Neuer Internetauftritt der Wohnungsaufsicht Steglitz-Zehlendorf

Pressemitteilung vom 29.09.2026

Aktuelle Hinweise der Bau- und Wohnungsaufsicht im Rahmen des Gesetzes zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin für Mieterinnen und Mieter im Bezirk

Die Bau- und Wohnungsaufsicht Steglitz-Zehlendorf hat die Online-Informationen zur Wohnungsaufsicht zusammengeführt und auch ein Meldeformular neu zur Verfügung gestellt. Kontaktinformationen sind ebenfalls leichter zu finden. Alle Informationen samt Auflistung der zu beseitigenden Mängel finden Sie nun kurz zusammen gefasst unter Wohnungsaufsicht Steglitz-Zehlendorf.

Was tut die Wohnungsaufsicht auf Grundlage des Gesetzes zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin für Mieterinnen und Mieter?

Das Stadtentwicklungsamt, Bau- und Wohnungsaufsicht, führt auf Anzeige (Mängelanzeige) des Mieters von Wohnraum Verfahren zur Beseitigung von Wohnungsmängeln durch. Der Verfügungsberechtigte (Eigentümer) kann dabei ggf. mit Maßnahmen des Verwaltungszwanges nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen gezwungen werden.

Voraussetzung für die Verfolgung einer Mängelanzeige ist jedoch, dass der Eigentümer/Verwalter durch den/die Mieter/in bereits über den Mangel schriftlich informiert wurde, jedoch bislang noch nichts unternommen oder eine Erledigung nicht verbindlich in Aussicht gestellt hat.

Wir helfen Ihnen

Zunächst einmal durch Beratung und Vermittlung. Ihre Wohnung und das Gebäude werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bau- und Wohnungsaufsicht besichtigt, um genaue Kenntnisse über vorhandene Mängel zu verschaffen. Der Vermieter (Hauseigentümer), wird zu dieser Besichtigung eingeladen, nicht zuletzt um eine freiwillige Abhilfe zu erreichen. Zudem können wir durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifizierte Vorschläge zur Mängelbeseitigung unterbreitet werden. Die Bau- und Wohnungsaufsicht strebt an, schon während der Ortsbesichtigung konkrete Vereinbarungen über Art und Zeitpunkt der Mängelbeseitigung zu treffen.

Ist allerdings keine Beseitigung der Mängel zu erreichen, kann das Bezirksamt gegenüber dem Vermieter (Hauseigentümer), die notwendige Arbeiten förmlich angeordnet werden. Die Wohnungsaufsicht tritt allerdings nicht als Sachverständige zur Klärung von baulichen oder bauphysikalischen Problemen in Wohnungen bei privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter auf, sondern zur Durchführung eines öffentlich-rechtlichen Mängelbeseitigungsverfahrens.

Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff:

„Eine sichere Wohnsituation ist mehr als nur ein Menschenrecht. Im Land Berlin haben alle Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit sich bei Wohnungsmissständen in ihren Mietwohnungen an die bezirkliche Wohnungsaufsicht zu wenden. In Steglitz-Zehlendorf werden alle Anfragen nun einheitlich und leicht verständlich über ein Meldeformular abgefragt. Helfen Sie uns Wohnungsmissstände zu beheben.“

Ihr Kontakt:

Senden Sie das Meldeformular

  • Meldeformular der Bau- und Wohnungsaufsicht

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