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Drucksache - VIII-1306
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schulwegsicherheit an der Granitzstraße erhöhen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 38. Sitzung am 20.01.2021 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1306
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die Schulwegsicherheit an der Granitzstraße und hier insbesondere an der Kreuzung mit der Neumannstraße zu erhöhen.
Dies soll beispielsweise durch das Aufbringen des Zeichens „Achtung Kinder“ auf der Fahrbahn der Neumannstraße in Richtung Granitzstraße, ein Stoppschild (Zeichen 206) und eine vorgezogene Haltelinie (Zeichen 294) in der Neumannstraße oder aber längerfristig durch eine Ampelanlage erreicht werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Obwohl das Interesse der BVV an ein höheres Maß an Verkehrssicherheit in der Granitzstraße nachvollziehbar ist, kann dem Ersuchen zusätzlicher Beschilderung bzw. Markierungen auf der Fahrbahn der Neumannstraße nicht entsprochen werden.
Zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt ist zunächst Folgendes festzustellen.
In der SchuleEins werden in der Granitzstraße nur Kinder der Jahrgangsstufe 1 am Vormittag unterrichtet. Warum ein ständiger Wechsel zwischen den Häusern erfolgen sollte ist unklar, zumal dies dann auch in den Verantwortungsbereich der Schule fällt (Aufsichtspflicht).
Mit Fertigstellung des Neubaus im Jahr 2022 der SchuleEins wird die Filiale in der Granitzstraße wieder aufgegeben. Des Weiteren haben sich die Pankower Früchtchen (Träger der Schule) einen Bus gekauft und die Kinder werden gefahren.
Um von der Hadlichstraße zur Granitzstraße 38 zu gelangen, können von den Schülern zur sicheren Überquerung der Granitzstraße die vorhandenen Mittelinseln am Miltenberger sowie Retzbacher Weg genutzt werden.
Eine Prüfung des Zeitraumes von 01/2018 – 12/2020 seitens der Direktion 1 Polizeiabschnitt 13 ergab, dass keine Gefahrensituationen bekannt wurden, welche auf unzureichende Ausstattung von verkehrlichen Maßnahmen zurückzuführen sind.
Der Abschnitt der Neumannstraße, in 13189 Berlin, ist eine Straße im Bestandteil einer Tempo 30-Zone und für den öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Die bereits bestehenden verkehrlichen Maßnahmen wurden von der Straßenverkehrsbehörde Vorort begutachtet. An der Einmündung Neumannstraße/Granitzstraße ist das Zeichen 205 StVO ersichtlich angebracht. Dies verlangt ein entsprechendes Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Sinne des § 8 StVO (siehe unten).
Circa zehn Meter vor dem Zeichen 205 StVO in Fahrtrichtung Granitzstraße ist das Zeichen 283-10 StVO vorhanden. Dies trägt zur Verbesserung der Sichtbeziehung für zu Fuß Gehende bei und dient gleichwohl als Ausweichmöglichkeit für Kraftfahrzeuge aus der Neumannstraße kommend. Baulich ist auf der westlichen Seite der Neumannstraße eine Gehwegvorstreckung angelegt, dies ermöglicht den zu Fuß Gehenden eine bessere Sicht in die Neumannstraße. Fahrzeuge welche aus der Neumannstraße in die Granitzstraße einbiegen, müssen den querenden Verkehrsteilnehmern, Fußgänger und Radfahrer, Vorfahrt gewähren.
Aus der Granitzstraße in die Neumannstraße einbiegende Fahrzeuge müssen sich ebenso verhalten, da die zu Fuß Gehenden auf dem Gehweg wie auch die Radfahrenden auf dem vorhanden Schutzstreifen Vorfahrt haben und die abbiegenden Fahrzeuge deren Fahrtrichtung kreuzen.
Während einer durch die zuständigen Fachbereiche durchgeführten Ortsbegehung war das Verhalten der Verkehrsteilenehmer entsprechend den Vorschriften zu beobachten. Weitere verkehrliche Maßnahmen werden als nicht notwendig angesehen, zumal die Regelungen der StVO, hier insbesondere § 8, einzuhalten sind.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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