Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften in Steglitz-Zehlendorf

Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften

Das Bezirksamt Steglitz Zehlendorf verfügt seit dem 01.03.26 über eine Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften. Die Koordinierungsstelle versteht sich als Anlaufstelle für Menschen, die eine ehrenamtliche Vormundschaft für ein minderjähriges Kind/Jugendlichen übernehmen wollen.

Ehrenamtliche Vormundschaft: Eine Herzensangelegenheit

Ehrenamtliche Vormünder übernehmen eine besonders wertvolle und verantwortungsvolle Aufgabe: Sie stehen Kindern zur Seite, deren Eltern aus verschiedenen Gründen nicht für sie sorgen können. Diese Vormundschaft ist oft langfristig angelegt und bietet dem Kind eine verlässliche und stabile Begleitung.
Durch regelmäßige Kontakte und eine vertrauensvolle Beziehung schaffen ehrenamtliche Vormünder eine sichere und beständige Umgebung für das Mündel. Diese Verbindung ist nicht nur wichtig für die emotionale Entwicklung des Kindes, sondern gibt ihm auch das Gefühl von Geborgenheit und Zugehörigkeit.

Interesse geweckt? Dann wenden Sie sich an mich!

Die Koordinierungsstelle ist eine Schnittschnelle zwischen beteiligten Akteuren und direkter Ansprechpartner in folgenden Punkten:
  • Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Vormünder in pädagogischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei der Qualifizierung der Ehrenamtlichen
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren (Familiengericht, RSD, Pflegekinderdienst, etc.)
  • Ansprechperson für Mündel bei Anliegen in Bezug auf die Vormundschaft

Video zur Vormundschaft

Erklärung des Themas Vormundschaft

Formate: video/vimeo

Wir bedanken uns ganz herzlich beim Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V., das uns das Video freundlicherweise kostenlos zur Verfügung gestellt hat.

Häufig gestellte Fragen

  • Wer kann Vormund werden?

    Jede volljährige Person kann grundsätzlich Vormund werden. Es handelt sich hierbei um eine natürliche Person, die sich ehrenamtlich um ihr Mündel kümmert und in der Lage ist, eine persönliche Beziehung zum Mündel aufzubauen und mit Rat und Tat zur Seite steht.

  • Wie kann ich Vormund werden?

    Sie müssen eine Erklärung zur Eignung in der Koordinierungsstelle abgeben, dürfen keine Eintragungen im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis und keine Eintragungen im Schuldnerregister haben. Es findet ein sog. Matching zwischen dem potenziellen Vormund und dem Mündel statt. Hier entscheiden beide Seiten, ob eine Übernahme der Vormundschaft umgesetzt wird.

  • Warum wird ein Vormund bestellt?

    Ein Vormund wird bestellt, wenn die Mutter minderjährig ist, beide Eltern nicht mehr leben, die Eltern unbekannt sind, die elterliche Sorge ruht (weil die Eltern sich z.B. im Ausland befinden, UMGs), die Eltern in einzelnen Angelegenheiten verhindert sind oder die elterliche Sorge vollständig oder teilweise durch das Familiengericht entzogen wurde.

  • Wer wählt den Vormund aus?

    Das Familiengericht wählt den Vormund/ die Vormundin aus. Grundsätzlich gilt eine Person zu finden die am besten geeignet ist und zur konkreten Lebenssituation des Mündels passt. Dies entspricht dann, wenn das Wohl des Mündels im Mittelpunkt steht. Hier wird das Kind vom Gericht persönlich eingeladen und angehört.

  • Wer schlägt den ehrenamtlichen Vormund vor?

    Grundsätzlich schlägt das Jugendamt den ehrenamtlichen Vormund vor. Das Jugendamt führt Gespräche mit dem Mündel und anderen Beteiligten und stellt dem Familiengericht dar, aus welchen Gründen die ehrenamtliche Person, die am besten geeignetste ist.

  • Welche Pflichten habe ich gegenüber dem Familiengericht?

    Sie müssen einen Anfangs-, Jahres- und Schlussbericht erstellen.

  • Welche Aufgaben habe ich als Vormund?
    • gesetzliche Vertretung (§ 1789 Abs.2 Satz 1 BGB)
    • Vermögenssorge (§ 1798 BGB)
    • Personensorge (§ 1795 BGB)
  • Wo können die Kosten, die durch die Vormundschaft entstehen, erstattet werden?

    Eine Aufwandsentschädigung kann beim Familiengericht eingereicht und erstattet werden. Die Aufwandsentschädigung beträgt aktuell 425,00 € / jährlich.

Ansprechperson bei Interesse oder Fragen

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt

Bezirkliche Koordinierung zur Förderung ehrenamtlicher Vormundschaft / Pflegschaft
Frau Vobl (Jug 4100)