Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen 17.04. - 23.04.2023

Pressemitteilung vom 31.03.2023

Die für die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 aufgestellten Vorschlagslisten werden zu jedermanns Einsicht vom 17. bis 23. April 2023 jeweils in der Zeit von 9 bis 18 Uhr, jedoch nicht samstags, sonntags und feiertags, wie folgt öffentlich aufgelegt:

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Rathaus Zehlendorf, Pförtnerloge
Kirchstraße 1/3
14163 Berlin

Nach § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: jugendschoeffen@ba-sz.berlin.de.