Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten

Hauptaufgabe des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten (Widerspruchsbeirat) ist die Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten.

Der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten gem. 116 Abs. 2 SGB XII i. V. m. § 34 AZG berät die den zu behandelnden Widerspruchsverfahren zugrundeliegenden Sachverhalte in nicht öffentlicher Sitzung.

Der Beirat besteht aus

a) drei Bezirksverordneten;

b) einem Vertreter der Gewerkschaften;

c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;

d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden und

e) fünf Vertretungen der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) entsandt wurden.

Die Mitglieder des Widerspruchsbeirats werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer einer Wahlperiode gewählt.

Kontakt
Tel. 90299 3460

E-Mail: soz-widerspruch@ba-sz.berlin.de