgen.
    Regelstrukturen sind dauerhaft bestehende staatliche oder öffentlich finanzierte Einrichtungen, Dienste und Unterstützungsangebote. Sie haben bestimmte Aufgaben und bieten Unterstützung an. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, haben Menschen einen Anspruch darauf. Hierzu gehören z.B. Kitas und Schulen, Jugend- und Sozialämter, Jobcenter, Gesundheitsversorgung sowie Beratungsstellen.

    Die Teams sollen vielfältig zusammengesetzt sein und möglichst mehrsprachig arbeiten oder ergänzende Möglichkeiten der Sprachmittlung einbeziehen. Grundsätzlich sollen in allen Projekten Bedingungen geschaffen werden, um Teilhabe unabhängig von individuellen körperlichen Fähigkeiten, Herkunft, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache oder Alter zu ermöglichen.

    Auch Projekte, die bereits über den „Integrationsfonds – bezirkliches Nachbarschaftsprogramm“ gefördert werden, können sich erneut bewerben (als „Folgeprojekte“).

  • Förderschwerpunkte

    Eine Projektumsetzung kann innerhalb von drei Förderschwerpunkten stattfinden:

    A) Informieren, beraten und unterstützen – Teilhabe ermöglichen

    Innerhalb des Förderschwerpunktes können Fachberatungen für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte gefördert werden in Bereichen für die keine Regelangebote existieren bzw. die durch diese nur unzureichend abgedeckt werden können. Ein Schwerpunkt liegt auf niedrigschwelligen Angeboten, die eine Brücke zu Regelstrukturen schlagen und die die Heranführung an Beratungsstellen im Sozialraum beinhalten. Besonders begrüßt werden Ansätze, die schwer erreichbare Gruppen und Menschen mit besonderen Schutzbedarfen adressieren und mobile Ansätze verfolgen.

    In den Bereichen Sprache, Bildung und Arbeit können Projekte umgesetzt werden, die sich insbesondere an Personen richten, die in schwierigen Lebenssituationen leben, wie bspw. Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften oder nicht alphabetisierte Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen.

    B) Gemeinsam stark – Empowerment und Engagement fördern

    Innerhalb des Förderschwerpunktes können Angebote umgesetzt werden, die Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte darin stärken, ihre Interessen selbstbestimmt zu vertreten, sich gesellschaftlich einzubringen und eigene Ideen umzusetzen. Dies kann sowohl durch individuelle Empowerment-Ansätze erfolgen, die Wissen, Kompetenzen, Selbstwirksamkeit und Handlungsmöglichkeiten stärken, als auch durch gemeinschaftliche Ansätze, die Vernetzung, gegenseitige Unterstützung fördern.

    Das gesellschaftliche Engagement und die gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte soll gestärkt und sichtbar gemacht werden. Umgesetzt werden können Projekte, die Zugänge zu Engagement und Beteiligung schaffen, Selbstorganisation fördern und Räume eröffnen, um das gesellschaftliche Leben aktiv mitzugestalten. Unterstützt werden auch Ansätze, die Migrant*innenorganisationen stärken und professionalisieren.

    C) Begegnung schaffen – Nachbarschaft stärken

    Gefördert werden Projekte, die niedrigschwellige Begegnungen in der unmittelbaren Nachbarschaft ermöglichen, Kontakte zwischen Nachbar*innen fördern und den Sozialraum als gemeinsamen Handlungs- und Begegnungsraum aktivieren.

    Gemeinsame Aktivitäten in den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Freizeit und Bewegung können dabei Beziehungen und Austausch fördern – auch über sprachliche Barrieren hinweg. Zugleich können informelle Lernräume entstehen, die den Erwerb der deutschen Sprache und die Orientierung in der Gesellschaft unterstützen.

    Eine Verzahnung der Angebote mit bereits bestehenden Begegnungsorten im Sozialraum (z.B. Nachbarschaftshäusern, Familienzentren oder Jugendfreizeiteinrichtungen), ist ausdrücklich erwünscht. Insbesondere neu zugewanderten Menschen soll so das Ankommen im Sozialraum erleichtert, gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und ein von Offenheit und Akzeptanz geprägtes Zusammenleben gestärkt werden.

  • Zielgruppen

    Die Maßnahmen sollen die Migrationsgesellschaft in ihrer Gesamtheit adressieren. Zielgruppen sind also Menschen mit eigener oder familiärer Migrations- oder Fluchtgeschichte sowie im Bezirk bereits länger ansässige Personen (Kiez/ Nachbarschaft).

    Es können zielgruppenübergreifende oder zielgruppenspezifische Bedarfe adressiert werden.

  • Was kann gefördert werden – welche Art von Ausgaben?

    Es können sowohl Personal- als auch Sachmittel beantragt werden.

    Die beantragten projektbezogenen Sachausgaben dürfen grundsätzlich die beantragten projektbezogenen Personalausgaben (einschließlich projektbezogener Honorarausgaben) nicht übersteigen.

    Ausgaben für Lebensmittel können in Ausnahmefällen als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen, der Erreichung des Projektzwecks dienen und hinsichtlich Art und Höhe angemessen sind – zum Beispiel bei Workshops oder Sprachcafés (Getränke wie Wasser, Tee, Kaffee und Snacks wie Kekse und Obst) oder bei Angeboten, bei denen die Lebensmittel selbst Bestandteil der pädagogischen oder begegnungsorientierten Projektmethode sind (Kochangebote, gemeinsames Backen, Begegnungsfrühstücke etc.). Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten. Nicht zuwendungsfähig sind: alkoholische Getränke, Trinkgelder, Verpflegung mit repräsentativem Charakter, Bewirtung im Rahmen interner Besprechungen, Team- oder Betriebsfeiern, Restaurantbesuche.

    Es kann eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von maximal 10% der Gesamtausgaben angesetzt werden. In die Pauschale fallen allgemeiner Geschäfts- und Bürobedarf, Kommunikationskosten (Post, Telefon, Fax, Internet), Einrichtung, Wartung, Lizenzen von IT-Systemen und – Programmen, Personalkosten für Personalverwaltung, Buchhaltung und Geschäftsführung sowie Lohn- und Finanzbuchhaltungssoftware, Kosten für Versicherungen, Gesundheitsmanagement, Qualitätssicherung, anteilige Mietkosten für Räumlichkeiten inkl. Nebenkosten.

  • Art der Förderung und Eigenanteil

    Die Projektförderung wird in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung durch das Bezirksamt gewährt. Die Zuwendungsempfangenden haben sich mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung des geförderten Projektes zu beteiligen.

    Bei einer Zuwendung von weniger als 35.000,00 € wird auf die Festlegung eines prozentualen Mindestanteils verzichtet Der Eigenanteil ist unter Berücksichtigung der Höhe der Zuwendung, der Gesamtfinanzierung des Projektes sowie der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der antragstellenden Organisation angemessen zu bemessen und im Finanzierungsplan auszuweisen.
    Bei einer Zuwendung ab 35.000,00 € beträgt der Eigenanteil mindestens 4% der Gesamtausgaben.

    Als Eigenanteil können bspw. folgende andere Mittel verwendet werden: Eigenmittel in Form von Spenden, Mitgliedsbeiträgen, ehrenamtlichen Leistungen; Drittmittel in Form von Zuwendungen des Landes Berlin, Bund oder EU sowie von privaten Stiftungen.

  • In welchem Zeitraum können die Projekte umgesetzt werden?

    Die Projekte können im Zeitraum von 01.01.2027 bis 31.12.2027 umgesetzt werden.

  • Wer kann eine Förderung beantragen?

    Gemeinnützige Träger und Organisationen, die als juristische Person (z.B. eingetragener Verein, Stiftung, gGmbH) organisiert sind. Insbesondere Migrant*innenselbstorganisationen sind aufgerufen, sich am Ideenaufruf zu beteiligen.

  • Bis wann können Projektideen eingereicht werden?

    Die Frist zur Einreichung ist der 19.10.2026.

    Bitte übersenden Sie die Vorlage für die Projektskizze und die Vorlage für den Finanzierungsplan digital an integration@ba-sz.berlin.de (Betreff: Projektidee Integrationsfonds 2027 [Name Einrichtung, Kurztitel der Maßnahme]). Genauere Informationen hierzu finden Sie im Vordruck „Projektskizze“.

  • Ablauf - Entscheidung über die Förderung

    Schritt 1 – Einreichung der Projektidee:

    In einem ersten Schritt können Sie bis zum 19.10.2026 eine Projektidee anhand der zur Verfügung gestellten Vorlagen einreichen (Vorlage „Projektskizze“ und Vorlage „Finanzierungsplan“).

    In der Projektskizze müssen Sie neben dem Handlungsbedarf auch das geplante Projekt beschreiben:
    • Welche Ziele verfolgen Sie?
    • Mit welchen Maßnahmen sollen diese erreicht werden?
    • Wie soll der Erfolg des Projektes gemessen werden?
    • Welche Menschen (Zielgruppen) möchten Sie mit Ihrem Projekt ansprechen/erreichen?
    • Zusätzlich müssen Angaben zu Kooperationspartner*innen, der Vernetzung im Sozialraum und Querschnittsthemen gemacht werden.

    Im Finanzierungsplan müssen Sie eintragen, wie viel Geld Sie und wofür Sie das Geld im Rahmen der Projektumsetzung benötigen. Sie müssen ebenfalls Auskunft über die eingesetzten Eigen- und/oder Drittmittel geben.

    In den Prozess zur Beurteilung der Projektideen werden verschiedene Akteur*innen unterschiedlicher Ebenen des Bezirksamtes einbezogen. Koordiniert und geleitet wird dieser durch das Büro der Beauftragten für Partizipation und Integration des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Das Ergebnis der Beurteilung kann wie folgt ausfallen:
    • Zustimmung – Die Projektidee wird als förderwürdig befunden
    • Zustimmung unter Vorbehalt – Die Projektidee wird grundsätzlich als förderwürdig befunden mit der Auflage Anpassungen an der Projektskizze vorzunehmen
    • Ablehnung ohne Begründung – Die Projektidee wird nicht als förderwürdig befunden

    Schritt 2 – Zuwendungsantrag bei positiver Entscheidung über eingereichte Projektidee:

    Im Falle einer positiven Entscheidung über die Förderwürdigkeit Ihrer Idee, werden Sie im nächsten Schritt aufgefordert, einen Zuwendungsantrag mit folgenden Unterlagen einzureichen:
    • Kopie der Satzung / des Gesellschaftervertrages
    • Kopie des Auszuges aus dem Vereinsregister / des Auszuges aus dem Handelsregister
    • Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamtes (nicht älter als 3 Jahre)
    • Vollmacht im Falle der Bestellung besonderer Vertreter*innen
    • Bei Projekten über 25.000,- EUR: Erklärung zur Leistungsgewährungsverordnung (LGV) (siehe Vorlage)
    • Erklärung zum Besserstellungsverbot
    • Stellenbeschreibungen und Nachweise der fachlichen Expertise des Personals
    • Übersicht über im Projekt eingeplante Honorarkräfte

    Das Büro der Beauftragten für Partizipation und Integration des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin prüft dann, ob Ihr Antrag alle zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde (Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf) aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Nach Prüfung der Entscheidung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung fertigt das Büro der Beauftragten für Partizipation und Integration ein Zuwendungsbescheid, in dem weitere Einzelheiten geregelt sind.

    Wenn Sie Fragen zum Auswahlverfahren haben, können Sie sich per Mail oder per Telefon beim Büro der Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration melden: integration@ba-sz.berlin.de oder 030 90299-6217.

