Drucksache - VIII-1306  

 
 
Betreff: Schulwegsicherheit an der Granitzstraße erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Johannes Kraft und BV Denise Bittner (Fraktion der CDU) für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
10.12.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
07.01.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Kraft BV Bittner (Fraktion der CDU) für Bürger_innen 36. BVV am 11.11.2020
Beschlussempfehlung VerkOrd 38. BVV am 20.01.2021
VzK§13BezVG BA, SB 42. BVV am 16.06.2021
VzK§13BezVG BA, SB 43. BVV am 01.09.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1306

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Schulwegsicherheit an der Granitzstraße erhöhen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 38. Sitzung am 20.01.2021 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1306

„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die Schulwegsicherheit an der   Granitzstraße und hier insbesondere an der Kreuzung mit der Neumannstraße zu erhöhen.

Dies soll beispielsweise durch das Aufbringen des Zeichens „Achtung Kinder“ auf der Fahrbahn der Neumannstraße in Richtung Granitzstraße, ein Stoppschild (Zeichen 206) und eine vorgezogene Haltelinie (Zeichen 294) in der Neumannstraße oder aber längerfristig durch eine Ampelanlage erreicht werden.
 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Obwohl das Interesse der BVV an ein höheres Maß an Verkehrssicherheit in der Granitzstraße nachvollziehbar ist, kann dem Ersuchen zusätzlicher Beschilderung bzw. Markierungen auf der Fahrbahn der Neumannstraße nicht entsprochen werden.

Zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt ist zunächst Folgendes festzustellen.

In der SchuleEins werden in der Granitzstraße nur Kinder der Jahrgangsstufe 1 am Vormittag unterrichtet. Warum ein ständiger Wechsel zwischen den Häusern erfolgen sollte ist unklar, zumal dies dann auch in den Verantwortungsbereich der Schule fällt (Aufsichtspflicht).

Mit Fertigstellung des Neubaus im Jahr 2022 der SchuleEins wird die Filiale in der Granitzstraße wieder aufgegeben. Des Weiteren haben sich die Pankower Früchtchen (Träger der Schule) einen Bus gekauft und die Kinder werden gefahren.

Um von der Hadlichstraße zur Granitzstraße 38 zu gelangen, können von den Schülern zur sicheren Überquerung der Granitzstraße die vorhandenen Mittelinseln am Miltenberger sowie Retzbacher Weg genutzt werden.

Eine Prüfung des Zeitraumes von 01/2018 12/2020 seitens der Direktion 1 Polizeiabschnitt 13 ergab, dass keine Gefahrensituationen bekannt wurden, welche auf unzureichende Ausstattung von verkehrlichen Maßnahmen zurückzuführen sind.

Der Abschnitt der Neumannstraße, in 13189 Berlin, ist eine Straße im Bestandteil einer Tempo 30-Zone und für den öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Die bereits bestehenden verkehrlichen Maßnahmen wurden von der Straßenverkehrsbehörde Vorort begutachtet. An der Einmündung Neumannstraße/Granitzstraße ist das Zeichen 205 StVO ersichtlich angebracht. Dies verlangt ein entsprechendes Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Sinne des § 8 StVO (siehe unten).

Circa zehn Meter vor dem Zeichen 205 StVO in Fahrtrichtung Granitzstraße ist das Zeichen 283-10 StVO vorhanden. Dies trägt zur Verbesserung der Sichtbeziehung für zu Fuß Gehende bei und dient gleichwohl als Ausweichmöglichkeit für Kraftfahrzeuge aus der Neumannstraße kommend. Baulich ist auf der westlichen Seite der Neumannstraße eine Gehwegvorstreckung angelegt, dies ermöglicht den zu Fuß Gehenden eine bessere Sicht in die Neumannstraße. Fahrzeuge welche aus der Neumannstraße in die Granitzstraße einbiegen, müssen den querenden Verkehrsteilnehmern, Fußnger und Radfahrer, Vorfahrt gewähren.

Aus der Granitzstraße in die Neumannstraße einbiegende Fahrzeuge müssen sich ebenso verhalten, da die zu Fuß Gehenden auf dem Gehweg wie auch die Radfahrenden auf dem vorhanden Schutzstreifen Vorfahrt haben und die abbiegenden Fahrzeuge deren Fahrtrichtung kreuzen.

hrend einer durch die zuständigen Fachbereiche durchgeführten Ortsbegehung war das Verhalten der Verkehrsteilenehmer entsprechend den Vorschriften zu beobachten. Weitere verkehrliche Maßnahmen werden als nicht notwendig angesehen, zumal die Regelungen der StVO, hier insbesondere § 8, einzuhalten sind.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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