Es wird folgender Beschluss gefasst:
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 10.01.2018
Drucksache Nr. 0448/XX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen sich dafür einzusetzen, dass in den Reinickendorfer Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach Bedarf mobile Induktionsschleifen für Menschen mit Gehörbehinderung und Gebärdensprachdolmetscher auch nach Bedarf eingesetzt werden.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat die Empfehlung aufgegriffen und die Reinickendorfer Werkstätten für Menschen mit Behinderung gebeten, nach Bedarf mobile Induktionsschleifen für Menschen mit Hörbehinderung und Gebärdendolmetscher auch nach Bedarf einzusetzen.
Aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderung liegen uns folgende Antworten vor:
Die „Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung (BWB)“ teilen mit, dass in allen großen Veranstaltungen wie Werkstattsitzungen oder bei Zielvereinbarungen oft sogar zweisprachig ausgebildete Gebärdendolmetscher zum Einsatz kommen. Neben den Gebärdendolmetschern wird auch das Begleitpersonal in Gebärdensprache geschult.
Mobile Induktionsschleifen werden hier noch nicht eingesetzt, die Leitung ist jedoch interessiert, so dass vom Bezirksamt ein Kontakt zum Hörbehinderten-Beratungs- und Informations-Zentrum (HörBIZ Berlin) vermittelt wurde.
Die „Mosaik-Werkstätten für Behinderte gGmbH“ informieren, dass im Unternehmen zwei Kommunikationsassistenten mit insgesamt 1,5 Stellen beschäftigt sind, die mit ihren Kenntnissen der Gebärdensprache den täglichen Bedarf abdecken können. In besonderen Fällen werden auf Honorarbasis weitere Gebärdendolmetscher hinzugezogen.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat noch kein Bedarf für eine mobile Höranlage bestanden, auch hier ist die Leitung jedoch interessiert und wird eine Beratung durch das HörBIZ in Anspruch nehmen.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0448/XX damit als erledigt zu betrachten.
Uwe Brockhausen
Stellvertretender Bezirksbürgermeister
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme