Allgemeinverfügung zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung anlässlich des Jahreswechsels 2025/2026

Pressemitteilung vom 19.12.2025

Das Ordnungsamt des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat per Allgemeinverfügung das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung („Böller“) über das vom 02.01. bis 30.12. bestehende Abbrennverbot hinaus am 31. Dezember 2025 vor 18 Uhr und am 01. Januar 2026 nach 7 Uhr im gesamten Gebiet des Bezirks Steglitz-Zehlendorf von Berlin verboten. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung und weitere Details finden Sie hier.