Bekanntmachung des Bebauungsplans 6-30: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vom 08.08. bis einschließlich 16.09.2022

Pressemitteilung vom 29.07.2022

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Bebauungsplanentwurf 6-30 – Ortsteil Lichterfelde

Ziel / Zweck:
Städtebauliche Umnutzung der überwiegend gewerblich, teilweise vormals auch militärisch genutzten Flächen zu einem durchgrünten Wohnstandort. Durch zeitgemäße Anforderungen an Mobilität sowie naturnahes und klimagerechtes Bauen soll in Verbindung mit einer großen Nutzungsvielfalt nachhaltiges Wohnen am Stadtrand ermöglicht werden. Hierzu sollen allgemeine Wohngebiete, Urbane Gebiete, ein Kerngebiet, Wohnfolgeeinrichtungen sowie Grünflächen und Verkehrsflächen festgesetzt werden.

Neben dem Umweltbericht in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf liegen weitere wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus.
Bitte beachten Sie hierzu auch den vollständigen Bekanntmachungstext der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 29.07.2022.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Zeit:
Vom 08.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022, Montag bis Mittwoch 8:30 bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 18 Uhr, Freitag von 8:30 bis 15 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Ort:
Bezirksamt Steglitz–Zehlendorf von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, – Fachbereich Stadtplanung -,
Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin, Bauteil E, 2. Etage Raum E218 (Auskünfte telefonisch unter 90299-6121).
Hinweis: Bitte beachten Sie die aktuell gültige Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf zur Anordnung einer Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Gebäuden des Bezirksamts. Ausnahmen von der Maskenpflicht gemäß Allgemeinverfügung können beim Bezirksamt erfragt werden.

Die Unterlagen können während der Auslegungsfrist zusätzlich auch im Internet über die Beteiligungsplattform https://mein.berlin.de und https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung-und-denkmalschutz/stadtplanung/bebauungsplanung/artikel.81905.php eingesehen werden.

Übersichtsplan zum Bebauungsplanentwurf 6-30 - Ortsteil Lichterfelde

Übersichtsplan zum Bebauungsplanentwurf 6-30 – Ortsteil Lichterfelde

für das Gelände zwischen dem Grundstück Réaumurstraße 52/54, Réaumurstraße, Osdorfer Straße und Anhalter Bahn mit Ausnahme des Grundstücks Osdorfer Straße 53 und der südlichen und östlichen Teilflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Parks Range sowie für Abschnitte der Réaumurstraße und des Landwegs
im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde