Schülerbeförderung

Stadtraum mit Fußgänger und Auto

Das Schulamt kann besondere Beförderungsmöglichkeiten für solche Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen, welche aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, die Schule auf dem üblichem Weg zu erreichen.

Nachfolgend können Sie sich über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Schülerbeförderung informieren. Außerdem finden Sie weiter unten auch gleich den notwendigen Antragsvordruck zum Download.

Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Anträge zu gewährleisten ist Ihre aktive Unterstützung notwendig!

Bei jeder Antragstellung haben die Erziehungsberechtigten begründet nachzuweisen, dass ihnen die Beförderung oder Begleitung ihres Kindes nicht selbst möglich ist. Dies kann beispielsweise durch die Vorlage entsprechender Arbeitsbescheinigungen unter Angabe der Arbeitszeiten oder den Nachweis über die Betreuung weiterer Angehöriger erfolgen. Sollte eine Begleitung des Kindes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, ist ein ärztliches Attest notwendig, welches diesen Sachverhalt belegt.

Für Kinder, die in einem anderen Bezirk wohnen und eine Beförderung in eine Schule in Steglitz-Zehlendorf benötigen, ist entweder von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde im Wohnbezirk bestätigen zu lassen, dass in Bezug auf die vorliegende Behinderung keine geeignete aufnahmefähige Schule in Wohnortnähe zur Verfügung steht oder das entsprechende Zuweisungsschreiben der Schulaufsichtsbehörde vorzulegen.

Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle gewünschten und für die Prüfung notwendigen Unterlagen (ggf. verschlossen/vertraulich) vorliegen.

  • Antrag auf Schülerbeförderung in eine Schule im Bezirk Steglitz-Zehlendorf

    PDF-Dokument (311.4 kB)