Auszug - Keine Maßnahmen Strandbad Tegel  

 
 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 07.05.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
0590/XX-01 Keine Maßnahmen Strandbad Tegel
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0590/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2017 - Drucksache Nr. 0590/XX -:

 

 „Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Berliner Bäderbetriebe keine Maßnahmen veranlassen, wie z. B. Verfüllen der vorhandenen Entwässerungsrohre, die eine spätere Wiedereröffnung und Inbetriebnahme des Strandbades erschweren können.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Beschluss an die Berliner Bäderbetrieb, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt.

 

Die Bäderbetriebe berichteten mit Schreiben vom 15.11.2017 über die gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unterbreiteten Vorschläge zur Erfüllung der in der wasserbehördlichen Befreiung erteilten Auflagen.

 

Außerdem teilen die Bäderbetriebe mit, dass sich das Bezirksamt mit der Anfrage bitte an die zuständige Senatsverwaltung wenden möge: 

 

„Entsprechend der beschlossenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen direkt an die zuständige Stelle, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Fachbereich II 0 1, Wasserbehörde (Geschäftszeichen: 11 D 16 - 6793/17-01-Sch-038/001-ASA).“

 

Mit Schreiben vom 29.11.2017 erläutert die Senatsverwaltung für Inneres und Sport  die Sachlage im Zusammenhang mit der nur befristet erteilten wasserbehördliche Befreiung für den Betrieb, die bereits mit erheblichen Auflagen verbunden worden war:

 

„…Mit dem Bescheid aus 2016 war letztmalig der Betrieb des Strandbades Tegeler See ohne Sanierung der Abwasserleitungen möglich. Die Öffnung des Strandbades Tegeler See ist somit nur noch dann möglich, wenn das Freibad mit doppelwandigen Abwasserleitungen betrieben wird…“

 

Für die Durchsetzung und Überprüfung der Auflagen aus dem genannten Bescheid  verweist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:

 

„…Die Durchsetzung und Überprüfung der Auflagen aus dem Bescheid fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der SenUVK. Die BBB haben sich bemüht, bei der SenUVK einen Verzicht oder zumindest eine Aussetzung der Auflagen (Maßnahmen zur Stilllegung der Abwasseranlage) zu erwirken. Nach endgültiger Ablehnung der SenUVK, auf die Umsetzung der Auflagen aus dem Bescheid zu verzichten bzw. diese auszusetzen, müssen die Maßnahmen zur dauerhaften Stilllegung der Abwasseranlagen (u. a. Teilrückbau und Verschlämmen/Verschließen von Rohrleitun-gen) auf dem Grundstück durch die BBB nunmehr durchgeführt werden…“

 

Die Sorge, dass eine Verfüllung der einwandigen Abwasserleitungen im Strandbad Tegel im Sinne eines schutzzonengerechten Ausbaus eine spätere Sanierung oder Veräußerung des Strandbades mit dem Ziel der Wiederinbetriebnahme erschwere, wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht geteilt.

 

Von dort heißt es u. a. in einer Stellungnahme mit Schreiben vom 22.12.2017:

 

„…Aufgrund der Lage des Strandbades Tegel in einem streng geschützten Bereich zur Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung für die Bevölkerung (Fassungsbereich - Schutzzone I bzw. engere Schutzzone 1·1 des Wasserwerks Tegel) ist der schutzzonengerechte Ausbau der Abwasseranlage vielmehr zwingende Voraussetzung für einen Betrieb des Strandbades Tegel. Hierzu ist es erforderlich, die vorhandenen einwandigen Abwasserleitungen vollständig zu entfernen oder zu verfüllen. Ein Weiterbetrieb bzw. eine Wiederinbetriebnahme der bestehenden Abwasserleitungen ist nicht zulässig.

Die Berliner Bäderbetriebe haben sich für die Verfüllung der Leitungen entschieden. Um eine Gefährdung der Trinkwassergewinnung sicher ausschließen zu können, ist die Umsetzung dieser Maßnahme zwingend erforderlich. Mit dieser Maßnahme wird insofern ein erster Schritt für eine mögliche Wiederinbetriebnahme eingeleitet und ein wichtiger Beitrag für das Fortbestehen des Strandbades geleistet. Durch die dauerhafte Stilllegung der einwandigen Abwasserleitungen, für die die Berliner Bäderbetriebe mit Datum vom 11.12.2017 den Baubeginn am 18.12.2017 angezeigt haben, wird somit nicht nur dem Grund- und Trinkwasserschutz genüge getan, sondern eine erste notwendige Investition bereits vor einer mögliche Veräußerung getätigt. Dies dürfte die Attraktivität für potenzielle Investoren steigern.

 

Nach der Aufsichtsratssitzung am 11.07.2017 beantragten die BBB eine Aussetzung des Vollzuges der Auflage aus dem Bescheid vom 04.03.2016 (dauerhafte Außerbetriebnahme aller einwandigen Abwasserleitungen) mit dem Argument, dass dies die Voraussetzung für Verhandlungen mit möglichen Interessenten für den Weiterbetrieb des Strandbades Tegel sei, ohne jedoch dazu das weitere Vorgehen, z. B. in zeitlicher Hinsicht unter Nennung der erforderlichen Voraussetzungen zu konkretisieren. Diesen nicht spezifizierten Antrag  lehnte  die Wasserbehörde ab, da die dauerhafte Stilllegung einwandiger Abwasserleitungen und der Bau doppelwandiger Abwasserleitungen zwingende Voraussetzungen für den öffentlichen Badebetrieb im Strandbad Tegel sind, unabhängig vom Betreiber. Unter dem Aspekt des Wasser- und Trinkwasserschutzes ist die Verfüllung der dauerhaft stillgelegten Abwasserleitungen risikominimierend und ohne Einfluss auf das Baden im Tegeler See, wie z. B. im Bereich der südlich des Strandbads gelegenen EG-Badestelle Scharfenberg…“

 

Mit E-Mail vom 21.03.2018 informieren die Bäderbetriebe über den aktuellen Sachstand der baulichen Maßnahmen wie folgt:

 

„Die baulichen Maßnahmen zur Stilllegung der Abwasserleitungen auf dem Strandbadgrundstück durch Verfüllung wurden abschließend ausgeführt und die Fertigstellung vom 26.01.2018 gegenüber SenUVK anzeigt. Die Abnahme der Maßnahme erfolgte durch SenUVK im Ortstermin am 22.02.2018. Die schriftliche Bestätigung der vollständigen Erfüllung der Auflagen aus der wasserbehördlichen Genehmigung und Befreiung vom 26.05.2017 seitens SenUVK wird in Kürze erwartet. 

 

Mit der BIM konnte zwischenzeitlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag zur Verwertung des Strandbadgrundstücks im Wege einer Erbbaurechtsvergabe abgestimmt werden, der dem Aufsichtsrat in der kommenden Sitzung am 17. April 2018 vorgelegt wird.

 

BBB und BIM haben sich dahingehend verständigt, dass die Grundstücksvermarktung im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens durch die BIM als Geschäftsbesorger erfolgen soll, d.h. Bieterverfahren bzw. Konzeptverfahren mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren.

 

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0590/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

Frank Balzer       Tobias Dollase  

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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