  • Vorlage Projektskizze IntFonds27

    PDF-Dokument (425.6 kB)

  • Vorlage Finanzierungsplan IntFonds27

    XLSX-Dokument (15.9 kB)

Aktueller Integrationsfonds 2026

Im Jahr 2026 werden aktuell 17 Projekte gefördert, die einen großen Beitrag zur Integration in den lokalen Sozialraum und eine gleichberechtigte Teilhabe geflüchteter Menschen im Bezirk sowie nachbarschaftliches Zusammenleben in Steglitz-Zehlendorf leisten. Sieben dieser Projekte werden von Migrant*innenorganisationen durchgeführt.

Im folgenden finden Sie nach den neuen Themenschwerpunkten gegliedert kurze Beschreibungen der geförderten Projekte sowie Kontaktdaten:

Unten stehend finden Sie eine tabellarische Übersicht über alle aus dem bezirklichen Integrationsfonds geförderten aktuellen und vergangenen Projekte in Steglitz-Zehlendorf (Stand März 2026).

  • Tabellarische Übersicht Integrationsfonds-Projekte 2026 Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (120.3 kB)

  • Tabellarische Übersicht Integrationsfonds-Projekte 2025 Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (129.9 kB)

  • Tabellarische Übersicht Integrationsfonds-Projekte 2024 Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (286.2 kB)

  • Tabellarische Übersicht Integrationsfonds-Projekte 2023 Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (361.1 kB)

  • Tabellarische Übersicht Integrationsfonds-Projekte 2022 Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (230.3 kB)

  • Tabellarische Übersicht Integrationsfonds-Projekte 2021 Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (97.4 kB)

  • Tabellarische Übersicht Integrationsfonds-Projekte 2020 Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (150.5 kB)

Hintergrund zur Entwicklung des Integrationsfonds

Am 24. Mai 2016 beschloss der Berliner Senat den Masterplan Integration und Sicherheit. Dieser wurde im Dezember 2018 durch das Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter abgelöst.
Im Zuge der Planungen zum Berliner Haushalt für die Jahre 2022/23 gab es zunächst die Absicht, die Sondermittel für die bezirklichen Integrationsfonds ab 2022 nicht mehr fortzuschreiben. Gegen diese Entscheidung regte sich großer Widerstand, unter anderem von den bezirklichen Integrationsbeauftragten, der Landesintegrationsbeauftragten und aus der Zivilgesellschaft. Die gemeinsamen Bemühungen zum Erhalt des bezirklichen Integrationsfonds waren erfolgreich. Die Fortführung des Integrationsfonds in voller Höhe für 2022 wurde wieder in den Haushaltsentwurf aufgenommen, für 2023 jedoch deutlich reduziert und nach dem Verteilschlüssel auf die Berliner Bezirke verteilt.
Nichtsdestotrotz war der Erhalt des Integrationsfonds ein gemeinsamer Erfolg der Akteur*innen der Berliner Integrationsarbeit und zeigte die Bedeutung der Fonds für die bezirkliche Integrationsarbeit und für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte in Berlin.
2024 wurde der Integrationsfonds an das Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (PartMigG) angebunden und in die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Abteilung Integration und Migration, überführt. Mit dieser gesetzlichen Zuordnung werden den Berliner Bezirken Ressourcen für die Umsetzung partizipations- und integrationspolitischer Vorhaben bereitgestellt.
Dadurch können Vorhaben eine größere Reichweite entwickeln, indem sie sich an alle Menschen mit Migrationsgeschichte richten. Zugleich bleibt der Integrationsfonds ein wichtiges Instrument für die Gestaltung und den Ausbau bezirklicher Ankommens- und Willkommensstrukturen, auch für geflüchtete Menschen.

Ansprechpartnerin bezirkliche Koordination des Integrationsfonds

Katrin Geenen

Verkehrsanbindungen