Das Bezirksamt Steglitz Zehlendorf verfügt seit dem 01.03.26 über eine Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften. Die Koordinierungsstelle versteht sich als Anlaufstelle für Menschen, die eine ehrenamtliche Vormundschaft für ein minderjähriges Kind/Jugendlichen übernehmen wollen.
Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften in Steglitz-Zehlendorf
Bild: Jugendamt Steglitz-Zehlendorf
Video zur Vormundschaft
Formate: video/vimeo
Wir bedanken uns ganz herzlich beim Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V., das uns das Video freundlicherweise kostenlos zur Verfügung gestellt hat.
Häufig gestellte Fragen
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Wer kann Vormund werden?
Jede volljährige Person kann grundsätzlich Vormund werden. Es handelt sich hierbei um eine natürliche Person, die sich ehrenamtlich um ihr Mündel kümmert und in der Lage ist, eine persönliche Beziehung zum Mündel aufzubauen und mit Rat und Tat zur Seite steht.
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Wie kann ich Vormund werden?
Sie müssen eine Erklärung zur Eignung in der Koordinierungsstelle abgeben, dürfen keine Eintragungen im erweiterten polizeilichen Führungszeugnis und keine Eintragungen im Schuldnerregister haben. Es findet ein sog. Matching zwischen dem potenziellen Vormund und dem Mündel statt. Hier entscheiden beide Seiten, ob eine Übernahme der Vormundschaft umgesetzt wird.
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Warum wird ein Vormund bestellt?
Ein Vormund wird bestellt, wenn die Mutter minderjährig ist, beide Eltern nicht mehr leben, die Eltern unbekannt sind, die elterliche Sorge ruht (weil die Eltern sich z.B. im Ausland befinden, UMGs), die Eltern in einzelnen Angelegenheiten verhindert sind oder die elterliche Sorge vollständig oder teilweise durch das Familiengericht entzogen wurde.
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Wer wählt den Vormund aus?
Das Familiengericht wählt den Vormund/ die Vormundin aus. Grundsätzlich gilt eine Person zu finden die am besten geeignet ist und zur konkreten Lebenssituation des Mündels passt. Dies entspricht dann, wenn das Wohl des Mündels im Mittelpunkt steht. Hier wird das Kind vom Gericht persönlich eingeladen und angehört.
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Wer schlägt den ehrenamtlichen Vormund vor?
Grundsätzlich schlägt das Jugendamt den ehrenamtlichen Vormund vor. Das Jugendamt führt Gespräche mit dem Mündel und anderen Beteiligten und stellt dem Familiengericht dar, aus welchen Gründen die ehrenamtliche Person, die am besten geeignetste ist.
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Welche Pflichten habe ich gegenüber dem Familiengericht?
Sie müssen einen Anfangs-, Jahres- und Schlussbericht erstellen.
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Welche Aufgaben habe ich als Vormund?
- gesetzliche Vertretung (§ 1789 Abs.2 Satz 1 BGB)
- Vermögenssorge (§ 1798 BGB)
- Personensorge (§ 1795 BGB)
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Wo können die Kosten, die durch die Vormundschaft entstehen, erstattet werden?
Eine Aufwandsentschädigung kann beim Familiengericht eingereicht und erstattet werden. Die Aufwandsentschädigung beträgt aktuell 425,00 € / jährlich.
Ansprechperson bei Interesse oder Fragen
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt
Bezirkliche Koordinierung zur Förderung ehrenamtlicher Vormundschaft / Pflegschaft
Frau Vobl (Jug 4100)
- Raum: D 132
- Tel.: (030) 902993185
- E-Mail melanie.vobl@ba-sz.berlin.de