Archivauskünfte

Karteikartenschrank aus Holz

Das Standesamt führt gegenwärtig nur noch

  • Geburtseinträge ab dem Geburtsjahr 1912,
  • Heiratseinträge ab dem Eheschließungsjahr 1942 und
  • Sterbeeinträge ab dem Sterbejahr 1992.

Personenstandsbücher früherer Jahrgänge unterliegen dem Archivrecht und nicht mehr dem Personenstandsrecht, d.h. es können hieraus keine Personenstandsurkunden oder Auskünfte mehr erstellt werden.

Das Standesamt hat alle Archivvorgänge (Personenstandsbücher und Sammelakten) der Jahre, die vor den oben genannten Zeiträumen liegen, an das Landesarchiv abgegeben.

Archivanfragen für diese Jahrgänge richten Sie bitte an das
Landesarchiv Berlin
Eichborndamm 115-121
13403 Berlin
Internetseite Landesarchiv
E-Mail an das Landesarchiv schreiben

Das Standesamt nimmt für die Einträge der Jahre 1912, 1942 und 1992 (siehe oben) abhängig vom jeweiligen Beurkundungsdatum, ggf. nur noch die Rolle der Archivbehörde wahr. Die Benutzung dieser früheren Personenstandsbücher richtet sich nach archivrechtlichen Grundlagen, hierfür ist ein besonderer schriftlicher Benutzungsantrag zu stellen, den Sie auf Anfrage beim Standesamt erhalten.

Auskünfte zu archivrechtlichen Vorgängen sind gebührenpflichtig.

Gemäß § 61 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) sind für die Führung von Personenstandsregistern und den dazu gehörenden Sammelakten nach Ablauf bestimmter Fristen (§ 5 Abs. 5 PStG) die archivrechtlichen Vorschriften für die Benutzung maßgebend. Bis zur Übernahme der Bestände durch das Landesarchiv Berlin sind die Standesämter „sonstige öffentliche Archive“ im Sinne des § 10 des Archivgesetzes des Landes Berlin (ArchGB).
Das Archivgut kann gemäß § 8 Abs. 1 ArchGB in Verbindung mit den im Standesamt geltenden Benutzungsvorschriften und der damit verbundenen Gebührenordnung auf Antrag und nach Einwilligung des zuständigen Standesamtes genutzt werden.

Die Höhe der Gebühren beträgt:

  • Benutzung von Archivgut je Antrag: 30,00 Euro
  • Bereitstellung von Archivgut mit einem Ermittlungsaufwand von mehr als einer Stunde pro angefangene Stunde: 20,00 Euro
  • Reproduktion von Archivgut je Kopie DIN A 4 : 0,50 Euro
  • Schriftliche Auskunft mit einem Ermittlungsaufwand von mehr als einer Stunde pro angefangene halbe Stunde 20,00 Euro
  • Beglaubigung: 6,00 Euro
  • Portoauslagen: nach geltenden Tarifen

Das Archivgesetz sowie die vollständige Benutzungs- und Gebührenordnung des Landesarchivs Berlin finden Sie hier.