Unverzügliche Sperrung von Straßen-, Geh- und Radwegabschnitten rund um den „Bierpinsel“ in Steglitz

Pressemitteilung vom 21.10.2026

Am frühen Abend des 20. September hat sich am „Bierpinsel“ in der Schildhornstraße ein Fassadenteil gelöst. Daraufhin wurde von polizeilicher und bezirklicher Seite der darunterliegende Teil der Schildhornstraße abgesperrt. Das Bezirksamt hat hierzu berichtet.

Der Eigentümer wurde verpflichtet entsprechende Untersuchungen zur Festigkeit der Fassade durchzuführen, um weitere Gefahren im Umfeld auszuschließen. Nun liegen die ersten Ergebnisse dieser Untersuchungen vor. Von Seiten der vom Eigentümer beauftragten Gutachter wurde dem Bezirksamt mitgeteilt, dass die Fassadenelemente nicht sicher sind. Eine Gefährdung der darunter liegenden öffentlichen Bereich ist damit nicht auszuschließen. Dies betrifft nun auch den „Bierpinsel“, als Bauwerk komplett.

Da damit die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, muss in einem Radius von ca. 12 Metern rund um den Bierpinsel die Absperrung der Straßen, Geh- und Radwege erfolgen. Dies dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Folgende Sperrungen sind durch den Eigentümer sofort umzusetzen:

  • Schloßstraße (Fahrbahn, Radweg, Gehweg) in Richtung Rathaus Steglitz zwischen Schildhornstraße und Ahornstraße, entsprechende Umleitung des Busverkehrs
  • Joachim-Tiburtius-Brücke beidseitig zwischen Schildhornstraße (Rampe bzw. Lepsiusstraße) sowie Autobahnauffahrt/-ausfahrt A103
  • Schildhornstraße (Fahrbahn, Gehweg wird wieder geöffnet) in Richtung Schloßstraße ab Lepsiusstraße für den Durchgangsverkehr
  • Zugang zum U-Bahnhof Schloßstraße auf dem Franz-Amrehn-Platz (weiterhin)

Die bezirkliche Bau- und Wohnungsaufsicht hat den Eigentümer des Bierpinsels eindrücklich aufgefordert, umgehend mit Sicherungsmaßnahmen zu beginnen. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich der Bezirk Steglitz-Zehlendorf vor, im Rahmen von Ersatzvornahmen selbstständig aktiv zu werden.

Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff: „Wenn Gutachter zu dem Schluss kommen, dass eine Fassade möglicherweise nicht mehr sicher ist, muss gehandelt werden. Deshalb bleibt uns keine andere Wahl als eine Ausweitung der Absperrung zu verlangen. Vom Eigentümer erwarten wir Lösungen zu Sicherung des Bauwerks und Maßnahmen, die die Freigabe der betroffenen Bereiche ermöglichen. Der Eigentümer ist in der Pflicht, das Gebäude zu sanieren und einer Nutzung zuzuführen.“

Über den aktuellen Stand halten wir Sie auf dem Laufenden. Aktuelle Infos zu Umleitungen im Busverkehr bei der BVG erhalten Sie hier: BVG Störungsmeldungen.

  • Abbildung: betroffener Bereich

    Abbildung: Absperrung betroffener Bereich des Bierpinsels